Login
Anfahrt & Kontakt
Mein Name ist Rachel Corrie - 05.04.22 - 19UHR - COMEDIA THEATER
Rachel Corrie wuchs in den USA auf und schloss sich im Januar 2003 mit Bürgern anderer Staaten dem International Solidarity Movement zur Arbeit in Gaza an. Das Stück zeichnet ihren Weg vom Teenager in Amerika bis hin zu ihrer Zeit als Aktivistin in Gaza/Palästina.
In dieser Spielfassung hat Rainer Conrad den Monolog, der aus Aufzeichnungen und Selbstzeugnissen von Rachel Corrie besteht, für 3 Abiturientinnen des Albertus-Magnus Gymnasiums aufgeteilt. Während der Proben im Rahmen der Theater-Medien Klasse hat sich das Ensemble besonders für die persönlichen Beweggründe interessiert, die eine junge Frau dazu bringen, ihren behüteten Alltag in den USA zu verlassen, um sich für das Lebensrecht anderer Menschen einzusetzen.
Es spielen: Emelie Himmen, Paula Mertens und Greta Witzel.
Regie: Rainer Conrad
Tickets unter
(0221) 888 77 222 oder 0221 888 77 333
Oder online
https://tickets.qultor.de/event/mein-name-ist-rachel-corrie/mein-name-ist-rachel-corrie-2022-04-05-1900/tickets
https://www.comedia-koeln.de/buehne/theater-fuer-junges-publikum/unsere-gaeste/theatermedienklassen-mein-name-ist-rachel-corrie/
Neuregelungen bei Quarantäne
Das Ministerium hat Informationen im Zusammenhang mit Isolierung und Quarantäne veröffentlicht, die wir hier wörtlich wiedergeben:
"Informationen für Eltern von Schulkindern im Zusammenhang mit Isolierung und Quarantäne
1. Regelungen für Kinder, bei denen eine Infektion mit dem Coronavirus nachgewiesen wurde
Wenn Ihr Kind im Rahmen der Schultestungen einen positiven Coronatest hatte, hängen die weiteren Schritte davon ob, um welche Art von Coronatest es sich handelte:
Hinweise zur Isolierungspflicht:
Wenn Ihr Kind nach einer Schultestung oder auch nach einer privat veranlassten Testung ein positives Ergebnis eines individuellen PCR-Tests oder eines zertifizierten Schnelltests (Arzt oder Bürgerteststelle) hat, greift automatisch die gesetzliche Isolierungspflicht. Ihr Kind muss sich sofort und auch ohne behördliche Anordnung „absondern“, d.h. die Wohnung aufsuchen und den Kontakt mit Personen außerhalb der Häuslichkeit vollständig vermeiden. Man spricht in diesem Fall (Person selbst infiziert) von „Isolierung“. Die Isolierungspflicht ist unabhängig davon zu beachten, ob Ihr Kind geimpft ist oder nicht. Es erfolgt keine offizielle Aufforderung zur Absonderung durch eine Behörde. Die Isolierung ist eigenständig aufgrund der Corona-Test-und-Quarantäne-Verordnung vorzunehmen. Es ist auch nicht erforderlich, sich an das Gesundheitsamt zu wenden. Wer mit dem Coronavirus infiziert ist, ist zudem dazu verpflichtet, alle engen Kontaktpersonen, zu denen in den letzten zwei Tage vor der Durchführung des Tests und bis zum Erhalt des Testergebnisses ein enger persönlicher Kontakt bestand, unmittelbar zu informieren. Für Ihr Kind müssen Sie diese Aufgabe übernehmen. Die Isolierung dauert zehn volle Tage ab dem Tag des erstmaligen Auftretens von Symptomen oder der Vornahme des ersten positiven Tests (PCR-Test oder vorheriger Schnelltest). Die Zählung beginnt dabei am Tag nach der Testung oder Symptombeginn um 0 Uhr und endet nach 10 vollen Tagen um 24 Uhr
Beispiel: Test erfolgte am 31. Januar 2022, dann laufen die zehn Tage vom 1. Februar 2022 um 0.00 Uhr bis zum 10. Februar 2022, 24.00 Uhr. Die Isolierung kann also am 11. Februar 2022 verlassen werden. Die Isolierung kann nach dem Zeitablauf ohne einen weiteren Test beendet werden. Sie ist aber fortzusetzen, solange noch Symptome vorliegen. Die Isolierung kann vorzeitig nach sieben Tagen mit einem zertifizierten Schnelltest oder einem negativen PCR-Test (oder einem PCR-Test mit einem CT-Wert größer 30) beendet werden, wenn zuvor für 48 Stunden durchgehend keine Symptome aufgetreten sind. Der Test kann frühestens am siebten Tag der Isolierung erfolgen. Es wird dringend empfohlen, die „Freitestung“ durch einen zertifizierten Schnelltest bei den Bürgerteststellen vorzunehmen, damit das Testergebnis kurzfristig vorliegt.
