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Ein Nachteilsausgleich steht grundsätzlich Schülerinnen und Schülern zu, bei denen eine (oder mehrere) der folgenden dauerhaften Beeinträchtigungen vorliegen und die zielgleich unterrichtet werden, also den Abschluss der allgemeinen Schule anstreben. Gewährung des Nachteilsausgleiches ist nicht ursächlich von der Feststellung eines sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfes nach AO-SF abhängig.
Ebenso können Nachteilsausgleiche für kürzerfristige Erkrankungen oder Einschränkungen gewährt werden, z.B.:
Sie können einen Nachteilsausgleich beantragen, indem Sie:
Grundsätzlich ist es aber immer sinnvoll im Vorfeld die Schulleitung, das zuständige Klassenlehrerteam oder die Sonderpädagogen zu kontaktieren, um sich in einem persönlichen Gespräch beraten zu lassen.
Bei dauerhaften und vorhersehbaren Beeinträchtigngen (s.o.) stellen Sie bitte Ihren Antrag in den ersten beiden Wochen des Schuljahres.
Hier noch ein paar zusätzliche Infmormationen zum Thema Nachteilsausgleich an unserer Schule >>> Nachteilsausgleich-am-Albertus-Magnus-Gymnasium.pdf
Wir helfen Ihnen gerne!
Sie sind selbst beruflich an einem Gymnasium mit inklusiver Ausrichtung beschäftigt (als Sonderpädagog*in, Gymnasiallehrer*in, Pädagog*in, Schulbegleiter*in, …)? Dann interessieren Sie sich vielleicht für die Vernetzung mit anderen, die im gleichen Feld arbeiten. So ging es uns und dem Elisabeth von Thüringen-Gymnasium und wir haben das „Netzwerk inklusiver Gymnasien“ gegründet.
Wir organisieren 3-4 Veranstaltungen pro Schuljahr zu den unterschiedlichsten Themen und orientieren uns dabei an Ihren und unserem Bedarf.
Themen bisher: Leistungsbewertung, Visionen, Kooperation, Unterricht, Sprechen über Behinderung, R.T.I, Nachteilsausgleich, Schüler*innen mit Autismus
Wenn Sie eine Einladung zum nächsten Treffen erhalten möchten, dann melden Sie sich gerne für unseren Newsletter an:
Seit 2010 haben wir uns am AMG konstruktiv mit Schulentwicklung in Richtung der Inklusion beschäftigt. Wir sind eine inklusive Schule des Gemeinsamen Lernens.
Gemeinsames Lernen/Inklusion bedeutet, dass wir die Verschiedenheit aller Schülerinnen und Schüler als Normalität und Chance begreifen und im Speziellen, dass auch Kinder mit dem Unterstützungsbedarf "Lernen" die allgemeine Schule besuchen. Diese Kinder streben dann nicht den Abschluss der allgemeinen Schule (in unserem Fall Abitur), sondern den entsprechenden Abschluss der Förderschule an (zieldifferenter Unterricht).
Darüber hinaus haben wir seit 2013 intensive und gute Erfahrung mit der zielgleichen Förderung von Kindern in den Bereichen emotional-soziale, körperlich-motorische Entwicklung, Sprache, Hören und Kommunikation und Sehen.
Verschiedene Merkmale für das Gelingen von Inklusion konnten wir über die Jahre am AMG etablieren:
FAQ
Nachteilsausgleiche am AMG
Antrag Nachteilsausgleich
Leitfaden Nachteilsausgleich
2025_Organigramm_GL_Beratung
Übergang_aus_Klasse_4_in_AMG_25_26.pdf
Aufführungen, Veranstaltungen, Konzerte, Newsletter ...
Impressionen, Berichte über Veranstaltunge usw. finden Sie unter Aktiv!