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Ein Nachteilsausgleich steht grundsätzlich Schülerinnen und Schülern zu, bei denen eine (oder mehrere) der folgenden dauerhaften Beeinträchtigungen vorliegen und die zielgleich unterrichtet werden, also den Abschluss der allgemeinen Schule anstreben. Gewährung des Nachteilsausgleiches ist nicht ursächlich von der Feststellung eines sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfes nach AO-SF abhängig.
Ebenso können Nachteilsausgleiche für kürzerfristige Erkrankungen oder Einschränkungen gewährt werden, z.B.:
Sie können einen Nachteilsausgleich beantragen, indem Sie:
Grundsätzlich ist es aber immer sinnvoll im Vorfeld die Schulleitung, das zuständige Klassenlehrerteam oder die Sonderpädagogen zu kontaktieren, um sich in einem persönlichen Gespräch beraten zu lassen.
Bei dauerhaften und vorhersehbaren Beeinträchtigngen (s.o.) stellen Sie bitte Ihren Antrag in den ersten beiden Wochen des Schuljahres.
Wir helfen Ihnen gerne!
Die Schul- und Hausordnung regelt das Zusammenleben am AMG.
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