2. Regelungen für Kinder, die Kontakt mit einer infizierten Person hatten
a) Die infizierte Person ist ein Familien- oder Haushaltsmitglied
Wer nicht selbst infiziert ist, aber mit einer infizierten Person in einem Haushalt lebt (Haushaltsangehörige), muss sich ebenfalls bei Bekanntwerden des positiven Testergebnisses unverzüglich selbst absondern. Man spricht in diesem Fall von „Quarantäne“, da sie der Vorbeugung dient. Es erfolgt auch hier keine offizielle Aufforderung zur Absonderung durch eine Behörde. Die Quarantäne ist aber ebenfalls verpflichtend eigenständig aufgrund der Corona-Test-Quarantäne-Verordnung vorzunehmen. Es ist auch hier nicht erforderlich, sich an das Gesundheitsamt wenden.
Ausnahmen von der Quarantänepflicht:
Die Quarantänepflicht gilt nicht für Personen, die dreifach geimpft sind („geboostert“) oder bei denen die zweite Impfung oder eine Genesung noch keine 90 Tage zurückliegen. Weitere Ausnahmen finden Sie unter: www.rki.de/covid-19-absonderung. Auch wenn eine Quarantäneausnahme besteht, sollte man nach dem Kontakt mit einer infizierten Person aber bei Kontakten in den nächsten Tagen die AHA+L-Regeln besonders beachten.
Hinweise zur Quarantänepflicht:
Die Quarantäne dauert wie die Isolierung grundsätzlich ebenfalls zehn volle Tage. Maßgeblich für den Beginn ist hier der Tag des erstmaligen Auftretens von Symptomen oder der Vornahme des ersten positiven Tests des infizierten Haushaltsmitglieds. Treten innerhalb eines Haushalts hintereinander mehrere Infektionsfälle auf, die sich zeitlich überschneiden, verlängert das die Quarantänedauer nicht. Es bleibt vielmehr bei einmal zehn Tagen. Nur wenn Ihr Kind innerhalb dieser zehn Tage selbst positiv getestet wird, beginnt die Zeit der Isolierung (s.o.) neu. Zur Berechnung der Zeitdauer gelten die Ausführungen zur Isolation entsprechend (s.o.). Auch die Quarantäne kann vorzeitig mit einem zertifizierten negativen Schnelltest oder negativen PCR-Test beendet werden. Bei Schülerinnen und Schülern kann der Test bereits am 5. Tag der Quarantäne erfolgen. Wenn die Schule einen Nachweis über die Quarantäne braucht, kann der positive Testnachweis des infizierten Haushaltsangehörigen sowie ein Nachweis des (gemeinsamen) Wohnsitzes vorgelegt werden.
