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                                                                                                                               Köln, den 31.01.2022

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Schüler*innen,

bitte beachten Sie/ beachtet folgende AKTUALISIERUNGEN bezüglich der Coronatestverfahren und Coronaquarantäneregeln, die uns heute von der Stadt Köln übermittelt wurden:

  • Die Indexfälle werden weiter von den Schulen an 53-Schule-Kita-Corona@stadt-koeln.de gemeldet. Wenn das Ergebnis des PCR-Tests positiv ist oder der/die Schüler*in durch einen Schnelltest positiv getestet wurde, ohne anschließenden PCR-Kontrolltest, muss sich der Indexfall unverzüglich nach Erhalt dieses Testergebnisses auf direktem Weg in Isolierung begeben.

Eine gesonderte individuelle Anordnung des Gesundheitsamtes ist für die Isolierung nicht mehr erforderlich, die Betroffene erhalten keine Ordnungsverfügung durch das Gesundheitsamt mehr.

Auch das Ende der Isolierung bedarf keiner behördlichen Anordnung, sondern erfolgt selbstständig nach den folgenden Regelungen aus der Corona-Test-und Quarantänever-ordnung NRW

„Die Isolierung von Personen, die seit 48 Stunden symptomfrei sind, (kann) vorzeitig beendet werden, wenn die betreffende Person über ein negatives Testergebnis eines PCR-Tests oder eines PCR-Test mit einem CT-Wert über 30 oder eines Coronaschnelltests nach §1 Absatz 2 verfügt, der frühestens am siebten Tag der Isolierung vorgenommen wurde.“ Handelt es sich um Kinder, die regelmäßig im Rahmen einer seriellen Teststrategie getestet werden (zum Beispiel Schulen/Kitas), können sie die Quarantäne vorzeitig beenden. Dafür benötigen sie einen negativen PCR- oder Schnelltest bei Probenentnahme frühestens am 5. Tag, sofern sie symptomfrei sind. Wird bei dieser Personengruppe bereits vor dem 5. Tag der Quarantäne eine Testung auf SARS-CoV-2 durchgeführt, so verkürzt ein negatives Testergebnis die Quarantänedauer nicht. Ein Selbsttest ist nicht ausreichend.

  • Da von Seiten des Gesundheitsamtes keine Kontaktverfolgung stattfindet, erfolgt keine Empfehlung zur Schließung durch das Gesundheitsamt. Kontaktpersonen, die nicht in einem Haushalt mit einer positiv getesteten Person leben, müssen nicht mehr in Quarantäne. Sie erhalten keine Ordnungsverfügung durch das Gesundheitsamt mehr. Die Kinder nehmen weiter an den regelmäßigen Testungen teil. Es erfolgt keine Kontaktpersonennachverfolgung und keine Cluster-Verfolgung durch das Gesundheitsamt. Es müssen keine Kontaktpersonen ans Gesundheitsamt gemeldet werden.
  • Das Lolli-Pool-Testverfahren für die weiterführenden Schulen mit dem Labor Wisplinghoff wird - analog zum Prozedere aus dem letzten Jahr - unverändert fortgeführt. Der Krisenstab hat das städtische Angebot bis zu den Osterferien beschlossen.

Mit freundlichen Grüßen

Ludger Remus und Antje Schmidt

 

 

 

 

 Köln, den 19.01.2022

Zusammenfassung/Ablaufschema Corona-Testungen am AMG

+++ Neuerungen ab dem 18.1.2022 +++

Das Gesundheitsamt in Köln verteilt ab dem 18.1.2022 keine Ordnungsverfügungen mehr. Auch das Ende der Isolierung bedarf keiner behördlichen Anordnung, sondern erfolgt selbstständig nach den Regelungen aus der Corona-Test-und Quarantäneverordnung NRW. Die Ermittlung möglicher Kontakte, die zu Quarantäne führen können, obliegt jetzt den Schulen. Das bedeutet für Schüler*innen, Eltern und Lehrkräfte am AMG:

Am AMG werden die Schüler*innen am dreimal in der Woche getestet, am Montag-, Mittwoch- und Freitagmorgen, im Regelfall zu Beginn der Unterrichtszeit. Dieser Schnelltest ist verpflichtend für alle Schüler*innen, unabhängig von Impf- oder Genesungsstatus. Die Teilnahme am Lolli-Test ist freiwillig und wird von den Eltern beantragt. Der Lolli-Test wird einmal wöchentlich am Montagmorgen durchgeführt.

Wenn Personen einen positiven PCR-Test haben, werden ihre Daten automatisiert an das Gesundheitsamt übermittelt. Sie erhalten automatisch eine Genesenenbescheinigung an die hinterlegte Adresse. Sofern eine E-Mail Adresse angegeben wurde, wird die Person auch per E-Mail kontaktiert und erhält einen Zugang zum digitalen Kontaktpersonenmanagement (DIKOMA).

