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+++Änderung+++
Stand: 14.05.2020
Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
gerne hätten wir Ihnen und euch die Stundenpläne für die Schüler*innen beider Sekundarstufen bereits in der vergangenen Woche zukommen lassen, aber die unerwartet und spät übermittelten neuen Entscheidungen des Schulministeriums ließen dies leider nicht zu. Aufgrund der Vorgaben mussten wir Prioritäten setzen und neue Vorgaben berücksichtigen, die unter den zur Zeit geltenden Hygienemaßnahmen und Regelungen bzw. Verordnungen während der Pandemie die Planung der Rückkehr aller Schüler*innen ins Schulgebäude sehr komplex gestalten.
Oberste Priorität hatte bei der Planung die Abnahme der Abiturprüfungen. Alle anderen Unterrichtsveranstaltungen mussten sich diesem Ziel unterordnen. Den Abiturprüfungen sind als weiteres in ihrer Priorität die Klausuren in der Q1 und EF untergeordnet, diesen dann der Unterricht der Sek. I.
Basierend auf diesem System haben wir einen Plan erstellt, der sicherstellt, dass jede Klasse bzw. Jahrgangsstufe bis zu den Sommerferien Präsenzunterricht am AMG hat. Bedingt durch Prüfungen und Ferien- bzw. Brückentage sind die möglichen Präsenztage sehr eingeschränkt und die notwendige Teilung – oder sogar – Drittelung der Lerngruppen aus Gründen des Infektionsschutzes bedingt einen sehr hohen Personalaufwand und Raumbedarf. Somit wird jede Klasse bzw. Jahrgangsstufe an drei Tagen zum Unterricht an der Schule sein (Ausnahme: Jahrgangsstufe 5, die an vier Tagen am AMG sein kann) und das digitale Lernen im Homeschooling wird parallel fortgeführt.
Sie können sich und ihr könnt euch vorstellen, dass dieses System sehr fragil ist und Festlegungen unsererseits hinfällig werden, sobald neue Vorgaben seitens der Landesregierung gemacht werden. Wir bitten dafür um Ihr und euer Verständnis.
Sekundarstufe II
In der Q1 werden im Augenblick schon die Kurse montags, dienstags und freitags beschult, die noch eine Klausur schreiben müssen. Nach den GK-Klausuren ist ein Wechsel der Blöcke innerhalb der Q1 denkbar.
Die EF startet am 18.05. mit den Unterrichten, die in der Regel (Ausnahmen durch Feiertage und Abiturprüfungen) mittwochs und donnerstags stattfinden. Der dann gültige Stundenplan wird den Schüler*innen durch die Stufenleitung über den EF-Verteiler zugeschickt.
Sekundarstufe I
Die Beschulung der Sek I wird stufenweise an den verbleibenden Schultagen des Schuljahres stattfinden. Den Anfang macht die Stufe 5 am 26.05., gefolgt am 27.05. von der Stufe 6. usw. Wann welche Stufe Unterricht hat, können Sie den Kalenderblättern Mai und Juni unten entnehmen. Die Beschulung der Sek. I wird in aufgeteilten Klassen stattfinden, die – soweit möglich - parallel von einem Lehrerteam unterrichtet werden. Ein Beispiel: Kollege A unterrichtet Schülergruppe 1 der Klasse 6a, Kollege B unterrichtet Schülergruppe 2 der 6a. Nach zwei Unterrichtstunden wechseln die Lehrer*innen den Raum, Schüler*innen verbleiben wie gehabt an ihren Plätzen im Raum usw. Wir haben uns bemüht, in der ersten Woche die Klassenleitungsteams einzusetzen.
Taktung der Präsenzzeit/Empfehlungen für die pädagogische Arbeit in den Gruppen
Wir beschulen die Klassen der Sekundarstufen I fünf Unterrichtsstunden pro Tag. Die Startzeiten des Unterrichts sind jeweils um 10 Minuten versetzt, damit die Ansteckungsgefahr auf der Anfahrt per Bus, Bahn oder zu Fuß minimiert ist. Desgleichen sind auch die Pausen versetzt, von denen es eine längere (2./3.) und eine kürzere (4./5.) gibt.
Hier der Unterrichtsplan für die kommenden Wochen bis zu den Sommerferien:
Stundenplan_Mai_Juni.pdf
Den konkreten Stundenplan für die Klassen bzw. Kurse erhalten Sie/erhaltet ihr rechtzeitig über die Verteiler der Klassenleitungs- und Jahrgangsstufenleitungsteams.