b) Ihr Kind hatte engen Kontakt mit einer infizierten Person außerhalb des eigenen Haushaltes
Wenn Sie oder Ihr Kind erfahren haben, dass eine Person, mit der Ihr Kind in den letzten Tagen einen engen Kontakt hatte, infiziert ist, führt das nicht automatisch zu einer gesetzlich geforderten Quarantäne. Eine gesetzliche Quarantäne tritt vielmehr in diesen Fällen nur ein, wenn die Behörde eine ausdrückliche Quarantäneanordnung für Ihr Kind schickt. Das ist aktuell aber in der Regel nicht mehr vorgesehen, weil die Gesundheitsämter bei der Vielzahl der aktuellen Infektionsfälle aufgefordert sind, die Kontaktpersonennachverfolgung auf Bereiche zum Schutz von Personen mit einem erhöhten Risiko für schwere Verläufe zu konzentrieren (z.B. Altenpflegeinrichtungen, Krankenhäuser). Auch wenn Ihr Kind keine offizielle Quarantäneanordnung erhält, sind Sie aber durch die entsprechende Landesverordnung aufgefordert, Ihr Kind – ebenfalls für 10 Tage oder bis zu einem negativen Test nach 5 Tagen – bestmöglich abzusondern, d.h. alle vermeidbaren Kontakte zu unterlassen und bei Kontakt mit anderen Personen die Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen strikt einhalten. Durch dieses eigenverantwortliche Verhalten gemäß der allgemein Infektionsschutz- und Hygieneregeln wird weiterhin eine Reduktion der Infektionsübertragungen erreicht. Treten Symptome innerhalb der ersten 10 Tage nach dem Kontakt zur infizierten Person auf, sollte Ihr Kind sich umgehend absondern und einen Test vornehmen lassen.
Die Aufforderung zur Absonderung per Landesverordnung gilt in den Fällen nicht, in denen eine Quarantäneausnahme vorliegt (Booster-Impfung etc., s.o.). Auch in diesen Fällen, sollten aber nach dem Kontakt mit einer infizierten Person die AHA+L-Regeln besonders beachtet werden.
Pflicht zum Schulbesuch:
Da es sich ohne eine behördliche Anordnung aber nicht um eine gesetzliche Quarantäne handelt, besteht in diesen Fällen für Ihr Kind weiterhin die Pflicht zum Schulbesuch. Auch dabei sollte aber ganz besonders auf die Einhaltung der sogenannten AHA+L-Regeln geachtet werden."
Herzliche Grüße
Antje Schmidt und Ludger Remus
AMG-Winterkonzert 2022
In der Woche vor den Halbjahreszeugnissen fand nach einjähriger Pause in einer ausverkauften Aula - selbstverständlich coronakonform – das diesjährige Winterkonzert im Rahmen des AMG-Kulturforums statt. Mit Witz und Charme führte der Moderator Julius durch einen vielfältigen Abend, in dem talentierte SolistInnen (Gesang, Klavier, Gitarre, Klarinette) das Publikum überzeugten und das Schulorchester Albertus Players mit der Unterstützung der Dellbrücker Symphoniker ein vielfältiges Programm an Filmmusik (z. B. Harry Potter, James Bond, Inception) präsentierte. Im zweiten Teil des Abends sang der A-capella-Chor der Q1-Schülerinnen und verzauberte alle Zuhörerenden, die ganz still und aufmerksam den Bellas Finals lauschen durften, bevor es dann wieder richtig laut wurde. Die Q1-Mädchenband beeindruckte mit Stücken von Alanis Morissette, The Cure und Nirvana und ließ das Publikum mitrocken. Ein ganz besonderer Dank geht an Herrn Gaede, unter dessen Leitung das Orchester gespielt hat und der keine Kraft und Mühen gescheut hat, um ein solch buntes Programm auf die Bühne zu bringen.
Anne Marie Kneip für das Team Kulturforum
Leev Fastelovendsjecke,
auch in diesem Jahr muss das AMG leider noch einmal auf die alljährliche Schulsitzung an Wieverfastelovend verzichten, aber um ein wenig gute Laune zu verbreiten, haben viele Lehrer*innen des AMG wieder ein lustiges Grußvideo für euch gedreht.
Diesmal kommen Musik und Text aus der Feder von Tom Al-Arab, der zusammen mit Herrn Hemmerich und Frau Empt den Song "Kölle loss jonn" aufgenommen hat.
Wir wünschen euch viel Spaß!
Hier der Link zum Video: "Kölle loss jonn"
Und hier der Link zum Gratis-Download des Songs: https://heehee.bandcamp.com/
Und wer noch einmal das Video vom letzten Jahr (zum Song "Colonia") anschauen will, findet es hier: "Colonia"
Viele Grüße und Alaaf – "weil et nur zesamme jeiht"!
