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Liebe Eltern, liebe Schüler*innen,

am 26.1. hat sich die Landesregierung in der Presse zur Fortführung des Distanzunterrichts bis zum 12. Februar geäußert. Die Erklärung der Landesregierung findet sich im Wortlaut auf dem Bildungsportal: (https://www.schulministerium.nrw.de/presse/pressemitteilungen/ministerin-gebauer-distanzunterricht-bis-zum-12-februar-fuer-alle-schulen)

Darüber hinaus hat die Landesregierung am 28.1. in einer Schulmail eine Ausweitung des Betreuungsangebots für Schüler*innen aller Stufen angekündigt, das bei uns am AMG über die Klassen- und Jahrgangsstufenleitungen kommuniziert wird. Klassenarbeiten in der Sekundarstufe I und Klausuren in der Sekundarstufe II werden auf die Zeit nach dem 12. Februar verlegt. Die Schulmail findet sich im Wortlaut unter:

Der 12. Februar ist Weiberfastnacht, und da wir am Tag der Offenen Tür den Karnevalsdienstag – wie in jedem Jahr – bereits vorgearbeitet haben und auch der Karnevalsfreitag traditionell ein beweglicher Ferientag am AMG ist, hoffen wir darauf, dass bis Aschermittwoch unterrichtsfrei sein wird. Verbindliche Regelungen des Ministeriums dazu stehen allerdings noch aus. Sollten sich diesbezüglich Änderungen ergeben, werden wir Sie schnellstmöglich informieren. Wir hoffen auf den Aschermittwoch als Tag des Unterrichtsbeginns. Möge dieses Mal nicht alles vorbei sein, sondern neu beginnen!

Bis dahin arbeiten wir auf bewährte Art und Weise weiter und werden uns auch in Zukunft an unserem bekannten Konzept sowie den aktuellen Vorgaben des Ministeriums orientieren:

Grafik Fernbeschulung

Am kommenden Freitag (29.01.21) freuen wir uns, die Zeugnisse dank der baulichen Voraussetzungen im AMG dem Infektionsgeschehen angemessen, aber dennoch persönlich übergeben zu können.

Die Zeugnisausgabe erfolgt derart, dass die Klassen- und Stufenleitungen die Zeugnisse aus dem Verwaltungsbau heraus aus fünf Fenstern in einem definierten Zeitraum vornehmen. Die Ausgabestellen im Verwaltungsbau entnehmen Sie/entnehmt ihr bitte dem beigefügten Bild, die Ausgabezeiten der beigefügten Tabelle. Am Tag der Ausgabe werden die entsprechenden Fenster mit den dazugehörigen Zahlen beschriftet sein. Damit sich nicht ganze Klassen und Stufen auf einmal auf dem Gelände des AMG aufhalten, werden den Schüler*innen von der Klassen- bzw. Stufenleitung persönliche Zeitfenster innerhalb des Zeitfensters genannt werden, die ihr/Ihre Kinder auch bitte unbedingt einhaltet/einhalten. Gemeinsam mit den Zeugnissen erhalten die Schüler*innen auch den Stundenplan für das kommende Schuljahr, wenn die Klassenleitungen diesen nicht schon vorher kommuniziert haben.

Ausgabeorte:

Grafik Ausgabeorte

Ausgabezeiten:

Ausgabestelle

1

2

3

4

5

8 -9 Uhr

7a

8a

9a

5a

6a

9 – 10 Uhr

7b

8b

9b

5b

6b

10 – 11 Uhr

7c

8c

9c

5c

6c

11 – 12 Uhr

7d

8d

9d

5d

6d

12 – 13 Uhr

6e

       

12 – 14 Uhr

     

EF

Q1

Liebe Eltern, liebe Schüler*innen, wir danken für die zahlreichen positiven Rückmeldungen, die wir in den letzten Wochen mit Blick auf den Distanzunterricht erhalten haben sowie für das konstruktive Feedback, das uns immer wieder erlaubt, im Sinne von „Feintuning“ den Unterricht zu optimieren.

Wir möchten uns aber vor allem bei Ihnen als Eltern für die Unterstützung und Geduld bedanken und euch, liebe Schüler*innen und Schüler, unsere Anerkennung aussprechen und ausdrücklich loben.