Natürlich kann das Ziel des Präsenzunterrichts nicht die Wiederaufnahme des regulären Fachunterrichts sein – so wünschenswert dies auch wäre. Das ließe es sich in einem Rahmen von 5 von 30 Wochenstunden kaum verwirklichen. Vielmehr ist es unser Ziel, dass die Schüler*innen ihre Mitschüler/innen, Klassenleitungsteams und Kurslehrer*innen sehen, Rückmeldung über ihre Lernsituation geben können, sich austauschen können, offene Fragen klären und konstruktives Feedback geben. Darüber hinaus sollen die Schüler*innen weiter an ihren Aufgaben für die Woche arbeiten, die digital nach dem bekannten Muster überstellt werden und weiterhin das Zentrum unserer fachlichen Beschulung ausmachen. Die Fachkolleg*innen beachten bei der Formulierung der Aufgaben für die Schüler*innen, dass der Umfang leicht reduziert wird, da ja durch die Präsenzzeit am AMG ein wenig Lernzeit wegfällt.
Als Veröffentlichungsplattform für Klausurpläne, die sich wöchentlich ändernden Stundenpläne und Informationen nutzen wir die App KIKSinfo oder, noch übersichtlicher, die Browserversion für den PC www.dsbmobile.de. Somit können Sie und ihr alle Pläne jederzeit digital einsehen. Die Zugangsdaten werden zeitnah über Klassen- und Jahrgangsstufenleitungsteams weitergeleitet.
Was wir bereits sicher über das kommende Schuljahr und die Zukunft sagen können, ist, dass digitales Lernen und Lehren einen sehr hohen Stellenwert behalten werden. Nicht nur unter Pandemiebedingungen, sondern auch mit Blick auf die Individualisierung von Lernprozessen und die Vorbereitung auf die moderne Lebens- und Arbeitswelt werden der kompetente Umgang mit und die Anwendung von digitalen Medien von großer Bedeutung sein. Aus diesem Grund haben wir uns entschieden, das während des Lockdown eingesparte Kopiergeld in diesem Sinne zu investieren. Im kommenden Schuljahr wird den Schüler*innen und Lehrer*innen ein Office 365-A3 Zugang ermöglicht, der die während der Pandemie eingeführten Tools systematisch ergänzt bzw. sinnvoll ersetzen wird. Wie Sie sicher schon erfahren haben, führen wir zurzeit zwei Umfragen durch. Ziel der Umfragen ist es, Sie und Ihre Kinder bei Aufbau und Einsatz digitaler Strukturen zu unterstützen. Sobald wir die Umfrage ausgewertet haben, informieren wir Sie umfassend!
Herzliche Grüße
Gerd Fritze, Antje Schmidt und Ludger Remus
Stand: 07.05.2020
am gestrigen Mittwoch hat Frau Ministerin Gebauer bereits die neuen Entscheidungen der Landesregierung für den Schulbetrieb verkündet und heute sind uns Erläuterungen in Form einer Schulmail (https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Ministerium/Schulverwaltung/Schulmail/Archiv-2020/index.html)
übermittelt worden.
Wir haben die wichtigsten Entscheidungen, die u.a. auf dem von der Kultusministerkonferenz am 29. April beschlossenen „Rahmenkonzept für die Wiederaufnahme von Unterricht in Schulen“ beruhen, für Sie und euch zusammengefasst und für das AMG präzisiert:
Sollten ab dem 18. Mai 2020 darüber hinaus räumliche und personelle Kapazitäten zur Verfügung stehen, wird die weiterreichende Präsenzbeschulung, beginnend mit der EF, angestrebt. Auch hier übermitteln wir rechtzeitig Stundenpläne.
Zudem möchten wir noch einmal auf die so genannte FAQ-Liste mit Antworten auf häufig gestellte Fragen aufmerksam machen; Sie finden diese unter:
https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/index.html
Das alles kann funktionieren, wenn wir aufeinander achten und einander helfen!
Wir danken für Ihre und eure Geduld und Unterstützung in dieser herausfordernden Zeit.