Vorgehensweise beim Schnelltest:

Bei einem positiven Schnelltest wird der/die Schüler*in mit einer Bescheinigung über das Vorliegen eines positiven Antigentests nach Hause in Quarantäne entlassen. Der/die SoS darf nicht den ÖPNV nutzen. Mit der Bescheinigung erhält der/die SoS einen kostenlosen PCR-Test im Testzentrum oder beim Arzt. Ein negativer PCR-Test ist Voraussetzung dafür, direkt wieder am Unterricht teilnehmen zu können.

Wird der positive Schnelltest mit dem PCR-Test bestätigt, muss der/die Schüler*in sofort in Isolation. Diese endet ohne Freitestung zehn Tage nach dem positiven Test. Nach sieben Tagen kann der/die Infizierte mit einem negativen PCR-Test oder Antigen-Schnelltest wieder am Unterricht teilnehmen. Der/die Schüler*in muss das Ergebnis des negativen Tests (Handy oder Ausdruck) der Klassen- bzw. Jahrgangsstufenleitung UND der Lehrkraft auf Wunsch vorzeigen. Die Eltern schicken das Ergebnis des negativen PCR-Tests ihres Kindes den Klassen- bzw. Jahrgangsstufenleitungen.

Vorgehensweise beim Lolli-Pool-Test:

Bei einem positiven Pooltest teilt die Klassenleitung den Eltern das Corona-Testergebnis mit. Dies soll so frühzeitig erfolgen, dass die betroffenen Kinder keinesfalls am Morgen in die Schule kommen.

Die Eltern

  • überprüfen bitte von Montagabend bis Dienstagmorgen regelmäßig ihre Emails auf Meldungen über Corona-Testergebnisse.
  • bitten ihre Kinder, einen Lolli-Einzeltest mit den bereits mitgegebenen Einzelröhrchen durchzuführen.
  • notieren auf dem Röhrchen den Namen des Kindes.
  • melden den Test beim Labor unter der Internetadresse https://www.schultestung.nrw/ an, damit sie vom Labor per SMS direkt über die Ergebnisse der Einzeltestung informiert werden.
  • oder ein Bote bringen das Teströhrchen bis 08:00 Uhr in die Schule.
  • teilen der Klassen- bzw. Stufenleitung das Einzeltestergebnis nach der Übermittlung durch das Labor bitte sofort mit! Liegt das negative Testergebnis vor, kann das Kind unmittelbar wieder am Unterricht teilnehmen. Das Kind muss das negative Testergebnis in der Schule auf Wunsch der Lehrperson vorzeigen.
  • Das getestete Kind muss bis zum negativen Testergebnis in Quarantäne (s.u.) bleiben und darf nicht zur Schule gehen.

Die Klassenleitung oder Jahrgangsstufenleitung

  • nimmt die Teströhrchen von Eltern (oder Boten) in Empfang.
  • hält Kontakt zu den Eltern, fragt die Testergebnisse ab und leitet die Ergebnisse an die Schulleitung weiter.

Die Schulleitung

  • veranlasst das Abholen der Einzeltests.
  • steht im Austausch mit dem Gesundheitsamt.

Kontaktermittlung und Quarantäne

Trotz Maskenpflicht besteht für die Schulen die Pflicht zur Kontaktermittlung gefährdeter Schüler*innen. Generell gilt, dass geboosterte, „frisch“ doppelt geimpfte, „frisch“ Genesene und doppelt geimpfte Genesene nicht in Quarantäne müssen. „Frisch“ bedeutet, dass Impfung/Erkrankung nicht länger als drei Monate zurückliegen.

Eine „freiwillige Quarantäne“ gibt es nicht.

Geschwisterkinder eines positiv getesteten Kindes, die eine andere Klasse des AMG besuchen, müssen sich unverzüglich nach Bekanntwerden des positiven Tests in häusliche Isolierung begeben, wenn sie nicht – wie im Absatz darüber beschrieben – durch Impfung oder Infektion geschützt sind.

Die Kontaktermittlung sollte eingeleitet werden, wenn die positiv getestete Person im infektiösen Zeitraum (bis 2 Tage vor dem positiven Testdatum) das AMG besucht hat.

Dem anhängenden Maskenschema ist zu entnehmen, dass das durchgängige Tragen einer FFP2-Maske eigentlich immer zum Vermeiden einer Quarantäne führt. Einzige Ausnahme ist ein nicht ausreichend belüfteter Raum.

Wenn in einer Klasse/einem Kurs innerhalb von zwei Tagen mindestens vier Indexfälle, also positive Tests, zu verzeichnen sind, spricht man von einem Cluster und alle Schüler*innen des Kurses bzw. der Klasse müssen in Quarantäne.

