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Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,

aufgrund der für morgen angekündigten hohen Temperaturen endet am Donnerstag, den 12.8.2020, der Unterricht für alle Schülerinnen und Schüler nach der 6. Stunde.

Antje Schmidt und Ludger Remus

    

                                                                                                                                                                                                                                               Dienstag, den 04.08.2020

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,

gestern ist das erwartete Schreiben von Frau Gebauer und Herrn Richter angekommen, in welchem die Anweisungen zur Wiederaufnahme „eines angepassten Schulbetriebs in Corona-Zeiten“ zu Beginn des Schuljahres mitgeteilt wurden.

Das Original findet man bei Interesse unter https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Ministerium/Schulverwaltung/Schulmail/Archiv-2020/200803/Konzept.pdf.

Ziel der Landesregierung ist vor allem die Vermeidung einer zweiten Ansteckungswelle, ausgelöst auch durch die Rückkehrer*innen aus den unterschiedlichsten Urlaubsregionen, sowie die Erteilung von Präsenzunterricht.

Wir haben versucht, die für Sie wesentlichen Punkte zusammenzufassen:

  • Unterricht in Präsenzform stellt den Regelfall dar. Nur wenn dies nicht möglich sein kann, findet Distanzunterricht statt.
  • Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände besteht für alle SuS, LuL etc. eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung – für SuS auch im Unterrichtsbetrieb, wenn der 1,5 m Abstand nicht gewahrt werden kann. LuL müssen dann im Unterricht eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen, wenn Sie den Mindestabstand von 1,5 m nicht einhalten können. (in bestimmten Situationen gelten Ausnahmen; Geltungsdauer zunächst bis zum 31.08.2020).
  • Eltern bzw. SuS sind für die Beschaffung des Mund-Nase-Schutzes verantwortlich.
  • Eine regelmäßige Lüftung der Räume ist sicherzustellen.
  • Das Hygienekonzept (feste Wegmarkierungen, Handhygiene) soll fortgeführt werden. Die zugehörige Hygieneverordnung des AMG finden Sie im Wortlaut unter pdfHygieneverordnung_AMG_20_21.pdf.
  • Bei SuS mit relevanten Vorerkrankungen entscheiden die Eltern, ob für ihr Kind eine gesundheitliche Gefährdung durch den Schulbesuch entstehen könnte. Die Rücksprache mit einem Arzt/einer Ärztin wird empfohlen; auf jeden Fall muss eine schriftliche Mitteilung an die Schule erfolgen. Im Zweifelsfall oder bei längerer Abwesenheit muss ein Attest vorgelegt werden. Im Fall einer unmöglichen Teilnahme am Präsenzunterricht muss am Distanzunterricht teilgenommen werden. Distanzunterricht kann, muss aber nicht zwingend digitaler Distanzunterricht sein (s.u.). Die Verpflichtung zur Teilnahme an Prüfungen bleibt bestehen.
  • Sofern ein Angehöriger mit Vorerkrankung mit dem/ der S in häuslicher Gemeinschaft lebt, muss die Infektionsprävention vor allem zu Hause stattfinden. Die Nichtteilnahme des/der S am Präsenzunterricht kann nur in begrenzten Ausnahmefällen erlaubt werden. Die Verpflichtung zur Teilnahme am Distanzunterricht und an Prüfungen bleibt bestehen.
  • SuS, die im Schulalltag Covid-19-Symptome (Schnupfen, Fieber, trockener Husten, Verlust des Geschmacks-/Geruchssinns) müssen unverzüglich von der Schulleitung nach Hause geschickt bzw. abgeholt werden lassen. Die Schulleitung nimmt mit dem Gesundheitsamt Kontakt auf. Den Eltern wird empfohlen, die Kinder bei Schnupfen zur Beobachtung 24 Stunden zu Hause zu halten. Kommen keine weiteren Symptome hinzu, nehmen die SuS wieder am Unterricht teil. Ansonsten muss eine Testung erfolgen.
  • Die zu einer Quarantäne verpflichteten S erhalten Distanzunterricht.
  • Für den Distanzunterricht gilt nun, dass er dem Präsenzunterricht im Hinblick auf die Zahl der wöchentlichen Unterrichtsstunden der SuS wie der Unterrichtsverpflichtung der LuL gleichzusetzen ist. Er soll dann digital erteilt werden, wenn die Voraussetzungen dafür bestehen. Die Schulleitung richtet den Distanzunterricht auf der Grundlage eines pädagogischen und organisatorischen Plans ein und informiert Eltern und BezReg darüber.
  • Die SuS sind zur Teilnahme am Distanzunterricht verpflichtet und die Leistungsbewertung erstreckt sich – bis Ende des Schuljahres - auf Präsenz- wie Distanzunterricht.
  • Alle Schulen werden vom Land und unter organisatorischer Mithilfe des Schulträgers mit digitalen Endgeräten zur Ausleihe an bedürftige SuS ausgestattet Wann die Geräte konkret am AMG eintreffen, wissen wir nicht, aber die Beantragung ist geschehen.
  • Das Land stellt die Lernplattform LOGINEO und das Lernmanagementsystem LOGINEO NRW LMS bereit. Der Eilausschuss wird dementsprechend einberufen, um LOGINEO NRW LMS zu beantragen.
  • Im kommenden Schuljahr gelten alle Vorgaben der Ausbildungs- und Prüfungsordnung . Die LuL sollen jedoch in ausgewählten Fächern eine erweiterte Aufgabenauswahlmöglichkeit erhalten, um angesichts möglicher Einschränkungen durch die Corona-Pandemie Prüfungen ohne Abstriche am Niveau zu ermöglichen.
  • Der Sportunterricht soll bis zu den Herbstferien im Freien stattfinden, Kontaktsport ist zu vermeiden.
  • Auch der Musikunterricht findet wieder statt, allerdings ist bis zu den Herbstferien Singen in geschlossenen Räumen verboten.
  • Der Offene Ganztag und die Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern (z.B.: TMK-Dozent*innen) findet unter Beachtung des schulinternen Hygienekonzepts statt. Auch Fahrten und Exkursionen können im Inland wieder stattfinden, wenn die Hygieneregeln umgesetzt und konsequent angewandt werden. Allerdings können SuS in besonderen Ausnahmefällen von der Teilnahme an einer Schulfahrt befreit werden.
  • Die Schulmitwirkungsgremien tagen und arbeiten ebenfalls unter Beachtung der Vorschriften der CoronaSchVO.
  • KAoA wird im Schuljahr 2020/21 wieder verpflichtend umgesetzt. Die Berufsfelderkundungen der Klasse 8 sollen insbesondere im 2. HJ realisiert werden.

