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18.6.2021

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Schüler*innen,

ab kommenden Montag, 21.6., entfällt die Pflicht zum Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung auf dem Außengelände. Alle aktuellen Regelungen zur Maskenpflicht in Köln (Inzidenz < 35) finden Sie unter: https://www.land.nrw/corona.

Herzliche Grüße und ein schönes Wochenende wünschen

Antje Schmidt und Ludger Remus

 

Köln, den 28.05.21

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Schüler*innen,

die Inzidenz in Köln liegt heute bei 51,8, sodass die Schulen ab dem 31. Mai wieder in den vollen Präsenzunterricht zurückkehren.

Was nun für den Schulbetrieb zu beachten ist:

  • Die bestehenden strikten Hygienevorgaben (insbesondere Masken- und Testpflicht) gelten weiter.
  • Im Präsenzunterricht in Klassen- oder Kursstärke ist das Tragen einer medizinischen Maske auch am Sitzplatz im Unterricht weiterhin verpflichtend. WaBe und TMK finden statt und unterliegen den gleichen Hygienemaßnahmen
  • Zudem müssen sich weiterhin alle Lehrerinnen und Lehrer, Schülerinnen und Schüler sowie alle an der Schule Beschäftigten zwei Mal pro Woche einem Antigen-Schnelltest unterziehen. Wenn Eltern und Erziehungsberechtigte eine schriftliche Bestätigung über einen negativen Schnelltest ihrer Kinder wünschen, müssen Sie bitte das entsprechende Dokument (pdf2021_Bescheinigung_Corona_Testung.pdf) ausdrucken und ausgefüllt den Kindern mitgeben, damit nach erfolgter Selbsttestung die letzten fehlenden Angaben (z.B. Uhrzeit, Unterschrift der Lehrperson) eingetragen werden können.
  • Diese Dokumente werden im Anschluss von den Lehrer*innen mitgenommen und im Sekretariat abgegeben, wo sie gestempelt werden. Die Schüler*innen können ihre Bescheinigung um 15.05 Uhr im Raum B011 abholen. Bitte bereiten Sie Ihr Kind darauf vor, dass längere Wartezeiten in Kauf genommen und in der Warteschlange die Sicherheitsabstände unbedingt eingehalten werden müssen.
  • Auch der Sportunterricht findet unter den einschlägigen Hygienevorgaben wieder grundsätzlich in vollem Umfang statt - allerdings in der Regel im Freien. Beim Sportunterricht im Freien und beim Schwimmunterricht besteht keine Pflicht zum Tragen einer medizinischen oder sonstigen Mund-Nase-Bedeckung.

Nur zu Prüfungszwecken und bei widrigen Witterungsverhältnissen kann von dieser Regel abgewichen werden. Findet Sportunterricht in Ausnahmefällen in Sporthallen statt, besteht die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske; intensive ausdauernde Belastungen in Sporthallen sind unzulässig.

Zum Abschluss noch eine dringende Bitte:

Wir haben noch 5 Wochen Unterricht bis zu den Sommerferien. Die KVB hat große Sorge, dass der Präsenzunterricht in den Schulen zu überfüllten Bussen und Bahnen führt und die Inzidenzzahlen wieder steigen. In diesem Fall wären die Schulen gezwungen, ihre Unterrichtsbeginne zu entzerren und in unserem Fall würde das bedeuten, dass wir bereits um 7.30 Uhr beginnen müssten. Wohl wissend, dass das nicht im Sinne von Kindern und Jugendlichen ist, bitten wir, den Schulweg möglichst zu Fuß, mit dem Roller oder dem Fahrrad zu bewältigen und auf den Gebrauch von öffentlichen Verkehrsmitteln zu verzichten.

Wir zählen auf die Unterstützung aller, die morgens den Weg ins AMG finden!

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Schüler und Schülerinnen, wir freuen uns auf das große Wiedersehen am Montag und grüßen herzlich!


Antje Schmidt und Ludger Remus

 

Köln, den 20.05.21

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen,

nachdem Armin Laschet bereits am Mittwoch in der Presse angekündigt hat, dass die NRW-Schulen ab dem 31. Mai wieder in den vollen Präsenzunterricht zurückkehren, hat Herr Richter am Abend die Konditionen dafür erläutert und um Verständnis geworben:

Dabei verkenne ich nicht, dass die Rückkehr zu einem durchgängigen Präsenzbetrieb unter Pandemiebedingungen bei dem einen oder der anderen auch Besorgnis oder Kritik auslösen kann. Die Chance jedoch, unsere Schulen für die „Zielgerade“ des Schuljahres vor allem in Interesse der Schülerinnen und Schüler wieder öffnen zu können, kann und muss unter den gegebenen Umständen verantwortbar und gemeinsam genutzt werden.  […]Wir sind voller Zuversicht, dass die deutlich gesunkenen Infektionszahlen, der erhebliche Impffortschritt, die Beibehaltung der zweimal pro Woche stattfindenden verpflichtenden Tests in den Schulen sowie die Beachtung der Hygieneregeln und Schutzmaßnahmen diese Planungssicherheit für fünf Wochen Präsenzunterricht bis zum Beginn der Schulferien Anfang Juli ermöglichen werden. Zu einer vollständigen Information gehört allerdings auch, Sie darüber zu unterrichten, dass aufgrund eines denkbaren Wiederanstiegs der Sieben-Tages-Inzidenz in einzelnen Kreisen oder kreisfreien Städten über 100 (oder gar über 165) eine erneute Rückkehr in den Wechsel- (oder gar Distanz-) Unterricht nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann.“

Was nun für den Schulbetrieb zu beachten ist:

  • Die bestehenden strikten Hygienevorgaben (insbesondere Masken- und Testpflicht) gelten weiter. Für die Unterrichtstage nach Pfingsten, also vom 26. bis 28. Mai 2021, gelten noch die bisherigen Regelungen fort.
  • Ab Montag, 31. Mai 2021, kehren grundsätzlich alle Schulen aller Schulformen in Kreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen Inzidenz von unter 100 zu einem durchgängigen und angepassten Präsenzunterricht zurück, d.h. wenn

-       an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen der Schwellenwert unterschritten wird.