Antje Schmidt und Ludger Remus
Stand: 04.05.2020
Betrifft: Maskenpflicht für Schüler*innen – Wiederaufnahme des Schulbetriebs am AMG –Absage Projektwoche – Wiederaufnahme des Schulbetriebs an Grundschulen
Liebe Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,
wir möchten Ihnen an dieser Stelle gebündelt überarbeitete Informationen zu drei wichtigen Aspekten unseres Schullebens geben:
Maskenpflicht
Das Amt für Schulentwicklung weist darauf hin, dass es sich bei der kommunizierten „Maskenpflicht“ seitens des Krisenstabes der Stadt Köln um ein Missverständnis handele. Vielmehr bestehe diese weiterhin nicht, aber die „Beschaffung der Mund-Nase-Bedeckungen der Schülerinnen und Schüler als Teil der Grundausstattung [falle] in die Ver-antwortung der Erziehungsberechtigten.“
Um hier eine klare Regelung zu kommunizieren, verhängen wir als Schule eine Maskenpflicht, die ab sofort gilt. Lediglich im Unterricht und wenn die Anordnung der Sitzplätze im Klassenraum es zulässt, darf die Maske abgenommen werden.
In diesem Zusammenhang möchten wir noch einmal ausdrücklich Ihnen danken, liebe Eltern! Dank Ihrer großzügigen Spenden können wir auch weiterhin aushelfen, wenn demnächst mehr Schüler*innen den Unterricht wieder aufnehmen dürfen und die persönliche Maskenbeschaffung ein Problem darstellen sollte.
Projektwoche
aufgrund der aktuellen Bestimmungen müssen wir unsere für das Schuljahresende geplante Projektwoche und die anschließende Präsentation, die immer mit einem schönen Beisammensein verbunden ist, leider absagen.
Wir haben so lange wie möglich mit dieser Entscheidung gewartet, da von Seiten der Planungsgruppe schon viel Vorarbeit erfolgt ist und wir immer noch optimistisch waren. Nun aber ist der Zeitpunkt gekommen, an dem wir aus organisatorischen Gründen eine Entscheidung treffen müssen und um euer und Ihr Verständnis dafür bitten.
Erweiterung des Unterrichtsangebots - Wiederaufnahme des Schulbetriebs an Grundschulen
In der 17. Schulmail, die im Original unter
https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Ministerium/Schulverwaltung/Schulmail/Archiv-2020/index.html
eingesehen werden kann, waren noch keine Informationen bzgl. des für diese Woche angekündigten erweiterten Unterrichtsangebots für Schüler*innen, die im nächsten Jahr einen Abschluss erwerben wollen (z.B. Q1), hinterlegt. Die Informationen in Bezug auf eine Beschulung der Grundschulkinder würden lediglich einen „denkbaren Plan“ beschreiben.
Bleiben Sie gesund!
Stand: 17.04.2020
Liebe Eltern und liebe Schülerinnen und Schüler des AMG,
wie versprochenen, erhalten Sie/erhaltet ihr heute weitere Informationen über den Fortgang des Schuljahres. Dabei stützen wir uns auf die am späten gestrigen Abend erhaltene weitere Schulmail (vgl. https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/index.html)
sowie die in der Presse veröffentlichten Informationen.
Für die Schüler*innen des Abiturjahrgangs Q2 wird ab Donnerstag, 23. April 2020, der Schulbetrieb wieder aufgenommen. Es wird aber keinen „klassischen“ Unterricht geben, sondern die Vorbereitung der Abiturprüfungen unterstützt werden. Der Besuch des Unterrichts ist freiwillig.
Wir bitten dringend die Abiturient*innen, die aus persönlichen Gründen und Abwägungen auf eine Teilnahme an diesen Lernangeboten verzichten möchten, dies unserem Oberstufenkoordinator, Herrn Plein, bis Montag, den 20.04.20 um 9 Uhr mitzuteilen. Dies ist aus organisatorischen Gründen eine sehr wichtige Information.
Die Lehrer*innen bereiten mit Hilfe der städtischen Angestellten das Schulgebäude unter Berücksichtigung des Infektionsschutzes darauf vor.
