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Köln, den 05.08.2022

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Schüler*innen,

der Monat August beschert uns zuverlässig die heißesten Tage, die Ferien nähern sich ihrem Ende, am kommenden Mittwoch, dem 10.08.22, beginnt wieder der Unterricht. Wir hoffen sehr, dass Sie und ihr die Ferien zur Erholung nutzen konnten und freuen uns darauf, euch, liebe Schülerinnen und Schüler, am Mittwoch wieder am AMG begrüßen zu können!

Uns erwartet ein weiteres spannendes und herausforderndes Jahr, das wir sicher gemeinsam meistern werden!

Zu Beginn des Schuljahres deshalb einige wichtige Informationen für Sie und euch:

Schulbetrieb und Hygieneregeln

Corona existiert weiter. Die Sommerwelle wütet seit Wochen im Land. Frau Feller, unsere neue zuständige Ministerin, hat deshalb rechtzeitig ausgiebig über Regeln und Maßnahmen informiert (https://www.schulministerium.nrw/aktuelles-zum-schulbetrieb-und-corona) und sogar eine Hotline für Nachfragen eingerichtet (Corona-Telefon-Hotline des Schulministeriums: 0211 / 5867-3581 (MO - FR, 8 - 18 Uhr)).

An dieser Stelle möchten wir deshalb nur die wichtigsten Informationen zusammenfassen:

Es gilt die Empfehlung, auch eigenverantwortlich weiterhin auf bewährte Infektionsschutzmaßnahmen zurückzugreifen und auf diese Weise dazu beizutragen, dass die gesundheitlichen Risiken durch die Corona-Pandemie in den Schulen weiterhin möglichst gering bleiben: Abstände sollten da eingehalten werden, wo dies sinnvoll möglich ist. Regelmäßiges Händewaschen sowie das freiwillige Tragen einer Maske werden empfohlen. Das regelmäßige Lüften der Klassenräume wird beibehalten.

Teststrategie:

„Bei der neuen Teststrategie wird das Ziel einer anlassbezogenen Testung im häuslichen Umfeld verfolgt. Dies bedeutet, dass ich Sie als Eltern darum bitte, Ihr Kind im Verdachtsfall - d.h. bei Vorliegen der typischen COVID-19- Symptome wie beispielsweise Husten, Schnupfen, Halsschmerzen, Geruchs-/Geschmacksverlust, erhöhte Temperatur - vor Antritt des Schulweges selbst zu testen und gegebenenfalls zuhause zu behalten.

Die hierfür benötigten Antigenselbsttests werden vom Land zur Verfügung gestellt (am AMG: und von der ersten Schulwoche an den Schüler*innen anteilig) mitgegeben. Das Verfahren sieht vor, dass die Schülerinnen und Schüler das Testmaterial über die Schule erhalten und dies bei Bedarf im häuslichen Umfeld im Zuge einer freiwilligen Testung anwenden. Am ersten Unterrichtstag besteht die Möglichkeit, sich in der Schule selbst zu testen.

Sollte sich bei einem Kind in der Schule aufgrund offenkundiger Symptome einer Atemwegsinfektion ein begründeter Verdacht auf eine mögliche Corona- Infektion ergeben, wird die zuständige Lehrkraft oder Betreuungsperson die Schülerin bzw. den Schüler darum bitten, eine anlassbezogene Testung mit einem Antigenselbsttest vorzunehmen. (am AMG: Die unterrichtende Lehrkraft wird die/den Schüler*in zur Schulleitung bzw. Jahrgangsstufenleitung schicken, welche die Notwendigkeit erläutern und den Test anbieten wird.). Auf den Test kann in der Regel dann verzichtet werden, wenn eine Bestätigung der Erziehungsberechtigten vorliegt, dass ein Test mit negativem Ergebnis am selben Tag vor dem Schulbesuch zuhause bereits durchgeführt wurde.

