Die Pool-Lösung für Schulbegleitungen am AMG
Was ist die Pool-Lösung?
Das Albertus-Magnus-Gymnasium Köln entwickelt die Schulbegleitung an unserer Schule weiter: mit der sogenannten Pool-Lösung. Anders als beim klassischen 1:1-Modell, bei dem eine feste Schulbegleitung ausschließlich einem einzelnen Kind zugeordnet ist, arbeitet bei der Pool-Lösung ein Team mehrerer Schulbegleiter:innen gemeinsam für eine Schule. Die Zuteilung im Schulalltag erfolgt flexibel und bedarfsgerecht, sodass die Unterstützung dort ankommt, wo sie gerade gebraucht wird. In begründeten Ausnahmefällen bleibt eine feste 1:1-Begleitung weiterhin möglich. Das Pool-Modell ist kein neuer Ansatz, sondern hat sich in Nordrhein-Westfalen bereits seit dem Schuljahr 2014/15 vielerorts bewährt und wird
nun auch am Albertus-Magnus-Gymnasium eingeführt.
Vorteile für Kinder, Eltern und Schule
Die Pool-Lösung bringt spürbare Vorteile für alle Beteiligten mit sich. Kinder profitieren von einem eingespielten, professionellen Team statt von einer einzelnen Begleitperson, die sie im Schulalltag permanent „beschattet” – das stärkt echte Teilhabe und fördert die soziale Eigenständigkeit im Klassenverband. Da mehrere Schulbegleiter:innen mit den Kindern vertraut sind, bleibt die Unterstützung auch bei Krankheit oder Ausfall einzelner Begleitpersonen verlässlich bestehen, was für mehr Kontinuität im Schulalltag sorgt. Passt die Chemie zwischen Kind und Begleitperson einmal nicht, lässt sich dies im Team diskret und unkompliziert lösen. Auch bei Ausflügen und Klassenfahrten ermöglicht das Pool-Modell mehr Flexibilität in der Personalplanung. Lehrkräfte werden spürbar entlastet, weil sie mit einem festen, gut eingearbeiteten Team zusammenarbeiten statt mit häufig wechselndem Einzelpersonal, und die vorhandenen sonderpädagogischen Ressourcen lassen sich insgesamt effizienter und zielgerichteter einsetzen. So stärkt die Pool-Lösung die Inklusion am Albertus-Magnus-Gymnasium als Ganzes.
Rechtliche Grundlage
Die Pool-Lösung stützt sich auf § 112 Abs. 4 SGB IX (Bundesteilhabegesetz), der es ausdrücklich ermöglicht, Leistungen der Eingliederungshilfe für mehrere anspruchsberechtigte Kinder gemeinsam zu erbringen, sofern dies den Beteiligten zumutbar ist. Diese gesetzliche Grundlage schafft Rechtssicherheit für Schulen, Leistungsträger und Kostenträger gleichermaßen und ermöglicht es, Schulbegleitung moderner und bedarfsgerechter zu organisieren, ohne dass einzelne Kinder ihren individuellen Rechtsanspruch verlieren.
Finanzierung - Was bleibt, was ist neu?
An den grundlegenden Rahmenbedingungen der Schulbegleitung ändert sich durch die Pool-Lösung nichts: Kostenträger bleiben weiterhin das zuständige Jugend- oder Sozialamt, der individuelle Unterstützungsbedarf jedes Kindes wird wie bisher gesondert geprüft und festgestellt, und die Antragstellung erfolgt nach wie vor durch die Eltern. Neu ist, dass künftig ein einzelner Träger als zentraler Vertragspartner für die Schulbegleitungen am Albertus-Magnus-Gymnasium fungieren soll. Das vereinfacht die Abrechnung und die Koordination der Einsätze spürbar und schafft die organisatorische Grundlage dafür, dass die Vorteile des Pool-Modells im Schulalltag auch tatsächlich zum Tragen kommen. Haben Sie bereits Schulbegleitung in der Grundschule, dann melden Sie sich gerne frühzeitig bei unserer Koordinatorin Frau Delhougne, um den Übergang zu gestelten.
Kontakt
Sie haben Fragen zur Pool-Lösung oder zur Schulbegleitung Ihres Kindes am Albertus-Magnus-Gymnasium? Die Koordinatorin von Lebenshilfe Köln e.V. Anne Delhougne steht Ihnen gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