-       danach die Einschränkungen am übernächsten Tag außer Kraft treten.

WIR WERDEN SIE UND EUCH ÜBER DIE HOMEPAGE INFORMIEREN, WANN DER PRÄSENZUNTERRICHT FÜR ALLE DEFINITIV STARTEN WIRD.

  • Im Präsenzunterricht in Klassen- oder Kursstärke ist das Tragen einer medizinischen Maske auch am Sitzplatz im Unterricht weiterhin verpflichtend. WaBe und TMK finden statt und unterliegen den gleichen Hygienemaßnahmen
  • Zudem müssen sich weiterhin alle Lehrerinnen und Lehrer, Schülerinnen und Schüler sowie alle an der Schule Beschäftigten zwei Mal pro Woche einem Antigen-Schnelltest unterziehen.
  • Wenn in den kommenden Wochen bis zu den Sommerferien vielfach noch schriftliche sowie mündliche Prüfungen erfolgen, die unter konsequenten Hygiene-Auflagen stehen und die einen hohen Personaleinsatz erfordern, ist es daher an einzelnen Tagen mit Prüfungsgeschehen vertretbar, dass für bestimmte Klassen und Jahrgangsstufen der Präsenzunterricht nicht in vollem Umfang erteilt wird. Als Schulleitung informieren wir Sie und euch natürlich, falls dies der Fall sein sollte.
  • Auch der Sportunterricht findet dann unter den einschlägigen Hygienevorgaben wieder grundsätzlich in vollem Umfang statt - allerdings in der Regel im Freien. Beim Sportunterricht im Freien und beim Schwimmunterricht besteht keine Pflicht zum Tragen einer medizinischen oder sonstigen Mund-Nase-Bedeckung.

Nur zu Prüfungszwecken und bei widrigen Witterungsverhältnissen kann von dieser Regel abgewichen werden. Findet Sportunterricht in Ausnahmefällen in Sporthallen statt, besteht die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske; intensive ausdauernde Belastungen in Sporthallen sind unzulässig.

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Schüler und Schülerinnen, wir hoffen, dass wir Ihre und eure offenen Fragen klären konnten und drücken nun die Daumen, dass wir bald zu mehr Normalität zurückkehren und dabei alle gesund bleiben!

Herzliche Grüße


Antje Schmidt und Ludger Remus

 

Köln, 16.5.2021

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,

wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass die Entwicklung der Inzidenzwerte in Köln die Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts im Wechselmodell, wie wir in unserer Schulmail vom 12. Mai angekündigt haben, zulässt.

Herzliche Grüße

Antje Schmidt und Ludger Remus

 

5.5.2021

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,

auch in der kommenden Woche werden die Unterrichte der Jahrgangsstufen 5-EF in Distanz durchgeführt. Lediglich die Q1 hat in der kommenden Woche Präsenzunterricht in voller Kursstärke.

Erst wenn in einer Kommune an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen der Inzidenzwert von 165 unterschritten wird, erfolgt die Rückkehr zum Wechselunterricht am darauffolgenden Montag.

Wir hoffen, dass dies bald der Fall sein wird!

Herzliche Grüße

Antje Schmidt und Ludger Remus

 

Köln, 30.4.2021

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,

mit Freude nehmen wir zur Kenntnis, dass die Inzidenzzahlen in Köln seit Tagen sinken. Dennoch wird es vermutlich noch eine Zeit dauern, bis die Zahlen eine Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts – in welcher Form auch immer – ermöglichen. Daher wird es auch in der kommenden Woche bei der Organisation des Unterrichts bleiben, den wir auch in dieser Woche praktiziert haben. Weiterhin gilt, dass es sehr wichtig ist, dass Schüler*innen, Eltern und Lehrer*innen im Austausch bleiben, wenn sich technische Probleme ergeben (defekte Endgeräte, punktuelle Überlastung des Internets wegen zu hoher Anzahl gleichzeitig online arbeitender Familienmitglieder…). Auch bei allen anderen Anliegen und Bedarfen ist eine zeitnahe Mitteilung eine große Hilfe. Nutzen Sie deshalb bitte die bekannten Kommunikationswege weiterhin bei Bedarf.

Unterrichtsorganisation

Der Unterricht in der kommenden Woche in der S I und der EF findet im bewährten Distanzformat statt. Die Videokonferenztermine werden bis Sonntag, 15.00 Uhr, festgelegt und die ggf. zu bearbeitenden Aufgaben bis zu diesem Zeitpunkt in Teams eingestellt. Die Q1 erhält Unterricht in Präsenz in voller Kursstärke. Die Q2 nimmt an den Abiturklausuren teil. Die Teilnahme von Schülerinnen, Schülern und Lehrkräften an Präsenzangeboten setzt weiterhin wöchentlich zwei Tests voraus, die zu den bekannten Zeitpunkten durchgeführt werden.

Wie wünschen Ihnen und euch ein schönes Wochenende!

Herzliche Grüße

Antje Schmidt und Ludger Remus

 

Köln, 23.4.2021

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,

mit der heutigen Mail des Ministeriums haben wir nun Gewissheit bzgl. der Unterrichtsorganisation der nächsten Woche und zusätzlich noch bzgl. einiger weiterer Aspekte, über die wir Sie und euch hiermit informieren möchten. Den genauen Wortlaut der Mail finden Sie und ihr unter https://www.schulministerium.nrw/22042021-informationen-zum-schulbetrieb-ab-26-april-2021.

Unterrichtsorganisation

Aufgrund der hohen Inzidenz findet der Unterricht in der kommenden Woche in der S I und der EF im bewährten Distanzformat statt. Die Videokonferenztermine werden bis Sonntag, 15.00 Uhr, festgelegt und die ggf. zu bearbeitenden Aufgaben bis zu diesem Zeitpunkt in Teams eingestellt. Die Q1 erhält Unterricht in Präsenz in voller Kursstärke. Die Q2 nimmt an den Abiturklausuren teil. Die Teilnahme von Schülerinnen, Schülern und Lehrkräften an Präsenzangeboten setzt weiterhin wöchentlich zwei Tests voraus, die zu den bekannten Zeitpunkten durchgeführt werden.