Alle Entscheidungen gelten nur bis zum 4. Mai! Sollte die Entwicklung der Infektionsraten es zulassen, dann soll auf der Ebene der politischen Entscheidungsträger überlegt werden, wie das Unterrichtsangebot auf weitere Jahrgänge ausgedehnt werden kann. Laut der Presse, die sich auf Frau Gebauer beruft, wird auch für die weiteren Klassen bis zum Sommer kein regulärer klassischer Unterricht möglich sein (angestrebt werde, die Klassen oder Teile davon zumindest tageweise in die Schule zu holen). Das System für das „Homeschooling“ wird zurzeit überarbeitet und zum 27.4. umgestellt. Über unsere Email-Verteiler werden wir darüber näher informieren.
In Bezug auf die Leistungsbewertung trifft die Schulmail folgende Aussage:
„Je näher wir uns auf das Schuljahresende zubewegen, desto drängender werde auch die Fragen nach der Bewertung der Lernangebote. Wir haben im Rahmen unserer FAQ-Liste und auch im Rahmen der 9. Schulmail hervorgehoben, dass die während des Ruhens des Unterrichts bearbeiteten Aufgaben keiner Leistungskontrolle oder -bewertung unterliegen. Knüpft der Unterricht nach Wiederbeginn an die bearbeiteten Aufgaben an, so können Leistungen, die dann, auch infolge des häuslichen Arbeitens, aus dem Unterricht erwachsen, bewertet werden.“
Bitte beachten Sie/beachtet: Die in diesem Schuljahr erworbenen Kenntnisse – sei es im Präsenzunterricht sei es im Homeschooling – bilden die Grundlage der Weiterarbeit im kommenden Schuljahr. Ein „Nachholen“ der Unterrichtszeit ist nicht vorgesehen. Weiter heißt es in der Schulmail:
„Für die jetzt anstehende Phase der Wiederaufnahme des Unterrichtsbetriebs werden wir darauf hinwirken, dass gute Leistungen, die während des Lernens auf Distanz erbracht worden sind und noch erbracht werden, auch zur Kenntnis genommen werden und in die Abschlussnote im Rahmen der Sonstigen Leistungen im Unterricht miteinfließen können. Nicht erbrachte oder nicht hinreichende Leistungen hingegen werden nicht in die Zeugnisnote einbezogen.“
Die Presse ergänzt hier erneut mit Bezug auf Frau Gebauer, dass es in diesem Jahr in „Nicht-Abschlussklassen“ kein Sitzenbleiben geben werde.
Uns als Lehrer*innen ist es vor allem wichtig, mit Blick auf die Schullaufbahn für unsere Schüler*innen und die Entwicklung ihrer Kompetenzen, Fähigkeiten und Fertigkeiten die besten Entscheidungen zu treffen. Wir bitten deshalb Eltern und Schüler*innen, bei Bedarf aktiv das Beratungsgespräch mit den Klassenleitungs- und Jahrgangsstufenteams zu suchen bzw. dementsprechende Angebote anzunehmen.
Liebe Schüler*innen , liebe Eltern, bitte bleiben Sie gesund! Sie hören von uns, sobald wir Neuigkeiten haben. Ansonsten bitten wir Sie und euch, bei Fragen vertrauensvoll den Kontakt zu Klassen- und Jahrgangsstufenleitungen zu suchen.
Ganz herzliche Grüße und vielen Dank für Ihr und euer Verständnis!
Antje Schmidt und Ludger Remus und das ganze Schulleitungsteam
Stand: 16.04.2020
Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Erziehungsberechtigte,
sicher haben Sie/habt ihr ebenso wie wir der Entscheidung der gestrigen Konferenz der Ministerpräsidenten entgegengefiebert, da die ungewisse Situation sehr unbefriedigend ist.
Gestern erreichte uns am 15.4. um 22.15 Uhr eine klärende Mail aus dem Ministerium, die im Verlauf des heutigen Tages mit weiteren Informationen präzisiert werden soll.
Die für alle Schülerinnen und Schüler relevanten Informationen lauten:
Vor der Öffnung bzw. Teilöffnung der Schulen für eine Wiederaufnahme des Schulbetriebs sieht das MSB eine Vorlaufzeit zur Durchführung der notwendigen organisatorischen Vorbereitungsmaßnahmen vor. Diese Maßnahmen beginnen am Montag, 20. April 2020.
Unmittelbar nach Durchführung dieser organisatorischen Maßnahmen sollen die Schulen am 23. April 2020 für prüfungsvorbereitende Maßnahmen und Unterricht ausschließlich nur für die Schülerinnen und Schüler geöffnet werden, die in diesem Schuljahr noch Prüfungen zu absolvieren haben, weil sie Schulabschlüsse anstreben. Das betrifft am AMG die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe Q2. Das AMG wird Unterrichtsangebote für Schülerinnen und Schüler dieser Stufe machen, die auf freiwilliger Basis wahrgenommen werden können.
