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Köln, 17.8.2021

Liebe  AMG-Schulgemeinde,

wir hoffen sehr, dass Sie und Ihre Familien in den letzten Wochen nicht persönlich vom Hochwasser und anderen Katastrophen bedrohlich betroffen waren und sich von den Folgen der Pandemie der vergangenen 18 Monate erholen konnten. Viele Schüler*innen haben wir bereits in der letzten Ferienwoche begrüßen dürfen, denn wir haben gemeinsam mit Studierenden des ZfL Köln und der Dozent*innen von KJA und TMK  fünf Tage „Extrazeit“ verbracht.

Pünktlich zum Ferienende hat sich Ministerin Yvonne Gebauer nochmals zum kommenden Schuljahr geäußert und folgende Mitteilungen gemacht:

Die Landesregierung hat ein Maßnahmenpaket geschnürt, um die Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie auf die Schülerinnen und Schüler abzumildern und Lernrückstände zu kompensieren. Für die Umsetzung des Programms „Ankommen und Aufholen“ erhält Nordrhein-Westfalen vom Bund 215 Millionen Euro. Die Landesregierung hat entschieden, diese Mittel in gleicher Höhe aufzustocken, sodass insgesamt 430 Millionen Euro zur Verfügung stehen, um

  • Lehrkräfte bei der Lernstandsdiagnose und der individuellen Förderung ihrer Schülerinnen und Schüler mit gezielten Angeboten und Materialien zu unterstützen (Extra-Blick: Zur Unterstützung der Arbeit in den Schulen vor Ort hat die Qualitäts- und Unterstützungsagentur für Schule (QUA-LiS) NRW ein Online-Portal mit Materialien – Deutsch, Mathe, Englisch - zur Diagnose- und Förderung zusammengestellt);
  • zusätzliches Personal einzustellen, damit die individuelle Förderung von Schülerinnen und Schülern intensiviert werden kann (Extra-Personal: Abhängig von den jeweiligen Erfordernissen vor Ort und in Abstimmung mit der Schulaufsicht, die die Schulen hierbei berät und unterstützt, haben Schulen die Möglichkeit, Personal für die Dauer des Programms befristet einzustellen) und
  • Schulträger, Schulen sowie Schülerinnen und Schülern finanziell zu unterstützen, damit vor Ort sinnvolle Maßnahmen ergriffen werden (Extra-Geld: Die Schulbudgets sollen eingesetzt werden, um Maßnahmen zur Beseitigung der pandemiebedingten Defizite umzusetzen. Sie werden nach Schülerzahlen berechnet. Außerdem wird es für Schülerinnen und Schüler auch direkte finanzielle Hilfen in Form von Bildungsgutscheinen geben.  

Alle weiteren Informationen zum Programm finden Sie hier.

Sicherung des Präsenzunterrichts

Die Landesregierung sichert bereits jetzt mit vielen Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen, wie der Maskenpflicht, dem Testen etc. den Schulbetrieb ab. Wir als Schulleitungsteam möchten in diesem Zusammenhang nochmals auf die Maskenpflicht im Gebäude hinweisen. Auf dem Außengelände müssen keine Masken getragen werden, sofern es nicht zu Situationen kommt, in denen der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann (z.B. beim Anstehen am Kiosk). Wir bitten außerdem um häufiges Händewaschen (bei Ankunft im Schulgebäude, nach den großen Pausen …) und Handdesinfektion.

Die Maßnahmen gelten zunächst bis Ende August, werden danach – mit Blick auf die pandemische Lage – weiterhin stets kurzfristig aktualisiert, bestätigt oder modifiziert. Erst heute haben wir folgende Mitteilung erhalten:

1. Inzidenzunabhängiger Schulbetrieb in Präsenz

Mit einer Neufassung der Coronabetreuungsverordnung wurde geregelt, dass der Präsenzunterricht inzidenzunabhängig gewährleistet wird. Damit ist der Schulbetrieb in Präsenz nicht mehr an bestimmte Inzidenzwerte gebunden.