Unterrichte im Differenzierungsbereich PP/Religion, WP I und WP II

Da inzwischen regelmäßige Corona-Testungen erfolgen, es beim Fremdsprachenunterricht auf Präsenzunterricht in besonderen Maße ankommt und der Wahlpflichtbereich in einigen Schulformen Hauptfachcharakter hat, ist nunmehr auch die Bildung von Lerngruppen mit Schülerinnen und Schülern aus unterschiedlichen Klassen – nach Rückkehr in den Präsenzunterricht auch im Wechselmodell –  möglich. Das gestern über den Kollegiums- und Elternverteiler kommunizierte AMG-spezifische Konzept ist damit hinfällig. Das heißt, sobald wir wieder in den Wechselunterricht gehen werden, finden die Differenzierungsfächer in den entsprechenden Kursen statt.

Klassenarbeiten und Klausuren

Solange an einer Schule ausschließlich Distanzunterricht erteilt wird, können in der Regel keine Klassenarbeiten geschrieben werden.  Aus diesem Grund hat das Ministerium für Schule und Bildung die für die Sekundarstufe I festgelegte Zahl der Klassenarbeiten so geändert, dass im zweiten Halbjahr des laufenden Schuljahres in den Fächern mit Klassenarbeiten jeweils nur mindestens eine Leistung im Beurteilungsbereich „Schriftliche Arbeiten“ zu erbringen sein wird.

Die Möglichkeit, eine Klassenarbeit durch eine andere gleichwertige schriftliche oder mündliche Leistungsüberprüfung zu ersetzen, bleibt bestehen und gilt dementsprechend auch für den Fall, dass diese die einzige Klassenarbeit in diesem Halbjahr ist.

Die zentrale Klausur am Ende der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe in diesem Jahr entfällt, die Mindestzahl der Klausuren in diesem Halbjahr wird auf eine reduziert. Das heißt, dass die EF-Klausuren aufgrund des Distanzunterrichts in der kommenden Woche leider entfallen bzw. erneut verlegt werden müssen. Solange die EF aber im Distanzunterricht ist, wird dort keine Klausur geschrieben.

Nachprüfung für den schulischen Teil der Fachhochschulreife

Schülerinnen und Schüler, die keine Zulassung zur Abiturprüfung an allgemeinbildenden Schulen erhalten haben und denen bisher nicht der schulische Teil der Fachhochschulreife bescheinigt werden kann, sollen in diesem Jahr erneut – sowie im Vorjahr auch – die Gelegenheit erhalten, dies durch eine Nachprüfung zu erreichen. Über dieses Angebot informieren die Beratungslehrer.

Wiederaufnahme des Wechselunterrichtmodells nach gesunken Inzidenzwerten bzw. geänderten Vorgaben

Sobald wieder Unterricht im Wechselmodell in Präsenz stattfinden kann, beginnt er mit der Schüler*innengruppe, die in der Woche vom 19. – 23.04.21 NICHT im Präsenzunterricht war.

In der Hoffnung auf bessere Zeiten und in Vorfreude auf ein Wiedersehen grüßen wir herzlich!

Antje Schmidt und Ludger Remus

 

Köln, 15.4.2021

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,

nachdem die Landesregierung ihre Absichten bzgl. der Ausgestaltung des Unterrichts in der nächsten Woche bereits in den Medien kommuniziert hat, kam heute auch die offizielle Schulmail, über deren Inhalt wir Sie und euch heute informieren möchten. Ab 19.4. gelten folgende Regelungen:

  • Ab Montag, den 19. April 2021, kehren Schülerinnen und Schüler aller Jahrgangsstufen der Sekundarstufe I sowie die Schülerinnen und Schüler der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe wieder in einen eingeschränkten Präsenzunterricht im Wechselmodell zurück.
  • Die Q1 hat in voller Stärke Präsenzunterricht.
  • Die Q2 hat bis Donnerstag, 22.4.2021, in vollem Umfang in den jeweiligen Abiturfächern Präsenzunterricht (Grund: Vorbereitung auf die Abiturprüfungen).
  • Bei der Einführung des Wechselmodells sind aus Gründen der Kontaktreduzierung die Klassen bzw. Kurse in der Regel in zwei Gruppen zu teilen, so dass es - wie in den beiden Wochen vor den Osterferien - zu einem Wechsel aus Präsenz- und Distanzunterricht kommt. Die Klassenteilungen werden von den Klassenleitungen vorgenommen und kommuniziert. Die Teilung der EF, die schon vor den Osterferien vorgenommen wurde, bleibt bestehen. Welche Klassen- oder Kurshälfte in der nächsten Woche am Unterricht teilnimmt, wird von der Klassen- bzw. Jahrgangsstufenleitung bekanntgegeben. Die jeweils andere Hälfte erhält Distanzunterricht derart, dass Schüler*innen Aufgaben über Teams erhalten, die sie zu Hause bearbeiten. Die Schüler*innen, die zu Hause ihre Aufgaben bearbeiten, sollen in den ersten 5-10 Minuten des Unterrichtstages von den unterrichtenden Kolleg*innen – wenn dies technisch möglich ist - zugeschaltet werden, damit ggf. Fragen zum Tagesablauf geklärt werden können. Die Ausgestaltung entspricht dem in der Schulkonferenz abgestimmten und über die Homepage kommunizierten Modell.
  • Grundsätzlich sind in der Sekundarstufe I konstante Lerngruppen zu bilden, so dass eine Durchmischung im Rahmen der äußeren Differenzierung, im Wahlpflichtbereich sowie im Unterricht der zweiten Fremdsprache vermieden wird. Das Ministerium hat angekündigt, dass es bei den Unterrichten der Differenzierungskurse besondere Regelungen geben könnte. Sollte dies nicht zeitnah geschehen, streben wir schulinterne Regelungen an.
  • Für Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 und 6 ist für die Tage, an denen sie nicht am Präsenzunterricht teilnehmen können, weiterhin eine pädagogische Betreuung für Bedarfsfälle anzubieten, die sich nach den üblichen Unterrichtszeiten richtet.
  • Ein regulärer Ganztagsbetrieb findet weiterhin nicht statt.
  • Für alle Schüler*innen gilt: Der Besuch der Schule wird an die Voraussetzung geknüpft, an wöchentlich zwei Coronaselbsttests teilgenommen zu haben und ein negatives Testergebnis vorweisen zu können. Die Testung für die Schüler*innen der S I und der EF erfolgt jeweils am Montag und Mittwoch in der 1. Stunde. Die Testung der Schüler*innen der Qualifikationsphase erfolgt im Rahmen der LK-Bänder.