Die Flugtheaterartist*innen mussten am Wochenende einiges aushalten. Die Temperaturen in der alten Werkshalle im Deutzer Hafen waren alles andere als gemütlich und die Höhen, in denen zum Teil gearbeitet wurde, waren schwindelerregend. Aber mit sehr viel Mut und Körpereinsatz erarbeiteten sich die TMK Schüler*innen unter Anleitung des Ensembles ANGELS Flugtechniken und Choreos. Leider durften dieses Mal keine Gäste für die Abschlusspräsentation eingeladen werden, aber ein paar Eindrücke werden demnächst auf unserem Kulturkanal zu sehen sein.
Auch die Filmcrew VIDEO der Jahrgangsstufe 7 war am Wochenende im Außendienst unterwegs. Unterstützt wurden sie dabei von Jonas Bomba und Josua Zehner von Cinephiles. Unter der Überschrift „Ein lebenswertes Köln?“ sammelten sie Eindrücke, Bilder, Situationen und Interviews. Dabei fokussierten sie sich auf die drei Bereiche: Geh- und Radwege, öffentliche Verkehrsmittel versus Auto und Wohnraumsituation. Sehr charmant wurden Passanten zur Einschätzung der Situation, aber auch nach Lösungsansätzen befragt. Leider dürfen wir den Film nicht öffentlich machen, da von den Interviewten keine Einverständniserklärungen vorliegen. Schade!
Köln, im März 2022
Liebe Schüler*innen, liebe Eltern,
wir erleben seit fast zwei Wochen mit dem Krieg gegen die Ukraine einen Bruch des Völkerrechts mitten in Europa. Es ist nicht nur ein blutiger Angriff auf alle Ukrainer*innen, es ist ein Angriff auf Frieden und Freiheit in ganz Europa. Die Schulgemeinde des AMG ist tief bestürzt und fühlt sich solidarisch mit den Menschen, die in der Ukraine um ihr Leben bangen, sich auf die Flucht begeben. Ebenso aber teilen wir die Sorge mit allen, die Angst um ihre Familien und Freunde in der Ukraine haben.
Liebe Schüler*innen,
mit dieser Sorge umzugehen, ist für uns alle nicht einfach. Bitte vertraut euch Erwachsenen an, euren Lehrer*innen oder euren Eltern. Informiert euch in den Nachrichten (Logo, Tagesschau, Zeitung) und stellt Fragen, wenn euch Ereignisse bewegen oder fassungslos lassen - gerne auch im Unterricht. Es finden Solidaritätsbekundungen statt, an denen ihr mit euren Eltern teilnehmen könnt, malt Bilder gegen den Krieg, erstellt eine Playlist von Antikriegsliedern oder lenkt euch in Spiel und Sport mit euren Freund*innen ab. Nur gemeinsam kommen wir durch diese herausfordernden Zeiten!
Eure Lehrer*innen
Köln, den 16.02.2022
Liebe Eltern, liebe Schüler*innen,
soeben erreichte uns die Nachricht, dass morgen, am 17.02.2022 auf Grundlage des Erlasses „Regelungen zum Unterrichtsausfall und anderen schulischen Maßnahmen bei Unwettern und anderen extremen Wetter-Ereignissen“ vom 13.03.2021 ein landesweiter Unterrichtsausfall für den 17.02.2022 angeordnet wurde.
Da Lehrkräfte unabhängig von dieser Regelung ihren Dienst anzutreten haben, soweit es die Witterungsverhältnisse zulassen, findet morgen DISTANZUNTERRICHT für alle statt.
Das heißt konkret:
- alle Schüler*innen von Klasse 5 – Q2 haben morgen digitalen Unterricht nach Stundenplan.
- Die Lehrkräfte kommunizieren bitte die Aufgaben über Teams und richten bei Bedarf Videokonferenzen ein.
- Schüler*innen der Klassen 5 + 6, die trotz der Unwettergefahren auf dem Schulweg nicht zu Hause betreut werden können bzw. nicht von zu Hause aus lernen können, finden sich um 7.45 Uhr im Foyer des AMG ein. Die KJA bietet eine Betreuung an.
ACHTUNG: ES MUSS UNBEDINGT BIS 18 UHR HEUTE
(16.02.22) EINE ANMELDUNG UNTER
a.schmidt@amg-koeln.de ERFOLGEN!)