In diesem Zusammenhang möchten wir auf die aktuell geltende Hygieneverordnung hinweisen (s. Anhang/Homepage) und an bereits im letzten Schuljahr eingeübten Verhaltensregeln erinnern:

  1. 1.      Ankunftszeiten:

Um größere Zusammendrängungen von Schülergruppen zu vermeiden, gelten ab sofort – und bis die Stadt Köln ggf. Änderungen vornimmt – folgende Ankunftszeiten:

Die Klassen 5 und 6 kommen bitte um 7.45 Uhr in ihren Klassen- bzw. Unterrichtsräumen laut Stundenplan an. Sie waschen/desinfizieren die Hände und begeben sich zu ihrem Platz.

Die Klassen 7 bis 9 kommen bitte um 7.50 Uhr in ihren Klassen- bzw. Unterrichtsräumen laut Stundenplan an. Sie waschen/desinfizieren die Hände und begeben sich zu ihrem Platz.

Die Schüler*innen der Sek II  kommen bitte um 7.55 Uhr in ihren Unterrichtsräumen laut Stundenplan an. Sie waschen/desinfizieren die Hände und begeben sich zu ihrem Platz.

  1. Bewegungsströme im Schulgebäude und Verhalten auf dem Schulgelände

Zur Wahrung von Abständen organisieren wir die Bewegungsströme, indem wir unseren Schüler*innen und Gästen folgende Anweisung geben:

„Die besondere bauliche Situation mit einem kleinen Foyer, engen Gängen und Treppenhäusern im Altbau macht es notwendig, dass alle Gänge als Einbahnstraßen genutzt werden. So können am besten Begegnungen vermieden und der größtmögliche Abstand eingehalten werden. Prinzipiell sind Ein- und Ausgang am AMG nach dem Prinzip von innen hinein, nach außen heraus organisiert. Das Prinzip wird schnell erkennbar, wenn man den weißen Pfeilen folgt, die in Laufrichtung am Boden aufgeklebt sind. Bitte bleibt/bleiben Sie nicht im Foyer, sondern sucht/suchen  Sie auf den markierten Strecken direkt den Weg in den angestrebten Klassen- oder Verwaltungsraum an. Um Staus in den Klassenräumen zu vermeiden, werden die zurzeit nutzbaren Klassenräume ebenso wie die Flurtüren geöffnet sein. Waschen Sie sich/wascht euch bitte unmittelbar nach Betreten des Raumes die Hände und suchen Sie/sucht euren Platz auf. Im Unterricht bleibt/bleiben Sie bitte am Arbeitsplatz sitzen und sorgt/sorgen Sie dafür, dass der Raum ständig belüftet wird (je 2 Fenster/Raum lassen sich zur Lüftung vollständig öffnen. Achtung! Die Fenster dürfen nur in Anwesenheit einer/eines Lehrer*in geöffnet werden und offen bleiben.) Reinigt/Reinigen Sie nach dem Unterricht Kontaktflächen, wascht/waschen Sie die Hände und verlasst/verlassen Sie einzeln den Raum unter Einhaltung eines angemessenen Abstands. Die weißen Pfeile werden Sie/euch innerhalb des Gebäudes leiten und/oder aus dem Gebäude führen, das Sie/ihr dann bitte auf dem äußersten möglichen Weg verlassen/verlasst.

Verhalten in Pausen

Auch hier ist der wichtigste Punkt die Einhaltung der Abstände. Die Schüler*innen der Klassen 5 und 6 verbringen die Pausen auf dem Hof vor der neuen Mensa, die Klassen 7-9 auf dem Hof vor und hinter den alten Turnhallen, die Schüler*innen der Sekundarstufe II halten sich möglichst vor dem Foyer und im Wendekreis auf. Die Nutzung von Fußball- oder Basketballfeld sind natürlich untersagt. Achten Sie/achtet bitte nach Beendigung der Pause unbedingt auf disziplinierten und geordneten Eingang in das Gebäude nach oben beschriebenem Muster.“

Diese für die Organisation des Schulalltags wichtigsten Erläuterungen, die wir, Sie und Ihr sicher schon erwartet habt, wollten wir mitteilen, sobald die Regelungen feststanden und unsere verschiedenen Planungsszenarien nicht nur auf Vermutungen und persönlichen Einschätzungen beruhten.

Wir wissen, dass gerade das Tragen der Masken in Pausen und Unterricht eine hohe physische Belastung darstellt – gerade in Situationen des Kennenlernens, konzentrierten Arbeitens und bei hohen Temperaturen. Wir werden gemeinsam die Herausforderung angehen und reflektiert und verantwortungsvoll damit umgehen.

Bis zum Schulstart nächste Woche grüßen wir Sie herzlich!

Antje Schmidt und Ludger Remus und das ganze Schulleitungsteam