              Für die Q1: Montag 1./2. Stunde, Mittwoch 3./4. Stunde

              Für die Q2: Montag 5. Stunde, Mittwoch 1./2. Stunde

  • Die Pflicht zur Durchführung der Selbsttests wird für die Schülerinnen und Schüler in der Schule erfüllt. Alternativ ist möglich, die negative Testung durch eine Teststelle nachzuweisen (Bürgertest), die höchstens 48 Stunden zurückliegt.

Auf Bundesebene wurde beschlossen, dass bei Überschreitung eines Inzidenzwertes von 200 über einen Zeitraum von mindestens drei Tagen die Schulen regional (und nicht zwingend landesweit) wieder geschlossen werden müssten. Da die maßgeblichen Kennwerte sich in den letzten Tagen in Köln deutlich nach oben entwickelt haben, kann es sein, dass wir kurzfristig das Unterrichtsmodell anpassen müssen. Bitte achten Sie/achtet daher auf Mitteilungen von Schul-, Stufen- und Klassenleitungen bzw. Veröffentlichungen auf der Homepage.

Herzliche Grüße

Antje Schmidt und Ludger Remus

 

 

Köln, den 09.04.2021

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,

wir hoffen, dass Sie und ihr die Osterferien nutzen konnten/konntet, um Kraft für die vor uns liegenden Schulwochen zu sammeln. Die kommende Zeit wird uns wieder ein hohes Maß an Flexibilität und Selbstorganisation abverlangen!

Nachdem wir gestern Abend aus der Presse erfahren haben, dass der Unterricht in der Woche vom 12.04. – 16.04.21  - mit Ausnahme der Abiturvorbereitung der Abiturient*innen und des Unterrichts der Q1 – entgegen den Ankündigungen aus der letzten Unterrichtswoche vor den Ferien als Distanzunterricht zu organisieren ist, hat uns nun auch die Schulmail erreicht, so dass wir Sie und euch informieren können:


1. Organisation des Unterrichts in der Woche vom 12.4. – 16.04.2021: Distanzunterricht für die Klassen 5-EF und Präsenzlernen für die Q1 und Q2

  • Es gelten wieder unsere seit Dezember 2020 bekannten, erprobten und bewährten organisatorischen, inhaltlichen und rechtlichen Vorgaben und Regelungen für den Distanzunterricht.
  • In Kürze: Die Schüler*innen der Stufen 5 – EF werden in Distanz beschult. Die dafür ggf. anzusetzenden Videokonferenzen (VK) werden bis Sonntag, 15.00 Uhr, in Teams eingestellt. Die Teilnahme an den VK ist verpflichtend. Der Unterrichtstag beginnt mit einer VK, die nicht den Umfang einer ganzen Unterrichtsstunde haben muss.
  • Die Schüler*innen der Q1 erhalten in voller Kursstärke Unterricht nach Plan.
  • Die Schüler*innen der Q2 erhalten an der Schule Unterrichtsangebote in den Fächern, in denen sie Abiturprüfungen ablegen.
  • Für Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6 wird ab dem 12. April 2021 eine pädagogische Betreuung ermöglicht. Der Anmeldebogen pdfAnlage_zur_Anmeldung_Betreuung_ab_dem_12.04.2021.pdf muss von den Eltern ausgefüllt und an notbetreuung@amg-koeln.de geschickt werden.
    Für Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in Förderschulen oder in Schulen des Gemeinsamen Lernens, der eine besondere Betreuung erfordert, muss dieses Angebot in Absprache mit den Eltern auch in höheren Altersstufen sichergestellt werden.

2. Abiturprüfungen, Klausuren und Klassenarbeiten

  • Die Abiturprüfungen beginnen wie vorgesehen am 23. April. Nach dem Erlass vom 7. Dezember 2020 soll sich der Unterricht für Abiturientinnen und Abiturienten in den neun Unterrichtstagen zwischen dem Ende der Osterferien und dem Beginn der Prüfungen auf die Abiturprüfungsfächer konzentrieren.
  • Dies führt zu unterschiedlichen Anwesenheiten in den verschiedenen Kursen der Q2. Angesichts des derzeitigen Infektionsgeschehens können Schulen entscheiden, angehende Abiturientinnen und Abiturienten auf Wunsch und nach Beratung durch die Schule vom Präsenzunterricht freizustellen – ohne dass hieraus ein Anspruch auf individuellen Distanzunterricht entsteht. Ein ggf. gewünschter Antrag zur Abmeldung von den Präsenzangeboten zur Abiturvorbereitung wird bei der Stufenleitung für alle drei Fächer der Abiturvorbereitung schriftlich formlos eingereicht (bei Volljährigen: von der Schülerin/dem Schüler unterschrieben, sonst von Erziehungsberechtigten und Schüler/Schülerin). Bitte bedenken Sie/bedenkt, dass in der Vorbereitungszeit ggf. bestimmte strategische und prüfungsrelevante Techniken geübt oder mündliche Abiturprüfungen trainiert werden. Gleichwohl gibt es auch in diesem Zeitraum beispielsweise für die Zulassung zum Abitur oder auch die Rückgabe von Klausuren verpflichtende Anwesenheitstermine für die Schülerinnen und Schüler.
  • In der kommenden Woche werden lediglich die Klausuren der Q1 plangemäß geschrieben. Die angesetzten Klassenarbeiten der Stufen 5-9 finden nicht statt und müssen verschoben werden. Diesbezüglich warten wir noch auf weiterführende Informationen seitens der Landesregierung, die wir schnellstmöglich kommunizieren.