Ausgenommen von dieser Cluster-Quarantäne sind die Schüler*innen, die doppelt geimpft (2. Impfung nicht älter als drei Monate), geboostert oder genesen (Freitestung aus der Quarantäne nicht länger als drei Monate her/Genesenen-nachweis nicht älter als 3 Monate) sind. Die Klassenlehrer/Jahrgangsstufenleiter müssen die Nachweise kontrollieren, die mündliche Aussage alleine darf nicht akzeptiert werden. Die Schüler*innen, die über die Cluster-Regelungen in Quarantäne gelangt sind, können sich am 5. Tag nach dem letzten Kontakt freitesten und am 6. Tag wieder am Unterricht teilnehmen.

Um eine möglichst große Anzahl an Schüler*innen von der Quarantäne ausnehmen zu können, bitten wir die Eltern, die Impf- oder Genesenen-nachweise ihres Kindes unmittelbar an die Klassen- und Jahrgangsstufenleitungen weiterzuleiten.

Sonderfall Sportunterricht:

Beim Tragen einer Maske s.o. Wird die Maske nicht getragen, sind alle Personen mit Kontakten unter 1,5 Metern ab 10 Minuten Dauer mit dem Indexfall (Umkleidesituation!!!) und alle Personen, die ein Gespräch mit dem Indexfall unter 1,5 Metern - unabhängig von der Dauer - geführt haben (Tröpfcheninfektion), als Kontaktpersonen aufzuführen.

Die Quarantäne von Kontaktpersonen endet ohne Freitestung zehn Tage nach dem positiven Test. Nach fünf Tagen kann der/die Infizierte mit einem negativen PCR-Test oder Antigen-Schnelltest wieder am Unterricht teilnehmen. Der/die Schüler*in muss das Ergebnis des negativen Tests der Klassen- bzw. Jahrgangsstufenleitung UND der Lehrkraft auf Wunsch vorzeigen.

Mit besten Grüßen

Antje Schmidt, Jörg Klusemann und Ludger Remus

 

 

 

Köln, 06.01.2022

Betrifft: Start nach den Weihnachtsferien in Präsenz

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, lieber Schülerinnen und Schüler,

für das neue Jahr 2022 wünschen wir Ihnen alles Gute, viel Glück und Zufriedenheit und insbesondere, dass Sie gesund bleiben. Wir hoffen, Sie konnten im Kreise Ihrer Familien und Freund*innen ein ruhiges Weihnachtsfest und möglichst angenehme Tage verbringen.

Aus aktuellem Anlass möchten wir folgende Informationen, die uns heute aus Düsseldorf erreichten, weiterleiten:

Nach den Weihnachtsferien wird der Schulstart wie geplant im Präsenzunterricht erfolgen.

Um das Infektionsgeschehen unter Kindern und Jugendlichen weiter einzugrenzen und das Risiko schwerer Krankheitsverläufe zu minimieren, sollen Impfangebote in dieser Altersgruppe noch stärker ausgebaut werden. Vor allem durch ein Zusammenwirken von Impfungen, Testungen und dem Tragen von Masken kann uns der Weg aus der Pandemie gelingen.

Um gerade nach den Ferien möglichst viele Infektionen frühzeitig zu entdecken und damit eine weitere Verbreitung in den Schulen zu vermeiden, werden ab dem 10. Januar 2022 zunächst in die bewährten Teststrategien alle Personenauch immunisierte, verpflichtend einbezogen (Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, weitere an Schule Beschäftigte).

D.h.: Ab dem ersten Schultag nach den Weihnachtsferien (10. Januar 2022) gelten die bekannten Testregelungen für alle Schülerinnen und Schüler - unabhängig von ihrem Immunisierungsstatus. Das bedeutet, dass sowohl immunisierte (geimpfte und genesene) als auch nicht immunisierte Schülerinnen und Schüler an den Testungen teilnehmen müssen.

Am 10. Januar 2022 wird daher in allen weiterführenden Schulen eine Testung mit Antigen-Selbsttests bei allen Schülerinnen und Schülern durchgeführt.

Der Ihnen bereits bekannte Testrhythmus (dreimal wöchentlich) wird danach fortgesetzt.

Ab dem 10. Januar 2022 startet planmäßig auch das optimierte Lolli-Testverfahren. Die Kinder werden erstmals eine zweite, sogenannte Rückstellprobe mit abgeben, um eine gegebenenfalls nötige Pool-Auflösung zu beschleunigen. Durch die so mögliche Beschleunigung der Übermittlung der Testergebnisse bleibt den nicht infizierten Schülerinnen und Schülern im Falle eines positiven Pools ein Tag in Quarantäne erspart.

