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Köln, 7.10.2021

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,

gestern erreichte uns eine Mail des Ministeriums zu Regelungen, die nach den Herbstferien an den Schulen in NRW gelten sollen. Die wichtigsten Punkte haben wir nachfolgend zusammengefasst, im Wortlaut können Sie die Mail unter https://www.schulministerium.nrw/06102021-informationen-zum-schulbetrieb-nach-den-herbstferien abrufen.

Testungen zum Schulbeginn

Das Wichtigste vorab: Am ersten Schultag nach den Herbstferien (25. Oktober 2021) werden Testungen für Schülerinnen und Schüler durchgeführt, die nicht immunisiert (geimpft oder genesen) sind oder die keinen negativen Bürgertest vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden ist.

Ab dem zweiten Schultag werden die schon bislang in den Schulen durchgeführten Tests für Schülerinnen und Schüler sowie für das in Präsenz tätige schulische Personal bis zum Beginn der Weihnachtsferien fortgeführt.

Testungen während der Herbstferien

In den Herbstferien gibt es naturgemäß keine schulischen Testnachweise. Solltet ihr oder sollten Sie Testnachweise benötigen, müssen Sie/müsst ihr andere Möglichkeiten nutzen, sich auf eine mögliche Corona-Infektion testen zu lassen. Die Bürgertests werden ab dem 11. Oktober 2021 grundsätzlich kostenpflichtig. Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre gilt dies jedoch nicht; die Tests bleiben kostenfrei.

Es besteht also auch in den Ferien ein umfängliches Testangebot, gerade auch für die Gruppe der noch nicht geimpften Kinder und Jugendlichen. Ich bitte Sie daher als Schuleiterrinnen und Schulleiter, an alle Eltern und Verantwortlichen den Appell weiterzugeben: Lassen Sie Ihre Kinder, wenn noch kein Impfschutz vorliegt, zumindest in den letzten Tagen vor Schulbeginn zur Sicherheit einmal testen. Dies ist ein zusätzlicher freiwilliger Beitrag zu einem möglichst sicheren Schulbeginn am 25. Oktober 2021.

Testungen insbesondere von Reiserückkehrern

Viele Schülerinnen, Schüler sowie Lehrkräfte und sonstige an Schulen Tätige werden in den Herbstferien im Ausland Urlaub machen. Hier gilt für alle Personen, die älter als 12 Jahre und nicht immunisiert sind, bei der Wiedereinreise nach Deutschland eine Testpflicht (§ 5 Coronavirus-Einreiseverordnung).

Insbesondere in bestimmten Regionen im Ausland besteht eine erhöhte Gefahr, sich mit dem Covid-19-Virus anzustecken (Hochinzidenzgebiete). Hier gilt für alle Betroffenen ab 12 Jahren – unabhängig von einer Impfung oder einer Genesung – in jedem Fall eine Testpflicht (§ 5 Coronavirus-Einreiseverordnung).

Maskenpflicht

Es ist die Absicht der Landesregierung, die Maskenpflicht im Unterricht auf den Sitzplätzen mit Beginn der zweiten Woche nach den Herbstferien (2. November 2021) abzuschaffen. Im Außenbereich der Schule besteht bereits heute keine Maskenpflicht mehr. Eine Maskenpflicht besteht dann nur noch im übrigen Schulgebäude insbesondere auf den Verkehrsflächen. Eine abschließende Information dazu sowie zu einer entsprechend geänderten Coronabetreuungsverordnung erhalten Sie und erhaltet ihr noch in der ersten Schulwoche nach den Herbstferien.

Ganztags- und sonstige schulische Betreuungsangebote

Offene und gebundene Ganztags- und Betreuungsangebote gemäß BASS 12-63 Nr. 2 finden weiterhin unter Beachtung des schulischen Hygienekonzeptes regulär und in der Regel im vollen Umfang statt. Die Regelungen zu den Ganztags- und Betreuungsangeboten gelten entsprechend der Schulmail vom 30. Juni 2021 fort.

Klassenfahrten

Für die Durchführung von Schul- bzw. Klassenfahrten gilt seit dem Beginn des Schuljahres, dass alle Schulen frei in der Planung und Durchführung solcher Fahrten sind. Im Unterschied zu den beiden vorangegangenen Schuljahren können wir davon ausgehen, dass hierbei in voller Kenntnis der Pandemiebedingungen geplant und entschieden wird. Daher muss die Schule, müssen die Eltern selbst Vorsorge für mögliche Risiken treffen. Dies gilt vor allem auch für den Abbruch von Fahrten wegen eines Infektionsfalls.

Wir wünschen euch und Ihnen erholsame Herbstferien!

Herzliche Grüße

Antje Schmidt und Ludger Remus

 
Liebe Eltern, liebe Schüler*innen,
 
seit dem Schuljahr 2021/22 wird das Fach Islamische Religion zunächst in der Jahrgangsstufe 5 am Albertus-Magnus-Gymnasium angeboten.
Ziel ist es hierbei unter anderem die Bereitschaft zum interreligiösen Dialog und die Toleranz gegenüber diversen Glaubensrichtungen zu fördern.

Weitere Informationen können Sie gerne der Broschüre entnehmen oder sich an die beiden zuständigen Lehrkräfte wenden.