Eltern wird somit die Möglichkeit eröffnet, grundsätzlich eine Testung ihrer Kinder in der Schule auch bei Symptomen zu vermeiden, wenn sie die Schule über die vor dem Schulbeginn zuhause durchgeführte Testung und das negative Testerqebnis formlos unterrichten. In diesen Fällen erfolgt nur bei einer offenkundigen deutlichen Verstärkung der Symptome im Tagesverlauf eine erneute Testung in der Schule.“ (https://www.schulministerium.nrw/aktuelles-zum-schulbetrieb-und-corona)

Umgang mit positiven Testergebnissen

In der aktuellen Pandemiesituation besteht für infizierte Personen mit positivem Testergebnis nach wie vor die Verpflichtung, sich zu isolieren. Entfallen sind aber die vorbeugenden Quarantänepflichten für Kontaktpersonen, die selbst noch keinen positiven Testbefund haben. Diese Grundregelungen gelten auch in der Schule, sodass positiv getestete Schülerinnen und Schüler sowie Lehr- und Betreuungskräfte sich nach den Regelungen der Corona-Test-und-Quarantäneverordnung isolieren müssen, während Kontaktpersonen (Sitznachbarinnen/-nachbarn etc.) weiterhin regulär die Schule besuchen können. Hier gilt aber die Empfehlung zum Selbsttest nach dem Kontakt (s. o. Kapitel 2.).

Entwickelt eine Person selbst Symptome und beruht das erste positive Testergebnis auf einem Antigenselbsttest, besteht immer die Verpflichtung, sich einem Coronaschnelltest („Bürgertest“) oder einem PCR-Test zu unterziehen (vgl. § 2 Abs. 1 Corona-Test-und-Quarantäneverordnung). Bis ein negatives Testergebnis des Kontrolltestes vorliegt, muss sich die getestete Person bestmöglich isolieren, unmittelbare Kontakte mit Dritten vermeiden (Ausnahme: Kontakt ist zwingend erforderlich) und Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen einhalten (vgl. § 2 Abs. 3 Corona-Test-und-Quarantäneverordnung). Ein Schulbesuch ist somit nicht zulässig.

Bei positivem Coronaschnelltest („Bürgertest“) oder PCR-Test besteht die Verpflichtung, sich unverzüglich auf direktem Wege in die Isolierung zu begeben (vgl. § 8 Abs. 2 Satz 1 Corona-Test-und-Quarantäneverordnung). Die Isolierung kann durch eine „Freitestung“ nach fünf Tagen gemäß § 8 Abs. 4 Corona-Test-und-Quarantäneverordnung beendet werden. Wichtig: Hierfür ist ein negativer „Bürgertest“ verpflichtend, ein Selbsttest reicht nicht aus. Ohne erfolgreiche „Freitestung“ dauert die Isolierung grundsätzlich zehn Tage ➜ ab dem Tag des erstmaligen Symptomauftritts, wenn zwischen erstem Symptombeginn und der Durchführung des ersten positiven Tests maximal 48 Stunden liegen ➜ oder ab der Durchführung des ersten positiven Tests – PCR-Test oder vorheriger Schnelltest – (vgl. § 8 Abs. 3 Corona-Test-und Quarantäneverordnung).

Masken

„Nach aktueller Rechtslage auf Bundesebene ist keine Pflicht zum Tragen einer Maske in den Schulen vorgesehen. Aufgrund der weiterhin bestehenden Corona-Lage wird allen Schülerinnen und Schülern sowie allen an den Schulen in Nordrhein-Westfalen Beschäftigten empfohlen, in eigener Verantwortung zu ihrem eigenen Schutz und zum Schutz Dritter innerhalb von Schulgebäuden eine medizinische Maske oder eine FFP2-Maske zu tragen. Für Kinder und Jugendliche beschränkt sich diese Empfehlung auf das Tragen einer medizinischen Maske. Sofern bei bestimmten Aktivitäten – z. B. im sportlichen oder musikalischen Bereich – aus praktischen Gründen das Tragen einer Maske nicht möglich ist, sollen vor Ort die bereits aus den vergangenen Schuljahren bekannten, eingeübten Verfahren zur Reduktion von Infektionsrisiken zur Anwendung kommen. Aus dieser Empfehlung kann jedoch keine Verpflichtung zum Tragen einer Maske abgeleitet werden. Eine solche Verpflichtung kann zudem weder durch einen Beschluss der Schulkonferenz herbeigeführt werden noch ist das Hausrecht der Schulträger hierzu eine geeignete Rechtsgrundlage. Generell ist im Sinne eines guten Miteinanders in den Schulen darauf hinzuwirken, dass die eigenverantwortliche Entscheidung für oder gegen das Tragen einer Maske von den anderen Mitgliedern der Klassen-, Kurs- oder Schulgemeinschaft respektiert wird.