Es findet noch kein Unterricht im Schulgebäude für die Jahrgangsstufen 5 bis Q1 statt. Das „Homeschooling“ für diese Jahrgangsstufen wird in der ersten Woche nach den Ferien zunächst ähnlich wie vor den Ferien fortgesetzt. Schulleitung und Kollegium arbeiten gemeinsam an Optimierungsstrategien, die zum 27.4. umgesetzt und zeitnah kommuniziert werden sollen.
Die bisherige Notbetreuung wird fortgesetzt und in einem angemessenen Umfang auf weitere Bedarfs- und Berufsgruppen ausgeweitet.
Die für den laufenden Tag versprochenen Informationen werden wir natürlich so schnell wie möglich weiterleiten.
Stand: 03.04.2020
Betrifft: Abitur 2020/Zentrale Abschlussprüfungen
das MSW hat heute (3.4.) Regelungen zum Abitur 2020 und zur möglichen Wiederaufnahme des Unterrichts nach den Osterferien veröffentlicht. Hier die Regelungen im Einzelnen:
Das Ministerium für Schule und Bildung NRW teilt mit:
Termine der Abiturprüfungen und Zentrale Prüfungen Klasse 10
„Die schriftlichen Prüfungen beginnen am 12. Mai 2020. Eine Übersicht, an welchen Tagen welche Klausuren geschrieben werden, ist auf der Homepage des Ministeriums zugänglich:
www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/FAQneu_Coronarvirus_Pruefungstermine/index.html
Nach Wiederaufnahme des Schulbetriebes wird den Abiturientinnen und Abiturienten die Möglichkeit gegeben, sich in der Schule im Rahmen von unterrichtlichen Angeboten auf das Abitur vorzubereiten. Ein Unterricht nach Stundenplan ist nicht vorgesehen.
Auch für die Abiturprüfungen sowie die vorbereitenden unterrichtlichen Angebote hat die Gesundheit der Schülerinnen und Schüler sowie der Lehrkräfte und aller in Schule Beschäftigten oberste Priorität.
Es werden daher selbstverständlich die notwendigen Vorkehrungen getroffen, um die Gesundheit dieser Personengruppen zu schützen.“
Wir interpretieren diese Aussagen zurzeit so, dass Lehrer*innen in den drei Wochen nach den Osterferien ihren Schüler*innen in den Abiturfächern Lernangebote zur Wiederholung der abiturrelevanten Inhalte machen. Ob dies vor Ort an der Schule geschieht oder mit digitaler Unterstützung, ist zurzeit noch nicht klar und kann erst kurz vor Ende der Osterferien entschieden werden. Wir rechnen mit einer näheren Information zur Unterrichtsform am zweiten Mittwoch in den Osterferien.
Termine der mündlichen Prüfungen am AMG:
Datum
Betroffene Fächer
Prüfungsart
Mi., 03.06.
4. Fach
mündliche Prüfungen Haupttermin
(Studientag für alle Schüler*innen)
Do., 04.06.
mündliche Prüfungen Nebentermin
Fr., 05.06.
Mo., 22.06.
1.-3. Fach: Freiwillige Abweichungs- und Bestehensprüfungen
mündliche Nachprüfungen Haupttermin
Di., 23.06.
mündliche Nachprüfungen Nebentermin
Mi., 24.06.
mündliche Nachprüfungen evtl. Nebentermin
Herzliche Grüße und in der Hoffnung, dass es Ihnen, euch und den Angehörigen gut geht und die Osterferien auch ein wenig wie normale Ferien sein können!