Ihr seid in den vergangenen Monaten der Pandemie aus der anfänglichen Schockstarre herausgetreten und habt euch noch mehr zu selbstständigen und eigenverantwortlichen Lerner*innen entwickelt. Es gelingt euch immer besser, den persönlichen Lernprozess zu steuern und eure Lehrer*innen aktiv als Begleiter*innen und Motivator*innen zu sehen und ihre Hilfe zu nutzen. Wie alles im Leben hat auch diese Pandemie zwei Seiten. Und eine davon ist, dass vor allem eure methodischen und personalen Kompetenzen so deutlich gewachsen sind, dass - wie von der Universität zu Köln zu vernehmen ist - man sich freut, Studierende erwarten zu dürfen, die aus den oben genannten Gründen eine deutlich ausgeprägtere Selbstständigkeit, Reife und Studierfähigkeit mit sich bringen werden.

Im AMG bleiben wir optimistisch:

In den kommenden Frühlingsmonaten werden wir uns sicher wieder regelmäßig sehen und darauf freuen wir uns sehr! Schule lebt vom Miteinander, und das wird in der Schulgemeinde des AMG ausgiebig und gerne zelebriert. Bis das wieder unbeschwert stattfinden kann, nutzen wir alle zur Verfügung stehenden Mittel und Wege, uns infektionsschutzkonform auszutauschen, beizustehen und zu unterstützen!

In diesem Sinne senden wir herzliche Grüße und wünschen einen guten Start in den Februar und damit ins zweite Halbjahr!

Antje Schmidt und Ludger Remus

 

DISTANZUNTERRICHT NACH DEN FERIEN - BETREUUNGSANGEBOTE FÜR SCHÜLER*INNEN DER KLASSEN 5 UND 6

Information für die Eltern und Erziehungsberechtigten und Schüler*innen des AMG

 

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Schüler*innen,

wir hoffen sehr, dass Sie die Ferien genießen konnten und gesund und hoffnungsfroh in das neue Jahr gekommen sind, von dem wir uns wünschen, dass es besser verlaufen möge als das alte.

Wie der heutigen Schulmail des Ministeriums zu entnehmen ist, wird es zwischen dem 11.1. und dem 29.1. keinen Präsenzunterricht an den Schulen des Landes Nordrhein-Westfalen geben. Für Schüler*innen der Stufen 5 und 6 wird eine Notbetreuung (Regelungen dazu siehe unten) angeboten.

Hier die Regelungen zwischen dem 11.1. und dem 29.1.2021 im Einzelnen:

In allen Jahrgangstufen wird Unterricht grundsätzlich nur als Distanzunterricht erteilt. Für Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung, der eine besondere Betreuung erfordert, muss diese in Absprache mit den Eltern oder Erziehungsberechtigten sichergestellt werden. Das Ministerium für Schule und Bildung geht davon aus, dass der Einsatz von Schulbegleiter*innen auch im häuslichen Umfeld beim Distanzunterricht gewährleistet wird. Die Schulpflicht ist selbstverständlich nicht ausgesetzt. Mit der Teilnahme am Distanzunterricht erfüllen die Schüler*innen ihre Schulpflicht. Dazu gehören die Erledigung der Arbeitsaufträge, die Abgabe der Ergebnisse bei Aufforderung und die Teilnahme an Videokonferenzen. Die Aufgaben werden in Teams für die Woche vom 11. bis 15.1.21 bis Sonntag, 15.00 Uhr und in den beiden folgenden Wochen bis Samstag, 15.00 Uhr eingestellt.

Das Lernen und Arbeiten zu Hause, wie es von vielen Schülerinnen und Schülern im Frühjahr erstmals praktiziert wurde und für das es von den Schulen fortgeschriebene Konzepte gibt, gilt somit ab Montag, dem 11.1.2021. Es gelten darüber hinaus die rechtlichen Vorgaben für Distanzunterricht und die zweite Verordnung zur befristeten Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnungen gemäß § 52 Schulgesetz (bis zum Ende des Schuljahres 2020/2021 befristet).

Wichtige Eckpunkte:

  • Distanzunterricht ist dem Präsenzunterricht im Hinblick auf die Zahl der wöchentlichen Unterrichtsstunden der Schüler*innen wie der Unterrichtsverpflichtung der Lehrkräfte gleichwertig. Somit orientiert sich die Schüler*innenwochenarbeitszeit am Stundenplan. In der Praxis kann das z.B. so aussehen, dass dreistündig erteilter Deutschunterricht im Distanzlernen aus einer Videokonferenzstunde und Aufgaben, zu deren gründlicher Bearbeitung man 90 min benötigt, besteht.

  • Sinnvolles Distanzlernen bedeutet nicht, dass jede Unterrichtsstunde in einer Videokonferenz abgebildet wird.

  • Die Leistungsbewertung erstreckt sich auch auf die im Distanzunterricht vermittelten Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten der Schüler*innen, d.h., dass auch Lernprodukte und Aufgaben aus dem Distanzunterricht der Abgabepflicht unterliegen und zur Notenfindung dienen.

