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Inklusion

FAQ

Häufige Fragen zur Inklusion am AMG

Sie überlegen, Ihr Kind am Albertus-Magnus-Gymnasium Köln anzumelden, oder Ihr Kind besucht bereits unsere Schule? Hier finden Sie Antworten auf die Fragen, die Eltern uns am häufigsten zu Inklusion, Förderung, Schulbegleitung und Nachteilsausgleich stellen.

Inklusion und gemeinsames Lernen am AMG

Ist das AMG eine inklusive Schule?
Ja. Das Albertus-Magnus-Gymnasium ist seit 2010 eine inklusive Schule des Gemeinsamen Lernens. Unser Leitgedanke lautet „Vielfalt aktiv miteinander gestalten“. Unterschiede zwischen Kindern sehen wir als normal und als Chance. Seit dem Schuljahr 2013/14 ist das Gemeinsame Lernen fester Bestandteil unseres
Schulalltags, seit 2022/23 fördern wir auch zieldifferent.


Welche Kinder werden am AMG inklusiv unterrichtet?
Bei uns lernen rund 50 Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf in den Förderschwerpunkten Lernen, Emotionale und soziale Entwicklung, Körperliche und motorische Entwicklung, Sprache, Sehen sowie Hören und Kommunikation. Grundsätzlich gilt: Ob mit oder ohne Förderbedarf – alle Kinder sind bei uns herzlich willkommen.


Was bedeuten „zielgleich“ und „zieldifferent“?
Zielgleich lernende Kinder folgen dem Lehrplan des Gymnasiums und streben die gymnasialen Abschlüsse an. Zieldifferent lernende Kinder, etwa mit dem Förderschwerpunkt Lernen, folgen dem Lehrplan der Förderschule und streben den entsprechenden Förderschulabschluss an, nicht den gymnasialen Abschluss.

Wie lernt mein Kind mit dem Förderschwerpunkt Lernen am AMG?
Ihr Kind folgt dem Lehrplan der Förderschule, ist aber vollwertiges Mitglied seiner Klasse. Nach Möglichkeit unterrichten wir alle zieldifferent lernenden Kinder eines Jahrgangs in derselben Klasse. Statt einer zweiten Fremdsprache belegen sie Arbeitslehre, Hauswirtschaft und Technik.


Welche Abschlüsse kann mein Kind mit dem Förderschwerpunkt Lernen erreichen?
Möglich sind der Abschluss im Bildungsgang Lernen nach zehn Schulbesuchsjahren oder – bei entsprechenden Leistungen – der Hauptschulabschluss nach Klasse 9 oder 10.


Warum ist ein Gymnasium ein guter Lernort für zieldifferent lernende Kinder?
Unsere Erfahrung zeigt, dass sie von guten sprachlichen Vorbildern, der positiven Lernmotivation vieler Mitschülerinnen und Mitschüler, einem lernförderlichen Klima und einer hohen Akzeptanz in der Klasse profitieren. Von der inneren Differenzierung im Unterricht profitieren zudem alle Kinder.

Förderung, Ressourcen und Team

Welche Unterstützung gibt es für die inklusive Arbeit?
• sechs Stellen für Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen
• eine Stelle für Schulsozialarbeit
• rund 20 Schulbegleitungen
• ein barrierearmes Schulgebäude mit Aufzug und Rampen
• Doppelbesetzungen im Unterricht (je nach Klasse drei bis zwölf Stunden pro Woche)
• vierzehntägige Arbeitstreffen des Inklusionsteams
• enge Zusammenarbeit mit Jugendämtern und Sozialhilfeträgern


Wer arbeitet im Unterricht mit meinem Kind?
Wir arbeiten in multiprofessionellen Teams: Fachlehrkräfte, Sonderpädagog:innen und Schulbegleitungen gestalten den Unterricht gemeinsam. Zusätzlich unterstützen ein schulpsychologisches Beratungsteam und die Schulsozialarbeit.


Was machen die Sonderpädagog:innen?
Unser sonderpädagogisches Team – Imke Engelbrecht, Leif Michelchen, Dessi Miteva, Hannah Joseph, Katrin Weber und Tugba Yazici – unterrichtet eigenständig oder im Co-Teaching mit den Fachlehrkräften, unterstützt die Klassenleitungen, berät zu Nachteilsausgleichen, begleitet die Diagnostik, erstellt Förderpläne und berät Eltern. Den Vorsitz der Fachkonferenz Inklusion haben Tugba Yazici und Hannah Joseph.


