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Seit 2010 haben wir uns am AMG konstruktiv mit Schulentwicklung in Richtung der Inklusion beschäftigt. Mit der Neuausrichtung der Inklusion durch die Landesregierung im Schuljahr 2018/19 sind wir nicht mehr inklusive Schule des Gemeinsamen Lernens, nehmen aber immer noch Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf im Rahmen der Einzelintegration auf.
Die bestehenden Klassen im Gemeinsamen Lernen bleiben von den Neuerungen unangetastet.
Zur Erklärung:
Gemeinsames Lernen/Inklusion ist zieldifferent. Das heißt, dass auch Kinder mit dem Unterstützungsbedarf "Lernen" und "Geistige Entwicklung" die allgemeine Schule besuchen. Die Kinder streben dann nicht den Abschluss der allgemeinen Schule (in unserem Fall Abitur), sondern den entsprechenden Abschluss der Förderschule an. Für Kinder am AMG, die im Schuljahr 2018/19 und früher aufgenommen wurden, gelten die Bedingungen des Gemeinsamen Lernens.
Einzelintegration bedeutet, dass wir Kinder mit allen anderen Unterstützungsbedarfen auch weiterhin aufnehmen. Im Rahmen der Einzelintegration werden die Schüler*innen mit dem Ziel des Abschlusses der allgemeinen Schule unterrichtet. Für Kinder am AMG, die ab dem Schuljahr 2019/20 aufgenommen werden, gelten die Bedingungen der Einzelintegration.
Verschiedene Merkmale für das Gelingen von Inklusion bleiben unserer Schule auch in der neuen Situation erhalten. Allerdings haben wir für die Einzelintegration ab dem Schuljahr 2019/20 weniger zeitliche und personelle Ressourcen zur Verfügung, sodass nicht alle der unten genannten Merkmale im gleichen Umfang für die neu aufgenommenen Klassen erhalten werden können.
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Organigramm 2020/21