Regelungen des AMG für Videokonferenzen

Für Schüler*innen aller Jahrgangsstufen ist die erste Stunde im Stundenplan von 7.55 Uhr bis 8.40 Uhr eine Videokonferenzstunde. Sollte Ihr Kind erkrankt sein, melden Sie dies bitte der Klassen- oder Jahrgangsstufenleitung bis 7.30 Uhr per Mail.

Zusätzlich gilt:

Stufen EF, Q1 und Q2: Im Grundkurs wird mindestens eine, im Leistungskurs werden mindestens zwei der Stunden als Videokonferenzstunde abgehalten. Der Kurslehrer/die Kurslehrerin legt die Stunde als Konferenzstunde in Teams im zeitlichen Rahmen der Lage des Unterrichts im Stundenplan an.

Klassen 5 - 9: Mindestens eine der Stunden wird als Videokonferenzstunde gehalten. Der Fachlehrer/die Fachlehrerin legt diesen Termin in Teams als Konferenzstunde im zeitlichen Rahmen der Lage des Unterrichts im Stundenplan an.

 

In den Jahrgangsstufen 1 bis 6 können Eltern bzw. Erziehungsberechtigte für ihre Kinder eine Notbetreuung beantragen

Das Ministerium bittet darum, dass, soweit möglich, alle Eltern ihre Kinder zuhause betreuen, um so einen Beitrag zur Kontaktreduzierung zu leisten. Um die damit verbundene zusätzliche Belastung der Eltern zumindest in wirtschaftlicher Hinsicht abzufedern, soll bundesgesetzlich geregelt werden, dass das Kinderkrankengeld im Jahr 2021 für 10 zusätzliche Tage pro Elternteil (20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende) gewährt wird. Der Anspruch soll auch für die Fälle gelten, in denen eine Betreuung des Kindes zu Hause erfolgt, weil dem Appell des Ministeriums für Schule gefolgt wird.

Falls Sie dennoch eine Betreuung Ihres Kindes benötigen, füllen Sie bitte das angehängte Formular aus und senden es bis Sonntag, 10.1., 12.00 Uhr an l.remus@amg-koeln.de. In der Notbetreuung werden keine Unterrichtsangebote gemacht. Ihr Kind muss die Aufgaben, die in Teams eingestellt sind, selbstständig bearbeiten und ggf. an den für diesen Tag anberaumten Videokonferenzen teilnehmen. Bitte geben Sie Ihrem Kind daher, wenn möglich, ein digitales Endgerät mit (siehe dazu auch Verleih von I-Pads im unteren Abschnitt).

pdfAnlage_Anmeldung_Betreuung_bis_zum_31._Januar_2021.pdf

Für Klassenarbeiten und Klausuren bis zum Ende des Halbjahres gilt:

  • Die Klausuren der Q1 und Q2 finden planmäßig statt.

  • Für Klassenarbeiten der Sekundarstufe I und Klausuren der EF gilt: Grundsätzlich werden in den Schulen bis zum 31. Januar 2021 keine Klassenarbeiten und Klausuren geschrieben, da der Unterricht im 1. Schulhalbjahr eine ausreichende Basis für die Leistungsbewertung auf dem Halbjahreszeugnis geschaffen hat.


Möglichkeit der befristeten Leihe eines I-Pads

Schüler*innen, die nicht über ein digitales Endgerät verfügen, können ein solches ausleihen. Bedingung: Das anhängende Formular muss von Erziehungsberechtigten UND Schüler*in ausgefüllt und unterschrieben werden. Wer ein I-Pad ausleihen möchte, muss über l.remus@amg-koeln.de einen Termin zur Übergabe des Gerätes vereinbaren und den ausgefüllten Leihvertrag mitbringen. Als Zeitfenster stehen dafür Freitag, 8.1.2021, 13.00 – 16.30 Uhr und Montag, 11.1., 7.30 – 10.00 Uhr zur Verfügung. Bitte nennen Sie in der Mail Ihren Namen und das bevorzugte Zeitfenster. Wir senden Ihnen dann einen individuellen Übergabetermin zu. Bitte beachten Sie, dass nur eine begrenzte Anzahl an Geräten zur Verfügung steht und wir angesichts der Umstände keine umfangreiche Bedürfnisprüfung durchführen können. Beantragen Sie also bitte nur dann ein Gerät für Ihr Kind, wenn keine anderen Möglichkeiten zur Nutzung eines digitalen Endgerätes bestehen.

pdfLeihvertrag_ipad.pdf

 

Die Klassen- und Jahrgangsstufenleitungen sind Ihre und eure ersten Ansprechpartner für Sorgen und Schwierigkeiten. Das Schulleitungsteam unterstützt nach besten Kräften. Bleibt und bleiben Sie gesund!