Wo bekommt mein Kind Hilfe bei Konflikten, Schulangst oder Mobbing?
Unser schulpsychologisches Beratungsteam unterstützt bei Konflikten, Schulangst, Mobbing und persönlichen Fragen. Unsere Schulsozialarbeiterin Senta Nehl bietet außerdem ein niederschwelliges Beratungsangebot zu all diesen Fragen zu festen Sprechzeiten.

Schulbegleitung und Pool-Lösung

Was ist eine Schulbegleitung?
Schulbegleitungen unterstützen Kinder im Schulalltag und ermöglichen ihnen die Teilhabe am Unterricht und am sozialen Schulleben. Sie arbeiten eng abgestimmt mit Klassenleitungsteams, Sonderpädagog:innen und Fachlehrkräften und orientieren sich an den vereinbarten Förderzielen.


Was ist die Pool-Lösung?
Statt einer festen Schulbegleitung, die nur einem einzelnen Kind zugeordnet ist, arbeitet am AMG ein Team mehrerer Schulbegleiter:innen gemeinsam für die Schule – flexibel und bedarfsgerecht. In auslaufenden Fällen ist noch eine 1:1-Begleitung möglich. Das Pool Modell wird in Nordrhein-Westfalen seit 2014/15 angewendet. Träger unserer Schulbegleitungen ist die Lebenshilfe Köln e.V.; die Schulbegleitungen sind Mitglieder der multiprofessionellen Klassenteams.


Welche Vorteile hat das Pool-Modell für mein Kind?
Ihr Kind wird von einem professionellen Team statt von einer Einzelperson unterstützt. Das fördert seine soziale Eigenständigkeit in der Klasse. Fällt eine Begleitung aus, etwa wegen Krankheit, bleibt die Unterstützung trotzdem gesichert. Auch die Lehrkräfte arbeiten mit einem stabilen Team statt mit häufig wechselnden Einzelpersonen.


Worauf beruht die Pool-Lösung rechtlich?
Grundlage ist § 112 Abs. 4 SGB IX (Bundesteilhabegesetz). Er erlaubt, Leistungen der Eingliederungshilfe für mehrere anspruchsberechtigte Kinder gemeinsam zu erbringen.


Wie beantrage ich eine Schulbegleitung und wer bezahlt sie?
Sie beantragen die Schulbegleitung beim zuständigen Jugend- oder Sozialamt. Diese Ämter bleiben auch Kostenträger und prüfen den individuellen Unterstützungsbedarf. Neu ist, dass es mit der Lebenshilfe Köln e.V. einen einzigen Träger als zentralen Vertragspartner gibt. Bei der Antragstellung unterstützt Sie die Pool-Koordinatorin Anne Delhougne.


Wer ist für die Schulbegleitung zuständig?
Ansprechpartnerinnen sind Verena Fesidis als Inklusionsbeauftragte und Anne Delhougne als Koordinatorin des Pool-Modells (Lebenshilfe Köln e.V.).

Übergang von der Grundschule (Klasse 4 in 5)

Wie unterstützt das AMG den Wechsel von der Grundschule?
Wir nehmen frühzeitig Kontakt zu den Grundschulen auf, führen persönliche Beratungsgespräche mit Eltern, hospitieren in den Grundschulen und sprechen mit den Grundschullehrkräften.


Welche Informationsveranstaltungen gibt es?
• Informationsabend Gemeinsames Lernen/Inklusion: Dienstag, 13. Oktober 2026, 18:30–20:00 Uhr. Wir stellen Möglichkeiten der Inklusion, Förderung, Ressourcen und unsere Erfahrungen vor. Anmeldung erforderlich.
• Allgemeiner Informationsabend: Montag, 9. November 2026, 19:00–20:30 Uhr in der Aula. Informationen zu allen Bereichen der Schule, Treffen mit der Schulleitung. Keine Anmeldung nötig.
• Tag der offenen Tür: Samstag, 28. November 2026, 9:00–12:00 Uhr. Keine Anmeldung nötig.


Kann mein Kind das AMG vorher im Unterricht erleben?
Ja, in unseren Hospitationswochen für Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf, etwa in den Bereichen Lernen, Körperliche und motorische Entwicklung oder Emotionale und soziale Entwicklung: - 1. Hospitationswoche:23.–27. November 2026 (Anmeldeschluss: 13. November 2026) - 2. Hospitationswoche: 11.–15. Januar 2027 (Anmeldeschluss: 4. Januar 2027) Ihr Kind nimmt ab 7:55 Uhr an drei Unterrichtsstunden teil und bekommt in der vierten Stunde ein Bastelangebot. Parallel führen wir Beratungsgespräche mit Ihnen als Eltern.