Antje Schmidt, Ludger Remus und das Schulleitungsteam des Albertus-Magnus-Gymnasiums Köln
Stand: 01.04.2020 - 13.00 Uhr
das MSW hat die Termine für das Abitur 2020 veröffentlicht. Demnach liegen Hauptprüfungs- und Nachprüfungstermine an folgenden Tagen:
Prüfungstermine schriftliche Abiturprüfungen 2020
Fach
LK
GK
Dienstag, 12.5.2020
Biologie, Chemie, Physik
X
Mittwoch, 13.5.2020
Deutsch
Donnerstag, 14.5.2020
Kunst
Musik
Geografie
Erziehungswissenschaften
Geschichte
Philosophie
Sozialwissenschaften
Ev. und Kath. Religionslehre
Sport
Freitag. 15.5.2020
Französisch
Montag, 18.5.2020
Lateinisch
Dienstag, 19.5.2020
Englisch
Mittwoch, 20.5.2020
Spanisch
Freitag, 22.5.2020
Mathematik
Montag. 25.5.2020
Nachschreibetermine schriftliche Abiturprüfungen 2020
Dienstag, 26.5.2020
Mittwoch, 27.5.2020
Donnerstag, 28.5.2020
Freitag, 29.5.2020
Mittwoch, 3.6.2020
Donnerstag, 4.6.2020
Freitag, 5.6.2020
Montag, 8.6.2020
Dienstag, 9.6.2020
Über die Termine der mündlichen Prüfungen werden wir Sie zeitnah informieren.
Herzliche Grüße und in der Hoffnung, dass es Ihnen, euch und den Angehörigen gut geht!
Stand: 30.03.2020 - 12.00 Uhr
Betrifft: Abitur 2020
das MSW hat die Regelungen zum Abitur 2020 und zur möglichen Wiederaufnahme des Unterrichts vom Freitag heute präzisiert. Damit der Zusammenhang zu den Informationen vom 27.3.2020 klarer wird, wird ein Teil der Pressemitteilung vom Freitag den neuen Informationen vorangestellt. Im Einzelnen heißt es dort:
Abitur 2020/Zentrale Abschlussprüfungen/Wiederaufnahme des Unterrichts:
Das Ministerium für Schule und Bildung NRW teilte am Freitag mit:
„Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer hat am Freitag, 27. März 2020, den neuen Zeitplan für die schulischen Abschlussprüfungen in Nordrhein-Westfalen vorgestellt. […] Die Abiturprüfungen für rund 88.000 angehende Abiturientinnen und Abiturienten an Gymnasien, Gesamtschulen, Weiterbildungskollegs und Waldorfschulen sowie an den Beruflichen Gymnasien der Berufskollegs beginnen demnach am Dienstag, 12. Mai 2020. Letzter Prüfungstermin in diesem Haupttermin ist Montag, der 25. Mai. Für Schülerinnen und Schüler, die den Haupttermin nicht wahrnehmen können, wird es im Anschluss einen zentralen Nachschreibetermin geben. Durch einen stark verkürzten Korrekturzeitraum können die Abiturzeugnisse dann, wie vorgesehen, spätestens bis zum 27. Juni ausgegeben werden. Der Rahmenzeitplan für die Abiturprüfung 2020 wurde so konzipiert, dass er unter Beachtung von Ferien- und Feiertagsregelungen funktioniert. Allerdings muss auch der Brückentag nach Christi Himmelfahrt für die Prüfungen genutzt werden.
Das Ministerium für Schule und Bildung NRW teilte heute mit:
„[…] Zugleich haben die Mitglieder der Kultusministerkonferenz ihren Beschluss vom 12. März 2020 bestärkt, wonach die Länder die erreichten Abschlüsse des Schuljahres 2019/20 auf der Basis gemeinsamer Regelungen gegenseitig anerkennen werden. Das gibt allen Schülerinnen und Schülern, die sich jetzt auf die anstehenden Prüfungen vorbereiten, die Sicherheit, dass ihre Abschlüsse, inklusive des Abiturs, vollwertige Abschlüsse sein werden. […] Die zentralen Nachschreibetermine für die Abiturprüfungen an den allgemeinbildenden Schulen schließen sich dann unmittelbar ab dem 26. Mai 2020 an und dauern bis zum 9. Juni 2020. Derzeit werden die Termine für die einzelnen Fächer und Fächergruppen in diesen Zeitfenstern festgelegt.
[…] Wir gehen bei diesem geänderten Zeitplan davon aus, dass der Unterricht unmittelbar oder zeitnah nach den Osterferien – zumindest für die Schülerinnen und Schüler in den Abschlussjahrgängen – wiederaufgenommen werden kann oder in Abstimmung mit den Gesundheitsbehörden zumindest die Schulgebäude für Klausuren genutzt werden können. Das bedeutet, dass alle Schülerinnen und Schüler, die aufgrund zurückliegender bzw. aktueller Schulschließungen noch nicht alle erforderlichen Leistungsnachweise (Vorabiturklausuren) erbringen konnten, diese nun rechtzeitig bis zum Beginn der Abiturprüfungen nachholen können.