Auch die Schulmitwirkungsgremien können grundsätzlich uneingeschränkt tagen. Selbstverständlich gelten hier ebenfalls die besonderen Hygieneregeln. So ist der Zutritt zum Schulgebäude nur für immunisierte, also für geimpfte und genesene oder getestete Personen gestattet (§ 3 Absatz 1 Coronabetreuungsverordnung). Für die Schulmitwirkungsgremien ist eine Erleichterung bei der Maskenpflicht vorgesehen (§ 2 Absatz 1 Satz 2 Nummer 10 Coronabetreuungsverordnung), wenn nur immunisierte Personen zusammenkommen oder der Mindestabstand von 1,50 Metern gewahrt wird (vgl. § 3 Absatz 2 Coronaschutzverordnung). (vgl.:https://www.schulministerium.nrw/themen/schulsystem/angepasster-schulbetrieb-corona-zeiten). Die aktuelle Coronabetreuungsverordnung aktualisiert die Verhaltensregeln und –vorgaben: https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/210813_coronabetrvo_vom_13.08.2021.pdf

2. Ausbau des Impfangebots

Seit heute hat die Ständige Impfkommission (STIKO) auch eine Impfempfehlung für Menschen ab 12 Jahren ausgesprochen.

Um die Impfquote in der Bevölkerung weiter zu erhöhen, wird ein weiteres niedrigschwelliges Impfangebot für die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II und die Beschäftigten der Schulen eingerichtet. Auf Grundlage des beigefügten Erlasses des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales werden Impfangebote durch die Kreise und kreisfreien Städte innerhalb der Impfzentren und/ oder an Schulen geschaffen.

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales und das Ministerium für Schule und Bildung stimmen hierzu kurzfristig einen weiteren Erlass ab. Selbstverständlich muss die Einwilligung der Erziehungsberechtigten vorliegen und eine ärztliche Beratung, die den Empfehlungen und Vorgaben der STIKO folgt, vor Ort sichergestellt werden.

Die Möglichkeit zum Schulbesuch wird weiterhin natürlich nicht vom Impfstatus der Schülerinnen und Schüler abhängen. Allerdings ist für vollständig geimpfte oder genesene Schülerinnen und Schüler die Teilnahme an den Corona-Tests in den Schulen nicht mehr erforderlich.

3. Vorgehen bei Risikokontakten innerhalb der Schule (Quarantäne)

Insbesondere die Zeit unmittelbar nach den Sommerferien kann wegen der Urlaubsrückkehr zu einem vermehrten Infektionsgeschehen und damit zu Quarantäneverpflichtungen führen. Dabei trägt die Quarantäne von Personen, die einen engen Kontakt zu einer nachweislich infizierten Person hatten, wesentlich zum Infektionsschutz bei. Bei einer geringeren Wahrscheinlichkeit eines engen Kontakts rücken jedoch die möglichen negativen Auswirkungen vor allem für die Schülerinnen und Schüler zunehmend in den Vordergrund. Daher ist es wichtig, dass in der aktuellen Lage gerade innerhalb von Schulen eine differenzierte Betrachtung der maßgeblichen Kontakte einer nachweislich infizierten Person erfolgt.

Aus diesem Grund hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und über das Vorgehen bei Risikokontakten innerhalb der Schule informiert. Hierdurch sollen in der Regel nur einzelne Schülerinnen und Schüler, nicht jedoch ganze Bezugsgruppen wie die Klasse, ein Kurs oder eine Betreuungsgruppe vom Unterricht, sonstigen verbindlichen Schulveranstaltungen oder Betreuungsangeboten ausgeschlossen werden. Folgende Regelungen gelten beim Umgang mit Risikokontakten in Schulen:

  • Bei einem Infektionsverdacht (Coronafall) in der Klasse oder Lerngruppe gelten die direkten Sitznachbarinnen und Sitznachbarn der infizierten Person (davor, dahinter, rechts und links) wegen der räumlichen Nähe sowie das Lehr- und das weitere Schulpersonal, das in engem Kontakt mit der infizierten Person stand, zunächst als „enge Kontaktpersonen“. Diese Personen haben sich auf Anordnung vorerst in eine 14-tägige Quarantäne zu begeben.
  • Von einer Einstufung der übrigen Schülerinnen und Schüler der Klasse als enge Kontaktpersonen soll hingegen bei Vorliegen der nachfolgenden Voraussetzungen abgesehen werden:
  • Die übrigen Schülerinnen und Schüler haben sich insgesamt nicht länger als 15 Minuten in unmittelbarer Nähe (Sitznachbarn) der infizierten Person aufgehalten.
  • Die übrigen Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrkräfte haben während des Unterrichts alle weiteren Präventionsmaßnahmen beachtet, also eine Maske korrekt getragen und alle anderen empfohlenen Hygienemaßnahmen einschließlich der korrekten Lüftung eingehalten. Bei einem zulässigen Verzicht auf die Maske im Unterricht (vgl. etwa § 2 Absatz 1 Satz 2 Nr. 5 CoronaBetrVO) muss der in diesen Einzelfällen notwendige Abstand (1,50 m) während des Unterrichts durchgängig eingehalten werden.
  • Im Falle eines positiven PCR-Pool-Testergebnisses (Lolli-Test) oder eines positiven Corona-Selbsttests bei Schultestungen erfolgt umgehend eine Absonderung der betroffenen Personen bis zum Erhalt eines negativen Ergebnisses durch einen individuellen PCR-Test. Liegt ein solches Ergebnis vor, ist für diese Personen eine Teilnahme am Präsenzunterricht, sonstigen verpflichtenden Schulveranstaltungen oder an Betreuungsangeboten wieder möglich, sofern sie durch das Gesundheitsamt nicht als „enge Kontaktperson“ eingestuft werden.
  • Nach den aktuellen Empfehlungen des RKI sind vollständig geimpfte symptomlose Kontaktpersonen (Schülerinnen und Schüler und Beschäftigte der Schule) von Quarantäneregelungen ausgenommen.

ACHTUNG: Letztendlich liegt die Entscheidung über Quarantäneverfügungen aber immer beim örtlichen Gesundheitsamt!

Wir sind zuversichtlich, dass wir gemeinsam alle Anstrengungen fortsetzen und hoffen auf ein Schuljahr ohne weitere Unterbrechungen.

Einen guten Start wünschen

Antje Schmidt, Ludger Remus und das ganze Schulleitungsteam

 

Köln, den 11.08.21

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Schüler*innen,

die Ferien nähern sich ihrem Ende und am kommenden Mittwoch, den 18.08, beginnt wieder der Unterricht. Wir hoffen sehr, dass Sie und ihr die Ferien zur Erholung nutzen konnten und konntet und freuen uns darauf, euch, liebe Schülerinnen und Schüler, am Mittwoch wieder am AMG begrüßen zu können!

Zu Beginn des Schuljahres einige wichtige Informationen für Sie und euch:

Unterricht und Stundenpläne

Die Klassen und Stufen erhalten am Mittwoch in den ersten Stunden ihre Stundenpläne. Auch, weil am Mittwoch die neuen fünften Klassen begrüßt werden, endet der Unterricht an diesem Tag für alle Schülerinnen und Schüler nach der 6. Stunde. Ab Donnerstag, 19.08., gelten dann die regulären Stundenpläne mit Nachmittagsunterricht an den langen Tagen Montag, Mittwoch und Donnerstag.

Schulbetrieb und Hygieneregeln

  • Die bestehenden strikten Hygienevorgaben (insbesondere Masken- und Testpflicht) gelten weiter, das heißt, dass im Präsenzunterricht in Klassen- oder Kursstärke das Tragen einer medizinischen Maske auch am Sitzplatz weiterhin verpflichtend ist. Im Freien muss, wenn ein Mindestabstand von 1,5 m eingehalten wird, keine Maske getragen werden.
  • Alle Lehrerinnen und Lehrer, Schülerinnen und Schüler sowie alle an der Schule Beschäftigten müssen sich zwei Mal pro Woche einem Antigen-Schnelltest unterziehen, wenn sie noch nicht über eine doppelte Impfung oder eine durchlaufene Corona-Infektion vollen Schutz erlangt haben sollten. Weiterhin können alle Mitglieder der Schulgemeinde freiwillig an der Lolli-Testung teilnehmen. Wer über vollen Impfschutz verfügt UND nicht zweimal in der Woche getestet werden möchte, muss den Nachweis einer durchlaufenen Corona-Infektion oder einer doppelten Impfung bei der Klassen- oder Stufenleitung (Schüler*innen) oder der Schulleitung (Lehrer*innen und alle anderen an der Schule Beschäftigten) hinterlegen. Wir raten allerdings auch bei einer doppelten Impfung oder durchlaufenen Corona-Infektion zu einer Testung, da auch geimpfte Personen das Virus übertragen können.
  • Wenn Eltern und Erziehungsberechtigte eine schriftliche Bestätigung über einen negativen Schnelltest ihrer Kinder wünschen, müssen Sie – wie bisher – das entsprechende Dokument pdf2021_Bescheinigung_Corona_Testung.pdf ausdrucken und ausgefüllt den Kindern mitgeben, damit nach erfolgter Selbsttestung die letzten fehlenden Angaben (z.B. Uhrzeit, Unterschrift der Lehrperson) eingetragen werden können. Diese Dokumente werden im Anschluss von den Lehrer*innen mitgenommen und im Sekretariat abgegeben, wo sie gestempelt werden. Die Schüler*innen können ihre Bescheinigung um 15.05 Uhr im Raum B011 abholen. Bitte bereiten Sie Ihr Kind darauf vor, dass längere Wartezeiten in Kauf genommen und in der Warteschlange die Sicherheitsabstände unbedingt eingehalten werden müssen.
  • Auch der Sportunterricht findet unter den einschlägigen Hygienevorgaben wieder grundsätzlich in vollem Umfang statt - allerdings in der Regel im Freien. Beim Sportunterricht im Freien und beim Schwimmunterricht besteht keine Pflicht zum Tragen einer medizinischen oder sonstigen Mund-Nase-Bedeckung.