Sollte das Unwetter über das genannte Datum andauern, werden wir Sie rechtzeitig informieren. Mit freundlichem Gruß Ludger Remus und Antje Schmidt
Absage der Teilnahme an den Karnevalszügen
Liebe Teilnehmer*innen des Schull- und Veedelszöch und des Veedelszugs Ehrenfeld,
wir haben uns sehr über das große Interesse und die zahlreichen Anmeldungen für die beiden Züge gefreut. Aufgrund der positiven Pandemieentwicklung über den Sommer haben wir alle gehofft und uns sehr darauf gefreut endlich wieder gemeinsam an den Zügen teilnehmen und ein gutes Stück kölsche Lebensart, Ausgelassenheit und Gemeinschaft erleben zu können.
Aufgrund der deutlich geänderten Infektionslage und dem noch unklaren Planungsstand bzgl. 3G, 2G oder auch 2G+ und der Teilnahme insbesondere der unteren Jahrgangsstufen, haben wir uns heute schweren Herzens dazu entschlossen, nächstes Jahr nicht an den Zügen teilzunehmen. Die Entscheidung ist uns nicht leicht gefallen. Lange haben wir als Schul- und Elternvertreter*innen gemeinsam das Für und Wider abgewogen.
Mit großer Sorge betrachten wir die aktuelle Entwicklung der Coronazahlen: Wir alle erleben, dass zunehmend Menschen in unserem Umfeld - auf der Arbeit, in den Schulen, im Freundes- und Familienkreis – erkranken.
Eine Teilnahme am Zug bedeutet unter anderem auch, dass alle Schüler*innen, gemischt durch alle Klassen und Jahrgangsstufen, gemeinsam in einem Bus hin- und zurück transportiert werden, wir gemeinsam mit tausenden anderen Schüler*innen und Eltern am Aufstellplatz warten und vier Stunden den dicht gesäumten Zugweg gehen.
Noch steht auch nicht abschließend fest, welche Bedingungen für die teilnehmenden Schüler*innen während der Züge gelten werden. Je nach Pandemielage ist auch eine kurzfristige Absage des gesamten Zuges nicht mehr auszuschließen, was für alle - neben der großen Enttäuschung - auch mit erheblichen Kosten verbunden wäre.
Wir hoffen sehr auf Ihr und Euer Verständnis für diese Entscheidung und freuen uns, wenn wir im Jahr 2023 dann wirklich wieder zahlreich und ausgelassen gemeinsam mit Ihnen und Euch an den Zügen teilnehmen können.
Falls Sie die Teilnehmergebühr schon überwiesen haben, bitten wir Sie uns per Mail (karneval@amg-koeln.de) Ihre IBAN mit Namen des Kontoinhabers zukommen zu lassen, damit eine Erstattung zeitnah erfolgen kann.
Viele jecke Grüße vom Karnevalsteam des AMG
Köln, den 31.01.2022
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Schüler*innen,
bitte beachten Sie/ beachtet folgende AKTUALISIERUNGEN bezüglich der Coronatestverfahren und Coronaquarantäneregeln, die uns heute von der Stadt Köln übermittelt wurden:
Eine gesonderte individuelle Anordnung des Gesundheitsamtes ist für die Isolierung nicht mehr erforderlich, die Betroffene erhalten keine Ordnungsverfügung durch das Gesundheitsamt mehr.
Auch das Ende der Isolierung bedarf keiner behördlichen Anordnung, sondern erfolgt selbstständig nach den folgenden Regelungen aus der Corona-Test-und Quarantänever-ordnung NRW
„Die Isolierung von Personen, die seit 48 Stunden symptomfrei sind, (kann) vorzeitig beendet werden, wenn die betreffende Person über ein negatives Testergebnis eines PCR-Tests oder eines PCR-Test mit einem CT-Wert über 30 oder eines Coronaschnelltests nach §1 Absatz 2 verfügt, der frühestens am siebten Tag der Isolierung vorgenommen wurde.“ Handelt es sich um Kinder, die regelmäßig im Rahmen einer seriellen Teststrategie getestet werden (zum Beispiel Schulen/Kitas), können sie die Quarantäne vorzeitig beenden. Dafür benötigen sie einen negativen PCR- oder Schnelltest bei Probenentnahme frühestens am 5. Tag, sofern sie symptomfrei sind. Wird bei dieser Personengruppe bereits vor dem 5. Tag der Quarantäne eine Testung auf SARS-CoV-2 durchgeführt, so verkürzt ein negatives Testergebnis die Quarantänedauer nicht. Ein Selbsttest ist nicht ausreichend.