Es grüßen herzlich

Antje Schmidt und Ludger Remus

 

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Schüler*innen,

wir haben heute Mittag aus der Presse erfahren, dass die Präsenzpflicht an Schulen ab kommenden Montag aufgehoben wird. Da die Ausführungen aber viele Fragen offen gelassen haben und natürlich auch keine ministeriellen Anweisungen waren, haben wir diese abgewartet, um Sie umfassend zu informieren.

Sicherlich haben Sie alle in den zurückliegenden Tagen die Entwicklung der Infektionszahlen verfolgt. Bislang ist es nicht nachhaltig gelungen, die zweite Welle der Corona-Infektionen zu brechen. Daher hat sich das MSB heute dazu entschieden, weitergehende Maßnahmen zu treffen, die auch Auswirkungen auf den Schulbetrieb haben.

Als Beitrag zur allgemeinen Kontaktreduzierung gelten daher ab Montag, 14. Dezember 2020, folgende Regelungen:

In den Jahrgangsstufen 1 bis 7 können Eltern bzw. Erziehungsberechtigte ihre Kinder vom Präsenzunterricht befreien lassen.

Um das Verfahren angesichts der Kürze der Zeit zu vereinfachen, zeigen die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten den Klassenlehrer*innen der Klassen 5,6, und 7gegenüber schriftlich an, wenn sie von dieser Befreiung Gebrauch machen wollen. Sie geben dabei an, ab wann die Schülerin bzw. der Schüler ins Distanzlernen wechselt. Frühester Termin ist der 14. Dezember 2020. Ein Hin- und Her-Wechseln zwischen Präsenzunterricht und Distanzlernen ist nicht möglich. Dies ist mit Blick auf die Infektionsprävention nicht sinnvoll. Eine weitergehende Information dazu erhalten Sie zeitnah vom Klassenleitungsteam.

In den Jahrgangstufen 8 bis 12 wird Unterricht grundsätzlich nur als Distanzunterricht erteilt. Für Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung, der eine besondere Betreuung erfordert, muss diese in Absprache mit den Eltern oder Erziehungsberechtigten sichergestellt werden.

Die Befreiung vom Präsenzunterricht in den Klassen 1 bis 7 und der obligatorische Distanzunterricht sind nicht mit einem Aussetzen der Schulpflicht gleichzusetzen. Das Lernen und Arbeiten zu Hause, wie es von vielen Schülerinnen und Schülern im Frühjahr erstmals praktiziert wurde und für das es von den Schulen fortgeschriebene Konzepte gibt, gilt auch für diese besondere Woche zwischen dem 14. und dem 18. Dezember 2020.

Die Regeln der sog. Verordnung zum Distanzlernen sind in dieser Woche sinngemäß anzuwenden:

Rechtliche Vorgaben für Distanzunterricht Grundlage:

Zweite Verordnung zur befristeten Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnungen gemäß § 52 Schulgesetz (bis zum Ende des Schuljahres 2020/2021 befristet)

Wichtige Eckpunkte:

  • Distanzunterricht ist dem Präsenzunterricht im Hinblick auf die Zahl der wöchentlichen Unterrichtsstunden der Schüler*innen wie der Unterrichtsverpflichtung der Lehrkräfte gleichwertig. Somit orientiert sich die Schüler*innenwochenarbeitszeit am Stundenplan. In der Praxis kann das z.B. so aussehen, dass dreistündig erteilter Deutschunterricht im Distanzlernen aus einer Videokonferenzstunde und Aufgaben, zu deren gründlicher Bearbeitung man 90 min benötigt, besteht.

    Sinnvolles Distanzlernen bedeutet nicht, dass jede Unterrichtsstunde in einer Videokonferenz abgebildet wird.

Regelung für Videokonferenzen für die Stufen 8 bis 12

Stufen EF, Q1 und Q2: Im Grundkurs wird mindestens eine, im Leistungskurs werden mindestens zwei der Stunden als Videokonferenzstunde abgehalten. Der Kurslehrer/die Kurslehrerin legt die Stunde als Konferenzstunde in Teams im zeitlichen Rahmen der Lage des Unterrichts im Stundenplan an.

Klassen 8 und 9: Mindestens eine der Stunden wird als Videokonferenzstunde gehalten. Der Fachlehrer/die Fachlehrerin legt diesen Termin in Teams als Konferenzstunde im zeitlichen Rahmen der Lage des Unterrichts im Stundenplan an.

