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Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
lange schon haben wir ihn gebraucht, die Corona-Bedingungen haben ihn absolut notwendig gemacht: Auf der Plattform vimeo haben wir einen eigenen AMG-Kulturkanal eingerichtet! Hier sollen in Zukunft ausgewählte Produkte aus dem Theater-/Medien-/Kunst- und Musikbereich unserer Schule einem breiten Publikum bereitgestellt werden. Gerade in den letzten Wochen habt ihr, liebe Schüler*innen, an einer Vielzahl von kreativen Projekten gearbeitet, deren Produktion oft aufwändig und anspruchsvoll war – und diese sollen sowohl jetzt als auch in der Zukunft gesehen werden!
Für mehr Informationen >>> Infobrief Anne Kneip für das TMK-Team
BITTE recht freundlich
...heißt das neue Video des Kulturkanals...
... und hier gehts direkt zum Kanal!
Zum Video!
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Beurlaubung eines Schülers / einer Schülerin vom Unterricht
(nach § 43 Absatz 4 Satz 1 Alternative 1 SchulG)
bitte beachten Sie folgende - laut Schulgesetz - verbindliche Regelung:
Sollte Ihr Kind aus Krankheitsgründen nicht zur Schule kommen können, ist dies schriftlich zu entschuldigen (§ 43 Absatz 2 SchulG). Das Fernbleiben vom Unterricht aus anderen Gründen (z.B. wegen eines Jubiläums in der Familie oder wegen einer religiösen Veranstaltung) kann laut Schulgesetz nicht von Ihnen entschuldigt werden. Vielmehr muss die Beurlaubung vom Unterricht (§ 43 Absatz 1 Alternative 1 SchulG) rechtzeitig vor dem entsprechenden Termin schriftlich beantragt werden. Beurlaubungen bis zu zwei Tagen können von den Klassenlehrerinnen und Klassenlehrern genehmigt werden. Längere Beurlaubungen sowie Beurlaubungen direkt vor oder nach langen Wochenenden bzw. Ferien kann ausschließlich die Schulleitung genehmigen.
Der Antrag ist mindestens eine Woche vor der Beurlaubung über die Klassenlehrerin bzw. über den Klassenlehrer an die Schulleitung zu stellen. Vielen Dank!
Antrag-Unterrichtsbefreiung.pdf
Beurlaubung-Unterrichtsbefreieung-Verfahren.pdf