[…] Im Übrigen wollen wir die Abnahme des Abiturs dort erleichtern, wo dies ohne Auswirkungen auf die Qualität und damit die bundesweite Anerkennung möglich ist. Daher bemühen wir uns, die verpflichtende Abweichungsprüfung, deren Abschaffung durch Rechtsänderung für das Abitur 2021 bereits in Planung ist, für den jetzigen Abiturjahrgang vorzuziehen. Die Vorbereitungen dafür laufen.“
Es ist zurzeit noch nicht klar, ob der Unterricht unmittelbar nach den Osterferien oder zeitnah nach den Osterferien wieder aufgenommen werden kann. Falls nach den Osterferien der Unterricht wieder aufgenommen werden sollte, werden die Schülerinnen und Schüler der Q2 bevorzugt über die darauf folgenden drei Wochen unterrichtet werden.
Die Laufbahnbescheinigungen werden am letzten Schultag, also dem 08.05.2020, ausgeteilt. Die Vorabitur-Nachschreibeklausuren werden in den drei Wochen nach den Osterferien geschrieben. Die Rückgabe aller Vorabitur-Klausuren erfolgt nach den Osterferien.
Klärungsbedarf gibt es zurzeit noch bzgl. der Durchführung des Abi-Gags und der Mottowoche. Allerdings scheint es aus Gründen des Infektionsschutzes angezeigt, diese ausfallen zu lassen.
Bitte halten Sie sich über unsere Homepage und ggf. über den Link des MSW
auf dem Laufenden!
Stand: 27.03.2020 - 15.00 Uhr
Betrifft:
Abitur 2020 – Mahnungen und Versetzungen – Klassenfahrten und Kursfahrten – Sonstiges
das MSW, die Bezirksregierung Köln und die Stadt Köln haben gestern und heute Regelungen zum Abitur 2020, zur Durchführung von Klassenfahrten in diesem Schuljahr, den Mahnungen und Versetzungen und einigen anderen weniger relevanten Aspekten des Schullebens veröffentlicht, die wir hiermit weitergeben möchten.
Hier die Regelungen im Einzelnen:
Abitur 2020/Zentrale Abschlussprüfungen:
„Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer hat heute (Freitag, 27. März 2020) den neuen Zeitplan für die schulischen Abschlussprüfungen in Nordrhein-Westfalen vorgestellt. […] Die Abiturprüfungen für rund 88.000 angehende Abiturientinnen und Abiturienten an Gymnasien, Gesamtschulen, Weiterbildungskollegs und Waldorfschulen sowie an den Beruflichen Gymnasien der Berufskollegs beginnen demnach am Dienstag, 12. Mai 2020. Letzter Prüfungstermin in diesem Haupttermin ist Montag, der 25. Mai. Für Schülerinnen und Schüler, die den Haupttermin nicht wahrnehmen können, wird es im Anschluss einen zentralen Nachschreibetermin geben. Durch einen stark verkürzten Korrekturzeitraum können die Abiturzeugnisse dann, wie vorgesehen, spätestens bis zum 27. Juni ausgegeben werden. Der Rahmenzeitplan für die Abiturprüfung 2020 wurde so konzipiert, dass er unter Beachtung von Ferien- und Feiertagsregelungen funktioniert. Allerdings muss auch der Brückentag nach Christi Himmelfahrt für die Prüfungen genutzt werden.
Für die Landesregierung ist entscheidend, dass alle schulischen Prüfungen, die in den kommenden Wochen anstehen, selbstverständlich unter strenger Berücksichtigung der Vorgaben des Infektionsschutzes stattfinden. Weitere Informationen finden Sie unter diesem Link:
https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Ministerium/Presse/Pressemitteilungen/2020_17_LegPer/PM20200327_Abi-Zeitplan/pm_msb-27_03_2020.pdf“
Die Schulleitung des AMG teilt mit:
Die Rückgabe der Vorabiturklausuren (wenn noch nicht vorgenommen) erfolgt zentral über die Schulleitung. Die Schüler*innen kommen am Mittwoch, dem 1. April, über 4 Stunden in 5-Minuten-Schritten gleichmäßig verteilt, um ihre Klausuren abzuholen. Einen exakten Zeitplan erstellen wir zurzeit und werden ihn rechtzeitig veröffentlichen.