Regelung für die Zuschaltung der Schüler*innen der Jahrgangsstufe 5-7

Schüler*innen, die zu Hause sind, werden per Laptop oder Handy von den am AMG unterrichtenden Kolleg*innen zugeschaltet. Schüler*innen, die nicht über ein digitales Endgerät verfügen, können ein solches ausleihen. Bedingung: Das anhängende Formular muss von Erziehungsberechtigten UND Schüler*in ausgefüllt und unterschrieben werden. Wer ein I-Pad ausleihen möchte, muss über l.remus@amg-koeln.de einen Termin zur Übergabe des Gerätes am Montag vereinbaren und den ausgefüllten Leihvertrag mitbringen.

pdfLeihvertrag_ipad.pdf

Schülerinnen und Schüler erfüllen ihre Schulpflicht durch Teilnahme am Distanzunterricht (Erledigung der Arbeitsaufträge, Abgabe der Ergebnisse bei Aufforderung und Teilnahme an Videokonferenzen). Die Aufgaben werden in Teams für die Woche vom 14. bis 18.12.20 eingestellt, nicht aber für den 21. und 22. Dezember und den 7. und 8. Januar.

https://xn--broschren-v9a.nrw/distanzunterricht/home/#!/Home

Für Klassenarbeiten und Klausuren in der kommenden Woche gilt:

  • Die Klausuren der EF, Q1 und Q2 finden planmäßig statt.

  • Auch die Nachschreibetermine am 21.12. und 22.12.20 finden wie geplant statt.

  • Für die Klassen 5-9 gilt, dass die 3. Klassenarbeit (egal ob im Dezember 20 oder Januar 21 terminiert) ersatzlos gestrichen wird. Die Zeugnisnote wird durch die zwei geschriebenen Klassenarbeiten und die SoMi-Note ermittelt.

  • Die 2. Klassenarbeiten im WPII-Bereich, die noch nicht geschrieben wurden, werden in den Januar geschoben. Im Ausnahmefall können in einer Woche auch drei Klassenarbeiten geschrieben werden.

  • In Klasse 9 wird die 2. Klassenarbeit in der 2. Fremdsprache (F/L) gestrichen. Schüler*innen, die nach Notenermittlung (1. Klassenarbeit und SoMi-Note) eine mangelhafte Bewertung erfahren, bekommen die Möglichkeit zur Leistungsverbesserung durch eine Zusatzleistung nach Rücksprache mit dem/ der Fachlehrer*in.

An den beiden Werktagen unmittelbar im Anschluss an das Ende der Weihnachtsferien (7. und 8. Januar 2021) findet kein Unterricht statt.

Es gelten die gleichen Regeln wie für die unterrichtsfreien Tage am 21. und 22. Dezember 2020: Die Schüler*innen der Klassen/ Stufen 5-Q2 haben keinen Fachunterricht. Es findet kein Lernen in Distanz statt und es werden keine Aufgaben erteilt.

Die Eltern der Schüler*innen der Klassen 5 + 6 teilen bitte bis zum 03.01.2021 den Betreuungsbedarf im Rahmen der Unterrichtszeiten [Do, 07.01.21: 7.55 – 15.05 Uhr; Freitag, 08.01.21: 7.55 – 13.20 Uhr] mit.

 pdfBetreuungsantrag_2021_Januar_7_und_8.pdf

Schicken Sie bitte das ausgefüllte Anmeldeformular als Fotodatei an folgende Adresse:

a.schmidt@amg-koeln.de

Das MSB bittet Sie und euch um Verständnis für diese kurzfristige Entscheidung, die der anhaltend problematischen Infektionslage geschuldet ist. Wir bitten Sie und euch um die notwendige Flexibilität im Umgang mit der aktuellen Situation.

Wir sind viel besser als im Frühjahr auf die Situation vorbereitet; alle notwendigen Tools für einen gelungenen Hybridunterricht und das Lernen in Distanz sind vorhanden und wurden am AMG-Tag und am Tag der offenen Tür erprobt und eingeübt. Gemeinsam schaffen wir das!

Die Klassen- und Jahrgangsstufenleitungen sind Ihre und eure ersten Ansprechpartner für Sorgen und Schwierigkeiten. Das Schulleitungsteam unterstützt nach besten Kräften.

Wir wünschen trotz der Herausforderung, dass es uns allen dennoch gelingt, im engsten Familienkreis auch die schönen Momente zu genießen, die die Adventszeit zu bieten hat.

Es grüßen herzlich

Antje Schmidt und Ludger Remus