Teilnahme von vollständig immunisierten Schülerinnen und Schülern am Lolli-Testverfahren

Vollständig immunisierte Schülerinnen und Schüler gemäß der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung werden wie folgt definiert:

(1) Schülerinnen und Schüler mit vollständigem Impfschutz, welcher 14 Tage nach der letzten erforderlichen Corona-Schutzimpfung eintritt und

(2) Schülerinnen und Schüler, deren COVID-19 Infektion mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate zurückliegt.

Für die Teilnahme am Lolli-Testverfahren müssen unterschiedliche Regelungen getroffen werden:

(1) Schülerinnen und Schüler mit vollständigem Impfschutz

Schülerinnen und Schüler mit vollständigem Impfschutz können nach wissenschaftlicher Einschätzung weiterhin am Lolli-Testverfahren teilnehmen ohne Risiko, das Testergebnis des PCR-Pools zu verfälschen. Ab dem 10. Januar 2022 ist die Teilnahme zunächst verpflichtend (s.o.).

(2) Genesene Schülerinnen und Schüler

Genesene Schülerinnen und Schüler dürfen in den ersten acht Wochen nach ihrer Rückkehr aus der Isolation nicht am Lolli-Testverfahren teilnehmen. Sie sind deshalb in diesem Zeitraum von der Testpflicht in der Schule befreit.

Hintergrund für diese Regelung ist, dass bei Genesenen eine längere Zeit noch Viruspartikel nachgewiesen werden können und in diesen Einzelfällen der hoch sensitive PCR-Test immer noch zu einem positiven Pool- und Einzeltest führen kann. Nach Ablauf von acht Wochen nehmen auch genesene Schülerinnen und Schüler wieder am Lolli-Testverfahren teil.

Nehmen Schülerinnen und Schüler nicht an den Schultestungen teil, müssen sie, um am Präsenzunterricht teilnehmen zu dürfen, zu dem Zeitpunkt der vorgesehenen Schultestung einen Nachweis über einen negativen Bürgertest vorlegen.

Herzliche Grüße

Ludger Remus und Antje Schmidt

 

 

Liebe Schulgemeinde,

Corona in all seinen Varianten hat uns weiterhin im Griff und bestimmte auch in diesem Jahr unser Privat- und Arbeitsleben. Steigende Infektionszahlen machen immer weitere Maßnahmen zum Schutz unserer Gesundheit notwendig. Und das alles in einer Zeit, in der wir uns mehr denn je nach Frieden, Freude und Gemeinschaft sehnen.

Bis jetzt haben wir uns am AMG ganz wacker geschlagen. Viele sind doppelt geimpft und/oder sogar schon geboostert, auch vor der erneuten Einrichtung der Maskenpflicht haben wir freiwillig die Maske zum Schutze aller getragen und auch die meisten bereits geimpften Mitglieder der Schulgemeinde testen sich dennoch freiwillig, um das Virus nicht weiterzugeben. Obwohl niemand prophezeien kann, wie lange die Pandemie noch andauern wird, sind alle diszipliniert und verhalten sich sehr rücksichtsvoll. Dieser Zusammenhalt von Lehrer*innen, Eltern und Schüler*innen macht uns stark und trägt uns durch diese oft schwierige Zeit.

Wenn das zurückliegende Jahr auch wahrlich herausfordernd und anstrengend war, so gab es natürlich auch viele gute Momente. Es lohnt sich, sie noch einmal ins Bewusstsein zu rufen und sich an diese schönen Momente zu erinnern: an den Eiswagen, den uns der Förderverein vor den Sommerferien spendiert hat, die gelungene Abiturzeugnisvergabe und anschließende Abiturfeier, die Einschulung der neuen 5er-Schüler*innen, die Klassen- und Kursfahrten, aber auch, dass wir täglich miteinander lernen, arbeiten, spielen und Spaß haben können.

Auch das kommende Jahr wird Aufgaben für uns bereithalten, die uns herausfordern. Und wir werden all unsere Kraft einsetzen, sie gemeinsam zu meistern.

Im zweiten Schulhalbjahr sind Austausche und die Skifahrt geplant und wir werden unser Bestes tun, um sie möglichst stattfinden zu lassen. Genauso werden wir uns auf das Schuljahr 2022/23 vorbereiten, ab dem wir wieder gemäß der Setzung durch die Stadt Köln in diesem Monat – wie vor 2019 – Unterricht im Gemeinsamen Lernen anbieten.

Wir freuen uns auf das neue Jahr mit Dir und Ihnen und auf ein Wiedersehen in 2022. Möge unser Start in das neue Jahr gut gelingen!

Bis dahin wünschen wir ein gesegnetes Weihnachtsfest im Kreise Ihrer und eurer Lieben, verbunden mit den besten Wünschen für ein gesundes, glückliches und erfolgreiches neues Jahr 2022.

 

Ludger Remus und Antje Schmidt