Unterricht und Stundenpläne

Die Klassen und Stufen erhalten am Mittwoch in den ersten Stunden ihre Stundenpläne. In den ersten beiden Stunden finden Ordinariatsstunden statt, danach Unterricht nach Plan bis zur 6. Stunde. Auch, weil am Mittwoch die neuen fünften Klassen begrüßt werden, endet der Unterricht an diesem Tag für alle Schülerinnen und Schüler nach der 6. Stunde. Ab Donnerstag, 11.08., gelten dann die regulären Stundenpläne mit Nachmittagsunterricht an den langen Tagen Montag, Mittwoch und Donnerstag.

Unterrichtsversorgung

Der allgemeine Mangel an Lehrkräften ist Ihnen und euch durch die Presse bekannt. Auch die Anzahl der Referendar*innen, die bei uns ausgebildet werden und auch selbstständig Fachunterricht erteilen, ist stark gesunken. Vor allem die Grundschulen und Sek I-Schulen werden deshalb zur Zeit und in Zukunft vorrangig in der Versorgung mit Lehrkräften bedient, Gymnasien, die eine deutlich über 100% - Stellenausstattung verfügen, zurückgefahren auf ca. 100 % - so auch das AMG, das 2018 bei 108% lag und nun endgültig bei 100% liegt, denn es haben sich in den letzten Monaten noch entscheidende Änderungen ergeben. Zu unserem großen Kummer betreffen sie vor allem die Fachschaft Erdkunde: Drei Fachlehrer*innen verlassen uns aus persönlichen Gründen und werden nicht ersetzt. Diese Entscheidungen wurden zum Teil von den zuständigen Stellen der Verwaltung erst vor 14 Tagen kommuniziert. Trotz Beantragung wegen fachspezifischen Mangels wurde uns bis heute kein Ersatz genehmigt.
Das heißt, dass wir trotz unglaublicher Hilfsbereitschaft im Kollegium (Mehrarbeit, fachfremder Unterricht, Flexibilität bei umgestalteten Stundenplänen, Klassenwechsel etc.), den Erdkundeunterricht in der Sek I leider kürzen müssen, so dass in einigen Klassen der Jahrgangsstufen 7 und 8 der Unterricht an manchen Tagen erst zur 3. Stunde beginnt bzw. an Langtagen schon nach der 6. Stunde endet. An diesen Tagen können die Kinder aber weiterhin in der Mensa ihr Mittagessen in der 7. Stunde einnehmen.

Wir arbeiten an einer Lösung für den Fachkräftemangel im Fach Erdkunde und hoffen darauf, im laufenden Schuljahr die Stundenkürzungen zurücknehmen zu können. Eine Garantie dafür können wir leider nicht geben.

Sekretariat

Seit dem 25. Juli hat Frau Pingel eine neue Stelle in der Kölner Stadtverwaltung angetreten. Das für Frau Pingel höchst attraktive Stellenangebot hat sich erst in den Sommerferien konkretisiert, so dass sie sich nicht von der gesamten Schulgemeinde verabschieden konnte, was sie sehr bedauert. Besonders euch Schüler*innen, für die Frau Pingel immer ein großes Herz hatte und hat, sollen wir herzlich grüßen. Wir haben aber das große Glück, dass Natascha Klötsch, die Frau Pingel bereits im vergangenen Winter einmal vertreten hat, ab jetzt dauerhaft zu uns versetzt wurde und bereits ihren Dienst angetreten hat. Frau Klötsch wurde bereits seit dem 1. August von Frau Hassel eingearbeitet und freut sich sehr, Sie und euch kennenzulernen.

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Schüler und Schülerinnen, wir freuen uns auf den Wiederbeginn des Unterrichts am kommenden Mittwoch und grüßen herzlich!


Antje Schmidt, Ludger Remus und das gesamte Schulleitungsteam des AMG