Nachteilsausgleich

Was ist ein Nachteilsausgleich?
Ein Nachteilsausgleich (NTA) ist ein Instrument der Teilhabe. Er steht allen Schülerinnen und Schülern zu, die durch eine kurz- oder langfristige Beeinträchtigung einen Nachteil haben, den sie nicht selbst zu verantworten haben. Wichtig: Die fachlichen Anforderungen bleiben gleich – angepasst werden nur die äußeren Bedingungen.


Für wen kommt ein Nachteilsausgleich in Frage?
• bei kurzfristigen Beeinträchtigungen, z. B. Verletzungen, die das Schreiben oder den Sportunterricht einschränken, oder vorübergehenden Erkrankungen
• bei langfristigen Beeinträchtigungen, z. B. Autismus-Spektrum-Störung, Seh-oder Hörbeeinträchtigungen, auditiven Verarbeitungsstörungen oder Förderbedarf in den Bereichen Emotionale und soziale Entwicklung, Sprache oder Körperliche und motorische Entwicklung
• bei einer Lese-Rechtschreib-Schwierigkeit (LRS)
Die Maßnahmen werden nach Dauer und Schwere der Beeinträchtigung individuell festgelegt und regelmäßig überprüft.


Wie kann ein Nachteilsausgleich aussehen?
• mehr Zeit: verlängerte Vorbereitungs-, Pausen- oder Arbeitszeiten
• technische Hilfsmittel: z. B. Lesegeräte, Laptops oder Mikrofone
• anderer Raum: ein separater, ablenkungs-, geräusch- oder blendungsarmer Arbeitsplatz
• personelle Assistenz: Unterstützung durch zusätzliche Betreuungspersonen


Werden beim Nachteilsausgleich die Anforderungen gesenkt?
Nein. Nach dem Kompensationsprinzip (vgl. Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 20.10.2011) sollen behinderungsbedingte Nachteile ausgeglichen werden, ohne die Objektivität der Bewertung und die Gleichbehandlung aller Prüflinge zu verletzen. Es gibt daher im Rahmen des Nachteilsausgleichs keinen (Teil-)Notenschutz, keine inhaltlichen Hilfen und keine vereinfachten Aufgaben.


Auf welcher rechtlichen Grundlage wird ein Nachteilsausgleich gewährt?
Grundlagen sind § 1 Schulgesetz NRW (Recht auf Bildung und individuelle Förderung), § 6 Abs. 9 APO-S I für die Sekundarstufe I und § 13 APO-GOSt für die Oberstufe.


Wie beantrage ich einen Nachteilsausgleich?
1. Füllen Sie das Antragsformular aus und geben Sie es unterschrieben beim Klassenleitungsteam ab.
2. Nennen Sie den Grund für den Antrag und legen Sie gegebenenfalls ein fachärztliches Attest bei. Ein Attest ist nicht nötig, wenn ein sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf (AO-SF) oder eine LRS bereits festgestellt ist.
3. Stellen Sie den Antrag zu Beginn der Klasse 5, beim Eintritt in die Oberstufe oder sobald die Beeinträchtigung auftritt.


Muss ich den Antrag jedes Jahr neu stellen?
Nein, in der Sekundarstufe I genügt ein einmaliger Antrag. Beim Eintritt in die Oberstufe wird der Nachteilsausgleich neu beantragt.


Wie geht es nach dem Antrag weiter?
Das Klassenleitungsteam bereitet gemeinsam mit einer Sonderpädagogin bzw. einem Sonderpädagogen oder der Deutschlehrkraft einen Vorschlag für die Klassenkonferenz vor. Die Schulleitung entscheidet auf dieser Grundlage. Anschließend bespricht das Klassenleitungsteam oder die Sonderpädagogik den genehmigten Nachteilsausgleich persönlich mit Ihnen. Der Nachteilsausgleich wird in der Schülerakte dokumentiert und der NTA-Koordination gemeldet.


Wird der Nachteilsausgleich überprüft?
Ja, jedes Halbjahr. Die Zeugniskonferenzen beraten, ob der Nachteilsausgleich fortgeführt, angepasst oder beendet wird. Wird er fortgeführt, informiert Sie die Klassenleitung per E-Mail. Bei einer Änderung oder Beendigung führt sie ein persönliches Gespräch mit Ihnen, gegebenenfalls telefonisch.


Wie wird eine LRS am AMG festgestellt?
Fällt ein hohes Fehleraufkommen auf, führt die Deutschlehrkraft ein Testverfahren durch, etwa den DRT. Liegt der Fehleranteil nicht im altersgemäßen Bereich, wird eine LRS festgestellt. Die Deutschlehrkraft informiert Sie über das Ergebnis und empfiehlt, einen Nachteilsausgleich zu beantragen.