Mit freundlichen Grüßen
Ludger Remus und Antje Schmidt
Lesen
Eine Auswahl aus den eigenen Portraitaufnahmen für die Homepage zu treffen, würde wohl jedem von uns schwerfallen.
Von Freitag bis Sonntag arbeiteten die TMK Schüler*innen der Stufe 8, 9 und EF gemeinsam mit dem Fotografen David Henselder im Kölner Stadtraum und im Studio. Glücklicherweise wurden dann doch einige Fotos freigegeben, so dass wir einen kleinen Einblick in das Projekt bekommen. Neben Portraitaufnahmen wurde auch die Kölner Architektur in den Blick genommen.
In der Songwerkstatt entstanden an dem Wochenende zwei Songs, geschrieben und arrangiert von TMK Schüler*innen der Stufe 7 und 8 unter der Leitung von Markus Brachtendorf und Thorsten Neubert. Während die eine Gruppe klar auf Beats und harte Worte setzte, arbeitet die andere Gruppe ausgehend von ihren Lyrics und entwickelten dazu eine passende Melodie.
Hört mal rein in unsere AMG Soundcloud!
https://www.amg-koeln.de/gestalten/37-gestalten/schule-mit-besonderem-kulturprofil/musik/415-amg-soundcloud
Nachdem die TMK-Produktion „MOJO“ unter der Regie von Nadja Al-Arab schon auf dem Kontrast-Filmfest in Bayreuth und auf dem Filmkunstfest Mecklenburg-Vorpommern gelaufen ist, wird er am 2.12.2021 auf dem Europäischen Filmfest Göttingen laufen. Er ist für den Wettbewerb um den „Göttinger Golden Short“ nominiert.
https://filmfest-goettingen.de/programm/kurzfilmblock-e/
In der Woche vom 8.-12.11.21 fand am AMG zum 3. Mal eine Themenwoche statt, die den regulär stattfindenden Unterricht begleitete und ein Angebot für Kurse, Klassen und Einzelpersonen darstellte, sich mit einem interkulturellen Programm zu beschäftigen. Das erste Mal in der Geschichte des AMG gab es dir Möglichkeit für die Schüler*innen eine muslimisch-christliche Andacht zu besuchen. Die Religionslehrerinnen für Islamischen Religionsunterricht gestalteten am Montag und am Freitag zusammen mit den christlichen Religionslehrer*innen eine besinnliche erste Stunde, die thematische Überschneidungen aus dem Koran und der Bibel aufgriff. Mit Kerzen und Gesang konnten die Schüler*innen einmal anders in den Tag starten. Darüber hinaus hatte das AMG die Ausstellung „Jüdische Nachbarn“ entliehen: Biographien von jüdischen Bürger*innen, deren Lebensweg nach 1933 von der Shoa gezeichnet waren, vermittelten den Klassen und Kursen, die diese besuchten, einen sehr persönlichen Eindruck dieser Einzelschicksale. Zudem wurden Führungen in der großen Moschee und der Synagoge angeboten und ein Themenraum am AMG lud zur Beschäftigung mit den fünf Weltreligionen ein. n den fünf Tagen besuchten 34 Kurse bzw Klassen das Angebot – und die Resonanz war sehr positiv. Die AG „SameSamebutdifferent“, die kontinuierlich am AMG an dessen interkultureller Öffnung arbeitet, hatte diese Woche gemeinsam mit den Religionsfachschaften geplant und durchgeführt – und wir sind stolz darauf, dass unser Bemühen für mehr Vielfalt, Respekt und Verständnis von der Schulgemeinde gewürdigt wurde.
Die Klassen 5a und 5d mit ihren wunderschönen, selbstgebastelten Laternen!
Aufführungen, Veranstaltungen, Konzerte, Newsletter ...