Für die Information zum Ablauf der Abiturprüfungen für die Schüler*innen und die Information über Zulassung/Nichtzulassung und alle Ergebnisse liegt noch kein Konzept vor, da wie hier auf Vorgaben des Ministeriums warten müssen. Wir melden uns bei Ihnen, sobald diese bekannt sind.
Wir möchten auch jetzt schon darauf hinweisen, dass die verpflichtenden Abweichungsprüfungen ausgesetzt werden. Bei einer Differenz von 4 Punkten oder mehr zwischen den Vornoten und den Noten der schriftlichen Prüfung müssen die Schülerinnen und Schüler nicht mehr in eine Abweichungsprüfung, außer sie wollen sich verbessern.
Auch die Terminierung der Abschlussprüfungen an anderen Schulformen und in anderen Jahrgangsstufen wird angepasst: Der Beginn der Zentralen Prüfungen in Klasse 10 (ZP10) in den Fächern Mathematik, Englisch und Deutsch an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen sowie an bestehenden G9-Gymnasien, Weiterbildungskollegs und in den Schulversuchen Primus- und Gemeinschaftsschule werden in diesem Schuljahr um fünf Tage verschoben. Die Prüfungen beginnen demnach ebenfalls am 12. Mai.
Mahnungen und Versetzungen:
In dem Anschreiben der Bezirksregierung heißt es wörtlich:
„Aufgrund des derzeit ruhenden Schulbetriebs werden in diesem Schuljahr keine Benachrichtigungen gemäß § 50 Absatz 4 Schulgesetz NRW wegen Versetzungsgefährdung versandt.
Hieraus folgt wie bei einer unterlassenen Benachrichtigung im Einzelfall, dass bei einer Versetzungsentscheidung nicht abgemahnte Minderleistungen in einem Fach nicht berücksichtigt werden. Im Übrigen gelten die jeweiligen Bestimmungen der Ausbildungs- und Prüfungsordnungen.
Davon unberührt bleibt die Aufgabe der Lehrerinnen und Lehrer, Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern über die individuelle Lern- und Leistungsentwicklung nach Wiederaufnahme des Schulbetriebes zu informieren und zu beraten.“
Das bedeutet, dass es in diesem Jahr keine Mahnungen von nicht ausreichenden Leistungen geben wird. Sollte ihr Kind am Schuljahresende auf dem Zeugnis eine oder mehrere nicht ausreichende Leistungen dokumentiert bekommen, die nicht schon zum Halbjahr auf dem Zeugnis vermerkt wurde(n), wird eine davon nicht gewertet, wenn die Versetzung gefährdet ist. Diese Regelung gilt nicht, wenn damit der Erwerb eines Abschlusses verbunden ist. Bitte beachten Sie, dass eine Nichtversetzung grundsätzlich weiterhin möglich ist.
Unabhängig davon wird das AMG Ihnen Gesprächsangebote für die Zeit nach den Osterferien machen, wie Defizite bis zu den Sommerferien behoben werden können. Unter Berücksichtigung der momentan geltenden Regelungen wird es sich dabei wahrscheinlich um Gesprächsangebote per Telefon handeln. Wir werden Sie diesbezüglich aber unmittelbar nach den Osterferien informieren.
Klassenfahrten und Kursfahrten:
„Das Ministerium für Schule und Bildung weist darauf hin, dass unabhängig von der Dauer des derzeit ruhenden Schulbetriebs in diesem Schuljahr keine Schulwanderungen, Schullandheimaufenthalte, Studienfahrten und internationalen Begegnungen (Schulfahrten) mehr genehmigt werden dürfen. Bereits genehmigte Schulfahrten sind abzusagen.
Ebenso sind schulische Veranstaltungen an außerschulischen Lernorten bis zum Ende des Schuljahres nicht mehr möglich, zum Beispiel der Besuch von Museen sowie kultureller oder sportlicher Veranstaltungen und weitere Projekte mit außerschulischen Partnern.“
Wir können noch keine verbindlichen Aussagen zu den Kursfahrten der Q2 vor den Herbstferien machen, halten Sie aber über die Entwicklung auf dem Laufenden.
Image: CDC/Alissa Eckert, MS; Dan Higgins, MAMS
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