 

3. Testung der Schüler*innen

  • Für die Schüler*innen der Q1 und Q2 gilt: Der Besuch der Schule wird an die Voraussetzung geknüpft, an wöchentlich zwei Coronaselbsttests teilgenommen zu haben und ein negatives Testergebnis vorweisen zu können. Die Testung erfolgt jeweils im Rahmen der LK-Bänder.
  • Für die Q1: Montag 1./2. Stunde, Mittwoch 3./4. Stunde
  • Für die Q2: Montag 5. Stunde, Mittwoch 1./2. Stunde
  • Die Pflicht zur Durchführung der Selbsttests wird für die Schülerinnen und Schüler in der Schule erfüllt. Alternativ ist möglich, die negative Testung durch eine Teststelle nachzuweisen (Bürgertest), die höchstens 48 Stunden zurückliegt.

4. Verlängerung der Leihfrist für die ausgegebenen I-Pads

Mit der Wiedereinführung des Distanzunterrichts wird automatisch die Leihfrist der vom AMG entliehenen I-Pads bis zum 31. Mai verlängert.

5. TMK-Unterricht

Für den TMK-Unterricht gelten weiterhin die Zoomlinks, die für die jeweiligen Dozenten immer die gleichen bleiben. Zu finden sind diese unter Teams à TMK à TMKurs (z.B. TMK6 C), Dateien.

Herzliche Grüße und einen guten Start in den letzten Abschnitt des Schuljahres wünschen

Antje Schmidt und Ludger Remus

 

 Köln, 26.3.20212

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,

wie Sie und ihr möglicherweise schon über die Presse erfahren haben/habt, erreichte uns gestern eine Schulmail mit Informationen zur Unterrichtsorganisation nach den Osterferien (https://www.schulministerium.nrw/ministerium/schulverwaltung/schulmail-archiv/25032021-informationen-zum-schulbetrieb-nrw). Es heißt dort wörtlich: „Aufgrund des derzeit absehbaren Infektionsgeschehens wird es nach den Osterferien keinen Regelbetrieb mit vollständigem Präsenzunterricht in den Schulen geben. Sofern es die Lage zulässt, soll der Schulbetrieb bis einschließlich zum 23. April 2021 daher unter den bisherigen Beschränkungen stattfinden (siehe die in der Schulmail vom 5. März 2021 übermittelten Vorgaben und Regelungen https://www.schulministerium.nrw/ministerium/schulverwaltung/schulmail-archiv/05032021-informationen-zum-schulbetrieb-nrw)“. Für das AMG bedeutet das, falls das Ministerium in den Osterferien nicht von der Vorgabe abweicht:

  • Wechselunterricht mit halben Klassen und Kursen in der gesamten SI und der EF OHNE Zuschaltung der jeweils anderen Klassen- und Kurshälfte
  • Unterricht in der Q2 in den für die Schüler*innen abiturrelevanten Fächern in der bisherigen Position des Faches im Stundenplan.

In Bezug auf die Q1 wollen wir die Organisation des Unterrichts noch nicht planen und weitere Vorgaben des Ministeriums abwarten, mit denen am Ende der Osterferien zu rechnen ist. Allerdings hat sich aus unserer Sicht das Zuschalten der jeweils anderen Kurshälfte nicht bewährt, sodass als Alternativen zurzeit Unterricht in voller Stärke oder Wechselunterricht nach dem Muster der SI/EF anbieten. Lehrerrat und Schulleitung werden am letzten Freitag in den Osterferien konferieren und Sie dann zeitnah informieren.

Testungen Schülerinnen und Schüler

Nach den Osterferien soll die Anzahl der Selbsttests, die wir in dieser Woche zum ersten Mal durchgeführt haben, auf zwei erhöht werden, möglichst schon in der ersten Woche nach den Osterferien. Der Testtermin am Mittwoch, der von einem auswärtigen Labor durchgeführt wurde, fällt weg.

Alle weiteren Informationen, die sich aus dem Infektionsgeschehen und hieraus folgenden Entscheidungen ergeben und die uns rechtzeitig für den Schulstart nach den Osterferien zur Verfügung stehen, werden Ihnen und euch frühestmöglich übermittelt.

Wir wünschen Ihnen und euch erholsame Ferien mit der Familie!

Herzliche Grüße

Antje Schmidt und Ludger Remus

 

 

15.3.2021

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,

heute hat der eingeschränkte Präsenzunterricht begonnen. Wir freuen uns sehr, dass wir wieder persönlichen Kontakt zu unseren Schülerinnen und Schülern haben!

Leider sind die vom Land angekündigten Selbsttests noch nicht eingetroffen.

Wir haben aber das große Glück, dass wir am kommenden Mittwoch, dem 17.03.21, den an diesem Tag anwesenden Schüler*innen (die zweite Gruppe erhält das gleiche Angebot in der nächsten Woche) einen Schnelltest anbieten können.

Von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr wird das geschulte medizinische Fachpersonal der Praxis Dr. M. Reith und der Einrichtung „Mein Corona Schnelltest“ diese Tests fachkundig durchführen. Diese Testungen sind kostenlos und werden im Rahmen der Bürgertests abgerechnet.

Im Anhang finden Sie die Einwilligungs- und Datenschutzerklärung, die Sie, liebe Eltern, oder die volljährigen Schüler*innen bitte ausfüllen und unterschrieben zum Test mitbringen. Ohne die unterschriebene Einwilligungserklärung ist keine Testung möglich.

pdfEinwilligung.pdf

Der Test ist selbstverständlich freiwillig. Er findet in Form eines Nasen- und/oder Rachen-Abstriches statt. Sollte der Test positiv sein, wird zur Absicherung direkt auch in der Schule ein Abstrich für einen kostenlosen PCR-Test gemacht. Bei einem positiven Testergebnis werden Sie umgehend benachrichtigt, weil das Kind dann in der Schule abgeholt werden muss. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Anhang.