Was ist Notenschutz bei LRS – und ist das dasselbe wie ein Nachteilsausgleich?
Nein, Notenschutz ist laut Erlass unabhängig vom Nachteilsausgleich. Er bedeutet, dass die Rechtschreibung nicht in die Bewertung schriftlicher Arbeiten einfließt. Am AMG gilt: - Klasse 5 und 6: Notenschutz ist unproblematisch möglich. - Klasse 7 und 8: Notenschutz gibt es nach Einschätzung der Lehrkräfte nur, wenn Ihr Kind schulische Fördermaterialien kontinuierlich und zuverlässig bearbeitet oder Sie eine kontinuierliche außerschulische Förderung nachweisen. So soll die Motivation zur Verbesserung erhalten bleiben. - Klasse 9 und 10: kein Notenschutz, da hier Abschlüsse und Berechtigungen vergeben werden.Ein Nachteilsausgleich ist auch nach Klasse 6 weiterhin möglich.


Wie wird mein Kind bei LRS gefördert?
Die Deutschlehrkräfte stellen individuelles Fördermaterial zu den Fehlerschwerpunkten Ihres Kindes zusammen. Wird Ihr Kind kontinuierlich außerschulisch gefördert, kann dies nach Absprache entfallen. Zeitzugaben sind möglich, wenn sie aktiv genutzt werden. Sie betragen höchstens 30 % der Arbeitszeit und werden jedes Halbjahr neu vereinbart. Alle Maßnahmen werden lückenlos dokumentiert – das ist wichtig für mögliche Anträge in der Oberstufe und im Abitur.


Gibt es einen Nachteilsausgleich bei Dyskalkulie?
Nein, in NRW darf bei Dyskalkulie keinNachteilsausgleich gewährt werden. Die Schule fördert Ihr Kind aber individuell, zum Beispiel in den SeGeL-Zeiten.

Gibt es einen Nachteilsausgleich bei ADHS oder ADS?
Für eine fachärztlich festgestellte ADHS/ADS, die nicht durch einen Förderbedarf im Bereich Emotionale und soziale Entwicklung abgedeckt ist, darf kein Nachteilsausgleich gewährt werden. Möglich sind aber pädagogische Maßnahmen im Rahmen der individuellen Förderung, etwa Zeitzugaben, ein separater Raum oder andere Formen der Reizreduzierung. Sie werden mit einem eigenen Formular wie ein Nachteilsausgleich beantragt, beschlossen und dokumentiert. Wichtig: Diese Maßnahmen gelten nicht in den Abschlussprüfungen (ZP 10) und nicht in der Oberstufe.


Was ändert sich in der Oberstufe?
Mit dem Eintritt in die Oberstufe beantragen Sie den Nachteilsausgleich neu. Wir orientieren uns an der bisherigen Förderung in der Sekundarstufe I und der ZP 10 und prüfen, ob der Nachteilsausgleich weiter nötig ist oder reduziert werden kann. Ziel ist, Nachteilsausgleiche im Verlauf der Oberstufe schrittweise abzubauen, damit Ihr Kind eigene Bewältigungsstrategien entwickelt. Ärztliche Atteste haben dabei beratenden Charakter; die pädagogische Entscheidung trifft die Schulleitung nach Prüfung alternativer Förderangebote. Bei einer schwerwiegenden und therapieresistenten LRS geben Sie im Antrag an, welche Therapien durchgeführt wurden und keine Fortschritte gebracht haben.

Ansprechpersonen und Kontakt

An wen kann ich mich wenden?
• Inklusion und Gemeinsames Lernen: Sven Trapp, Inklusionskoordinator
• Nachteilsausgleich bei LRS: Hannah Joseph und Marian Berbesch
• alle anderen Nachteilsausgleiche: die Stufenkoordinationen, unsere Sonderpädagog:innen und die Inklusionskoordination
• Schulbegleitung: Verena Fesidis (Inklusionsbeauftragte) und Anne Delhougne (Koordinatorin Pool-Modell, Lebenshilfe Köln e.V.)
• Übergang in Klasse 5: Sven Trapp (Inklusion) und Björn Schwerdfeger (Erprobungsstufe)
• Beratung im Schulalltag: Senta Nehl (Schulsozialarbeit) und das schulpsychologische Beratungsteam


Wie erreiche ich die Schule?
Albertus-Magnus-Gymnasium, Ottostraße 87, 50823 Köln Telefon: 0221 559200 ·
Fax: 0221 5592030
Sekretariat: Montag bis Mittwoch 7:30–16:00 Uhr, Donnerstag und Freitag 7:30–12:30 Uhr