Nur zu Prüfungszwecken und bei widrigen Witterungsverhältnissen kann von dieser Regel abgewichen werden. Findet Sportunterricht in Sporthallen statt, besteht die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske; intensive ausdauernde Belastungen in Sporthallen sind unzulässig.

Anfahrt

Die KVB hat große Sorge, dass der Präsenzunterricht in den Schulen zu überfüllten Bussen und Bahnen führt und die Inzidenzzahlen wieder steigen. In diesem Fall wären die Schulen gezwungen, ihre Unterrichtsbeginne zu entzerren und in unserem Fall würde das bedeuten, dass wir bereits um 7.30 Uhr beginnen müssten. Wohl wissend, dass das nicht im Sinne von Kindern und Jugendlichen ist, bitten wir, den Schulweg möglichst zu Fuß, mit dem Roller oder dem Fahrrad zu bewältigen und auf den Gebrauch von öffentlichen Verkehrsmitteln zu verzichten.

Wir zählen auf die Unterstützung aller, die am kommenden Mittwoch den Weg ins AMG finden!

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Schüler und Schülerinnen, wir freuen uns auf den Wiederbeginn des Unterrichts am Mittwoch und grüßen herzlich!


Antje Schmidt, Ludger Remus und das gesamte Schulleitungsteam des AMG

 

 

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Schüler*innen, liebe Kolleg*innen,

ein besonderes Schuljahr geht zu Ende – wir haben es gemeinsam gemeistert und uns erholsame Ferien mit viel Spaß, Unternehmungen, fröhlichem Beisammensein und schönen Momenten mehr als verdient.

Pünktlich zu den Sommerferien hat uns auch eine Informations- und Grußbotschaft des Ministeriums erreicht, die grundsätzlich optimistisch ist:

„Wir starten in das neue Schuljahr grundsätzlich so, wie wir das laufende Schuljahr am kommenden Freitag beenden werden.“

Gleichzeitig lautet – so das Ministerium - die Devise:

„Achtsam bleiben!“

Konkret bedeutet dies für uns als Schule:

  1. Alle Schülerinnen und Schüler nehmen am Präsenzunterricht teil. Der Unterricht wird in allen Fächern nach Stundentafel in vollem Umfang erteilt.
  2. Die gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden, dem Gesundheitsministerium und der Unfallkasse NRW erarbeiteten Vorgaben für die Hygiene und den Infektionsschutz gelten fort. Sie haben sich bewährt und bieten einen zusätzlichen Schutz für alle am Schulleben Beteiligten.
  3. Die Testungen werden zweimal pro Woche fortgesetzt. Personen mit nachgewiesen vollständigem Impfschutz müssen nicht getestet werden. In den Grundschulen und Förderschulen sowie weiteren Schulen mit Primarstufe kommen wie bisher die PCR-basierten Lolli-Tests zum Einsatz, in den weiterführenden Schulen die Antigen-Selbsttests.
  4. Auch im neuen Schuljahr gilt zunächst die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske im Innenbereich der Schulen, nicht dagegen im Freien. Die Notwendigkeit dieser Maskenpflicht wird aber nach den Sommerferien vom ersten Tag an im Lichte des Infektionsgeschehens und danach weiterhin regelmäßig überprüft.
  5. Veranstaltungen zur Einschulung oder Aufnahme in die weiterführende Schule sind möglich. Es gelten die gegenwärtig für Abschlussveranstaltungen und Zeugnisübergaben geltenden Regeln entsprechend.