Da die Testung ein wichtiger Bestandteil des Infektionsschutzes ist, hilft sie dabei, „das Recht auf Bildung und den Gesundheitsschutz umzusetzen“, wie unsere Schulministerin betont. Großflächige Tests helfen bei der Bekämpfung von Covid-19, weil wir so erfahren, ob wir das Virus haben. Mit diesem Wissen können wir Infektionen erkennen und geeignete Schutzmaßnahmen einleiten. Auch ein Großteil der Lehrer*innen und Mitarbeiter*innen unserer Schule nutzt die mittlerweile umgesetzten Testmöglichkeiten regelmäßig.

Es gibt uns allen mehr Sicherheit, dass wir zeitgleich mit dem Wiederbeginn des Unterrichts diese Testmöglichkeit hier in der Schule anbieten können. Wir hoffen, dass wir gemeinsam alles tun, um den Schulbetrieb zu ermöglichen und den Abiturjahrgang sicher durch die kommenden Wochen zu begleiten.

Mit freundlichen Grüßen

Antje Schmidt und Ludger Remus

Köln, 08.03.2021

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,

das Schulleitungsteam hat heute mit Beteiligung des Lehrerrats die Organisation der zwei Wochen vor den Osterferien diskutiert und festgelegt. Das Modell, das wir im Folgenden erläutern, beruht auf den Vorgaben des Landes, dem durch die Beschulung aller Klassen und Kurse unter Corona-Bedingungen erhöhten Raumbedarf und den technischen Möglichkeiten der Schülerschaft und am AMG.

Hier nun die Regelungen im Einzelnen:

Jahrgangsstufe 5-9:

Die einzelnen Klassen der Jahrgangsstufen 5-9 werden nach pädagogischen Gesichtspunkten aufgeteilt. Die Verantwortung für die Teilung obliegt den Klassenleitungen, die die Klassenteile den Eltern kommunizieren. Die eine Hälfte der Klasse hat in der Woche vom 15.3., die andere Hälfte vom 22.3. an Präsenzunterricht und in der entsprechenden anderen Woche Distanzunterricht. Die differenzierten Kurse finden nicht statt,  die unterrichtenden Kolleg*innen geben den Schüler*innen Aufgaben zur Bearbeitung im Klassenverband.

Regelungen für TMK-Schüler*innen:

Die Klassen 8c + 9c werden unter Berücksichtigung der einzelnen TMK-Kurse digital oder vor Ort unterrichtet. Die Art des Unterrichts wird von den Kursleitungen kommuniziert. Die Klassen 5-7 erhalten ihren TMK-Unterricht weiter digital. Die jeweils vorher im Stundenplan verankerten Mittagspausen bzw. Ziff-Zeiten erlauben vor dem TMK-Unterricht eine problemlose Rückkehr nach Hause.

EF:

Die EF wird nach dem Kriterium der alphabetischen Reihenfolge der Nachnamen geteilt. Die Schüler*innen, deren Nachnamen mit A-Ko beginnen, haben in der ersten Woche Präsenz- und in der zweiten Woche Distanzunterricht, die Schüler*innen, deren Nachnamen mit Kr-Z beginnen, umgekehrt. Die Schüler*innen im Distanzunterricht werden nicht über Teams per Videokonferenz zugeschaltet.

Q1:

Die Q1 wird nach dem Kriterium der alphabetischen Reihenfolge der Nachnamen geteilt. Die Schüler*innen, deren Nachnamen mit A-Le beginnen, haben in der ersten Woche Präsenz- und in der zweiten Woche Distanzunterricht, die Schüler*innen, deren Nachnamen mit Lo-Z beginnen, umgekehrt. Die Schüler*innen im Distanzunterricht werden über Teams per Videokonferenz zugeschaltet.

Q2:

Die Q2 hat in beiden Wochen in voller Kursstärke Präsenzunterricht.

Ob und in welchem Rahmen die Mensa Essen anbieten kann, entscheidet sich bis Mittwoch.

Liebe Schülerinnen und Schüler, bitte achtet vor Beginn des Unterrichts am 15.3. auf möglicherweise notwendige Raumänderungen. Außerdem möchten wir noch einmal ausdrücklich darauf hinweisen, dass in der Schule und in einem Abstand zum Schulgelände von 150 m die Maskenpflicht gilt. Wir bitten euch, medizinische Masken oder FFP2-Masken zu tragen, um die Ansteckungsgefahr so gering wie möglich zu halten. Sollte es euch und euren Eltern aus finanziellen Gründen nicht möglich sein, solche Masken zu beschaffen, halten wir von der Schule einige im Sekretariat bereit.

Wir freuen uns, alle Schülerinnen und Schüler wieder in Präsenz am AMG unterrichten zu können! Bis dahin wünschen wir Ihnen und euch alles Gute. Bleibt und bleiben Sie gesund!

Herzliche Grüße

Antje Schmidt und Ludger Remus

Köln, 05.03.2021

Lieber Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,

heute erreichte uns eine Mail des Ministeriums mit Informationen zur Unterrichts- und Prüfungsgestaltung in den drei Wochen bis zu den Osterferien. Den genauen Wortlaut der Ministeriumsmail finden Sie unter:

https://www.schulministerium.nrw.de/ministerium/schulverwaltung/schulmail-archiv/05032021-informationen-zum-schulbetrieb-nrw

Wir fassen hier die wesentlichen Aspekte zusammen und informieren Sie und euch zusätzlich über die maßgeblichen Auswirkungen auf den Schulbetrieb am AMG:

Regelungen für die weiterführenden allgemeinbildenden Schulen

 