Als rechtliches Fundament für diese grundsätzlichen Regelungen wird die Corona-Betreuungsverordnung rechtzeitig zum Schuljahresbeginn die erforderlichen Vorgaben enthalten.

Das Ministerium betont, dass den Schülerinnen und Schülern ermöglicht werden soll, schon bald wieder an die schulische Normalität der Zeit vor Corona anknüpfen zu können. Man sei sich bewusst, dass es dafür der emotionalen und psychosozialen Unterstützung der einzelnen Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, der Förderung des sozialen Miteinanders sowie der Entwicklung der Lernfreude bedarf

Dies deckt sich mit unserer Haltung im AMG, Schule als Lebensraum zu gestalten und als Schulgemeinschaft wieder zusammenzuwachsen. Es ist uns ein Anliegen, unseren Schüler*innen zu helfen, sich in einen geregelten Schul- und Lernalltag einzufinden und die vertrauten Lern- und Arbeitsformen – auch mit ganzheitlich ausgerichteten Zugängen – zu aktivieren.

So sinnvoll und wichtig es ist, Lernausgangslagen zu ermitteln, um daran anknüpfend Schülerinnen und Schüler noch gezielter fördern zu können, so haben wir mit unserem Programm EXTRAZEIT in der Woche vom 9. – 13. August neben dem Aufholen von Lernlücken vorrangig Zeit für die zuvor genannten Zwecke genutzt. Das Angebot, das sich an die Schüler*innen der Jahrgangsstufen 5-9 richtet, wird von mehr als der Hälfte der Schüler*innen der Klassen 5 und 6 genutzt und auch in der Jahrgangsstufe 7 gut angenommen. An dieser Stelle möchten wir uns vor allem bei den beteiligten Kolleg*innen, Mitarbeitern der KJA, der TMK und den Lehramtsstudierenden der Universität Köln, d.h. dem ZfL, von Herzen danken, die das Angebot erst möglich machen.

Im kommenden Schuljahr werden wir diesen Ansatz weiterverfolgen und Maßnahmen, die bereits im letzten Schuljahr erfolgreich stattfanden, fortsetzen (z.B. Rechtschreibförderung, Buddy-Projekt). Der Bedarf der Oberstufe an Unterstützung wird sicher in den ersten Schulwochen bis zu den Herbstferien ebenfalls diagnostiziert werden. Auf dieser Grundlage soll den Schülerinnen und Schülern sowie deren Eltern ein ggf. vorliegender individueller Förderbedarf noch vor den Herbstferien transparent gemacht und konkrete schulische und außerschulische Fördermöglichkeiten aufgezeigt werden. Wir versuchen, diese Unterstützungsangebote, so gut es geht, in den Unterrichtsalltag zu integrieren, denn wir sind der Überzeugung, dass ein ständiges zeitliches „Mehr“ an Lern- und Arbeitszeit nicht zielführend ist. Auch wenn das Ministerium betont, dass in den ersten Tagen nach Unterrichtsbeginn die gewohnten Formen einer Leistungsüberprüfung und -bewertung nicht im Mittelpunkt stehen sollten, bedeutet dies bei einem hoffentlich weitgehend regulären Verlauf des kommenden Schuljahres hingegen nicht, dass bereits zu Beginn erneut die nach den Ausbildungs- und Prüfungsordnungen vorgeschriebenen Mindestzahlen von Klassenarbeiten und Klausuren reduziert werden. Falls dies zu einem späteren Zeitpunkt aufgrund einer Veränderung der Pandemielage erforderlich sein wird, werde – so das Ministerium - hierüber gesondert zu entscheiden sein.