  • Die Vorgaben für den Unterricht in den Abschlussklassen gelten unverändert fort. Hierfür sind ebenfalls die Regelungen aus der SchulMail vom 11. Februar 2021 sowie die ergänzenden Ausführungen im Bildungsportal maßgeblich, die unter https://www.schulministerium.nrw.de/themen/schulsystem/angepasster-schulbetrieb-corona-zeiten zu finden sind.
  • Ab Montag, den 15. März 2021, kehren Schülerinnen und Schüler aller Jahrgangsstufen der Sekundarstufe I sowie die Schülerinnen und Schüler der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe bis zu Beginn der Osterferien am 29.03.21 wieder in einen eingeschränkten Präsenzunterricht im Wechselmodell zurück.
  • Bei der Einführung des Wechselmodells sind aus Gründen der Kontaktreduzierung die Klassen bzw. Kurse in der Regel in zwei Gruppen zu teilen, so dass es in den verbleibenden beiden Wochen bis zu den Osterferien zu einem Wechsel aus Präsenz- und Distanzunterricht kommt. Da die Schülerinnen und Schüler aller Klassen und Jahrgangsstufen außerhalb der Abschlussklassen in gleichem Umfang am Präsenzunterricht teilnehmen sollen, haben wir uns am AMG dazu entschlossen, die eine Hälfte in der Woche vom 15. März und die andere Hälfte in der Woche vom 22. März in Präsenz zu beschulen. In der jeweils anderen Woche wird Distanzunterricht derart erteilt, dass Schüler*innen Aufgaben über Teams erhalten, die sie zu Hause bearbeiten. Die Ausgestaltung entspricht dem in der Schulkonferenz abgestimmten und über die Homepage kommunizierten Modell. Aus organisatorischen Gründen wird dieser Distanzunterricht aber nicht gleichzusetzen sein mit dem Distanzunterricht, den unsere Schülerinnen und Schüler seit Dezember 2020 genossen haben, da natürlich nicht gleichzeitig Unterricht in der Schule erteilt und Videokonferenzen gehalten werden können. Auch ein „Zuschalten“ einer ganzen Klassen- bzw. Kursstärke überschreitet die pädagogischen und organisatorischen Möglichkeiten.
  • Grundsätzlich sind in der Sekundarstufe I konstante Lerngruppen zu bilden, so dass eine Durchmischung im Rahmen der äußeren Differenzierung, im Wahlpflichtbereich sowie im Unterricht der zweiten Fremdsprache vermieden wird. Religionsunterricht wird in Präsenzphasen im Klassenverband erteilt.
  • Für Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 und 6 ist für die Tage, an denen sie nicht am Präsenzunterricht teilnehmen können, weiterhin eine pädagogische Betreuung vorzusehen, die sich nach den üblichen Unterrichtszeiten richtet.
  • Schulen können im Rahmen ihrer räumlichen und personellen Ressourcen, Schülerinnen und Schülern, die zu Hause keine lernförderliche Umgebung haben, das Angebot unterbreiten, unter Aufsicht in den Räumen der Schule an den Aufgaben aus dem Distanzunterricht zu arbeiten.
  • Ein regulärer Ganztagsbetrieb findet bis zu den Osterferien nicht statt.
  • Nach der langen Zeit des Distanzunterrichts soll zunächst nicht die Leistungsüberprüfung im Mittelpunkt der ersten Präsenzunterrichtstage stehen, sondern die Aufarbeitung der Erfahrungen der vergangenen Wochen, die Fortführung des fachlichen Lernens und eine Vorbereitung auf einen zunehmenden Präsenzunterricht nach den Osterferien.
  • Der Schul(neu)start stellt für alle beteiligten eine Herausforderung dar. Bei Schwierigkeiten, Ängsten, psychischen Problemen und Nöten steht unser Beratungslehrerteam stets zu eurer/ zu Ihrer Verfügung. Bitte nutzt/nutzen Sie die Kontaktdaten, die auf der Homepage zu finden sind oder die Möglichkeit der persönlichen Begegnung in Präsenz in der Schule. Auch im Unterstützungsportal der Schulpsychologie (www.schulpsychologie.nrw.de) finden Sie/findet ihr unter dem Stichwort „Schule und Corona“ konkrete Materialien, die hilfreich sein können.

 

Außerdem erhielten wir aus dem Ministerium neue Informationen bezüglich der Klassenarbeiten (zur Info: Die Regelungen stehen allerdings noch unter dem Vorbehalt, dass der Landtag einem entsprechenden Gesetzzustimmen wird, wovon aber auszugehen ist):

Für die Sekundarstufe I gilt:

  • Die im 1. Halbjahr entfallenen Klassenarbeiten müssen nicht nachgeholt werden.
  • Im 2. Halbjahr sind mindestens zwei Leistungsnachweise im Beurteilungsbereich „Schriftliche Arbeiten“ zu erbringen (Dies entspricht einer Reduktion der Anzahl der Klassenarbeiten). Dabei kann die Möglichkeit genutzt werden, eine Klassenarbeit durch eine andere gleichwertige schriftliche oder mündliche Leistungsüberprüfung zu ersetzen.
  • Den Klassenarbeiten sollte eine längere Phase des Präsenzunterrichts vorausgehen.

Für die EF gilt:

dass uns bereits jetzt Möglichkeiten eröffnet wurden, den Zeit- und Leistungsdruck zu verringern:

  1. In den Fächern Deutsch, Mathematik und den Fremdsprachen wird die Anzahl der Klausuren auf jeweils eine verringert.
  2. Die landeseinheitlich zentral gestellte Klausur in der EF soll im Schuljahr 2020/21 entfallen.
  1. Es ist beabsichtigt, zugunsten der Schüler*innen von dem Grundsatz abzuweichen, in den Klausurfächern die Kursabschlussnote zu gleichen Teilen aus den schriftlichen Leistungen (Klausuren) sowie aus der Sonstigen Mitarbeit zu bilden.

Außerdem haben alle unsere Fachkonferenzen der anderen Klausurfächer, in denen 1-2 Klausuren geschrieben werden müssten, die Möglichkeit genutzt zu beschließen, für dieses Halbjahr jeweils nur eine Klausur bis zu den Sommerferien zu schreiben. 

Wir freuen uns, bald alle unsere Schülerinnen und Schüler wieder in Präsenz am AMG unterrichten zu können! Wir bleiben optimistisch, dass der einziehende Frühling, zahlreichere Testungsmöglichkeiten und sogar Impfungen dazu beitragen, die Lage zu verbessern und eine Rückkehr zu mehr Normalität ermöglichen. Bis dahin wünschen wir Ihnen und euch alles Gute. Bleibt und bleiben Sie gesund!