Was den Sportunterricht inklusive Schwimmunterricht betrifft, so soll er bei stabil niedrigen Inzidenzen unter Beachtung des schulischen Hygienekonzeptes wieder regulär und im vollen Umfang durchgeführt werden. Dies gilt auch für Kontaktsportarten, die – in den Tagen der Vorsicht zunächst nur im Freien – wieder ausgeübt werden können. Insgesamt gilt für den Sportunterricht zu Beginn des neuen Schuljahres: Sport im Freien kann ohne Maske wieder uneingeschränkt stattfinden. Für Sport in der Halle gilt die Maskenpflicht zunächst fort, sofern Abstände nicht eingehalten werden können.

Für besondere Aktivitäten des Musikunterrichts wie das Singen sowie das Musizieren mit Blasinstrumenten ist analog zu verfahren. Diese Teile des Musikunterrichts werden voraussichtlich im Freien wieder möglich sein. Für das Singen und das Musizieren mit Blasinstrumenten im Schulgebäude sind die für Bildungsangebote geltenden Regelungen der jeweils gültigen Corona-Schutzverordnung in der Schule anzuwenden.

Im Schuljahr 2021/2022 können Schulfahrten durchgeführt werden, wenn die infektiologische Entwicklung und Verhältnisse am Standort der Schule und im Zielgebiet dies zulassen. Auch bei einer mehrtägigen Schulfahrt gelten die Vorgaben der Corona-Betreuungsverordnung und der CoronaTestQuarantäneVerordnung grundsätzlich weiter. Ebenso können Schulen persönliche Begegnungen mit ihren internationalen Austauschpartnern planen und realisieren. Auch Besuche außerschulischer Lernorte sind wieder möglich. Mit Blick auf alle Schulfahrten und Austauschprogramme gilt, dass das Land keine Stornierungskosten übernimmt. Dies gilt auch, wenn während einer Schulfahrt ein positives Testergebnis vorliegt und die betroffene Schülerin oder der/ die betroffene Schüler*in deswegen die Schulfahrt nicht mehr fortsetzen kann und von ihren Eltern auf eigene Kosten abzuholen ist.

Deshalb weisen wir bereits an dieser Stelle darauf hin, dass bei der Planung aller Fahrten vor Vertragsabschluss von allen Eltern eine schriftliche, rechtsverbindliche Erklärung über die Teilnahme an der Veranstaltung und die verpflichtende Kostentragung einholt werden wird. Wir weisen hier auch auf die Möglichkeit hin, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen, die auch das Risiko eines Abbruchs der Schulfahrt ihres Kindes aufgrund einer positiven Testung auf das SARS-Cov-2-Virus abdeckt (siehe Nr. 5.2 der Richtlinien für Schulfahrten).

Der Ganztagsbetrieb startet ebenfalls regulär. Offene und gebundene Ganztagsangebote und Betreuungsangebote werden im neuen Schuljahr bei Schulbetrieb in vollständiger

Dies ist der Status Quo Anfang Juli 2021. Sollten sich im Laufe der Sommerferien Änderungen oder Neuigkeiten ergeben, so werden Sie wie gewohnt über die Homepage von uns zeitnah informiert. Bitte schauen Sie besonders in der letzten Ferienwoche, ob aktuelle Eintragungen vorliegen.

Nachdem wir die letzte Schulwoche mit einer gelungenen Projektwoche abgeschlossen haben und unsere sehr erfolgreichen Abiturient*innen geehrt haben, verabschieden wir uns zuversichtlich in die Ferien. Wir bedanken uns in diesem Zusammenhang ausdrücklich bei den Klassenleitungen und den Workshoporganisator*innen, die alle in dieser letzten Woche so gut mitgezogen haben, Projekte übernommen und sich gegenseitig unterstützt haben, sowie dem Organisationsteam der Projektwoche um Julia Empt, Christian Goerings, Nina Mackenthun und Marcel Brunsfeld.

Unser besonderer Dank gilt all jenen, die bei der feierlichen Übergabe der Abiturzeugnisse im Hinter- oder Vordergrund aktiv waren. Das sind an erster Stelle die Eltern, die die Feier minutiös geplant und für den festlichen Rahmen gesorgt haben, das Jahrgangsstufenleitungsteam mit Frau Goltz und Herrn Lucks, der Oberstufenkoordinator Herr Plein sowie Herr Quäsching, der für Bühne und Technik verantwortlich war.

Jetzt geht es in die Ferien - genießen Sie den Sommer und die unbeschwerte Zeit!

Herzliche Grüße

Antje Schmidt und Ludger Remus für das Schulleitungsteam des AMG

 

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