Herzliche Grüße

Antje Schmidt und Ludger Remus

 

Köln, 12.2.2021

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,

gestern erreichte uns eine Mail des Ministeriums mit Informationen zur Unterrichts- und Prüfungsgestaltung nach dem 22.2.2021. Den genauen Wortlaut der Ministeriumsmail finden Sie unter:

https://www.schulministerium.nrw.de/themen/schulsystem/regelungen-fuer-schulen-ab-dem-22-februar-2021

Wir fassen hier die wesentlichen Aspekte zusammen und informieren Sie und euch zusätzlich über die maßgeblichen Auswirkungen auf den Schulbetrieb am AMG.

Ab dem 22.2. werden alle Kurse der Q1 und der Q2 wieder am AMG Präsenzunterricht erhalten. Alle anderen Stufen werden weiterhin nach dem bewährten Konzept des Distanzlernens unterrichtlich versorgt. Die Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts für alle Klassen und Stufen des AMG ist für die Zeit angekündigt, in der der Inzidenzwert in Nordrhein-Westfalen dauerhaft unter 50 gefallen sein wird. Das AMG hält das bekannte Notbetreuungsangebot für Schüler*innen der 5. und 6. Klassen aufrecht.

pdfAnmeldung_zur_Betreuung_eines_Kindes_während_des_Distanzunterrichts.pdf

Zusätzlich können, wie bereits ab dem 1. Februar praktiziert, Schüler*innen aller Jahrgangsstufen auf Vorschlag der Klassen- und Schulleitung an einem gesonderten Betreuungsangebot teilnehmen.

Zu den Klausuren in der Qualifikationsphase:
Q2: Es gibt keine Veränderungen der Termine der Vorabiturklausuren und der Abiturklausuren.
Q1: Alle bis einschließlich 23. Februar geplanten Klausuren werden nach hinten verschoben. Damit finden die Klausuren am Freitag, den 26. Februar regulär statt. Der Klausurplan wird aktualisiert.

In der Sekundarstufe I und in der EF werden bis auf Weiteres keine Klausuren oder Klassenarbeiten geschrieben. Nähere Bestimmungen dazu, auch rechtlicher Natur, etwa in Bezug auf die Anzahl der Klassenarbeiten, sind vom Ministerium angekündigt.

Liebe Schülerinnen und Schüler der Q1 und Q2, bitte achtet vor Beginn des Unterrichts am 22.2. auf möglicherweise notwendige Raumänderungen. Außerdem möchten wir noch einmal ausdrücklich darauf hinweisen, dass in der Schule und in einem Abstand zum Schulgelände von 150 m die Maskenpflicht gilt. Wir bitten euch, FFP2-Masken zu tragen, um die Ansteckungsgefahr so gering wie möglich zu halten. Sollte es euch und euren Eltern aus finanziellen Gründen nicht möglich sein, eine FFP2-Maske zu beschaffen, halten wir von der Schule solche Masken im Sekretariat bereit.

Wir freuen uns, wenigstens Teile der Schülerschaft wieder in Präsenz am AMG unterrichten zu können! Bis dahin wünschen wir Ihnen und euch alles Gute. Bleibt und bleiben Sie gesund!

Herzliche Grüße

Antje Schmidt und Ludger Remus

 

 

Informationen zu den Karnevalstagen und zum Unterricht ab dem 17.2.

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,

sicherlich haben Sie und habt ihr in den vergangenen Tagen die Diskussion über die Ferienregelung an den Karnevalstagen in den Medien und die mögliche Öffnung der Schulen ab dem 17.2. verfolgt. Wir möchten Sie und euch heute daher über die zentralen Punkte für unsere Schule informieren, für die uns verlässliche Informationen vorliegen.

Die beweglichen Ferientage und der Ausgleichstag für den Tag der offenen Tür, die im letzten Schuljahr von der Schulkonferenz beschlossen wurden, werden nicht verlegt und der Unterricht ruht vom 12.02.2021 bis zum 16.02.2021. Wir beginnen – wie gewohnt – am Aschermittwoch mit Unterricht in Distanz. Eine kurzfristige Verlegung hätte für alle Mitglieder der Schulgemeinschaft erhebliche Konsequenzen gehabt. Zudem funktioniert der Distanzunterricht gut und wir haben alle intensiv gelernt und gearbeitet. Vor allem für unsere Schülerinnen und Schüler ist dies nicht weniger anstrengend und fordernd als Unterricht in Präsenz. Die freien Tage sollen daher primär dazu genutzt werden, zur Ruhe zu kommen und sich zu erholen und nur in besonderen Fällen – etwa bei der Abitur- oder Prüfungsvorbereitung -  zur Nacharbeit und Vertiefung von Unterrichtsgegenständen. Deshalb werden auch keine verpflichtenden Aufgaben zur Bearbeitung während der unterrichtsfreien Zeit erteilt.

Da es sich bei den Tagen um bewegliche Ferientage handelt, werden keine Notbetreuung und kein betreutes Lernen angeboten.

Der Unterricht wird ab Mittwoch, 17.2., nach unserem bewährten Fernunterrichtskonzept fortgeführt. Bitte haben Sie dafür Verständnis, wenn angesichts der beweglichen Ferientage die Aufgaben und Termine für die Videokonferenzen erst am Dienstag, 12.00 Uhr, in Teams eingestellt sein werden.

In der Presse wurde die Auffassung des Ministeriums kolportiert, dass die Schulen ab dem 22.2. wieder behutsam geöffnet würden. Wir werden Sie und euch über die Konsequenzen für das AMG informieren, sobald verlässliche Informationen vorliegen, etwa zu möglichen Modellen des Präsenzunterrichts, den angesetzten Klausuren in der Sekundarstufe II oder den Klassenarbeiten in der Sekundarstufe I.

Herzliche Grüße und geruhsame Tage, bleiben Sie und bleibt über die Karnevalstage gesund!

Antje Schmidt und Ludger Remus