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Anfahrt & Kontakt
Liebe Jecken und Freund*innen der Schull- und Veedelszöch,
das offizielle Motto der kommenden Karnevalssession 2021/22 lautet „Alles hät sing Zick“- so auch der Schull- und Veedelszöch.
Nach zweijähriger Zwangspause - wegen einer Sturmwarnung 2020 und aufgrund von Corona 2021 - hat uns letzte Woche die freudige Nachricht erreicht, dass 2022 die Schull- und Veedelszöch wieder stattfinden sollen!
Keine Frage, dass sich das Albertus-Magnus Gymnasium diese Gelegenheit nicht entgehen lassen wird: Am 27. Februar 2022 jeht wieder et Trömmelche und wir gehen mit!
Jetzt ist Eure Mithilfe gefragt:
Wir brauchen ein passendes Motto und Kostüm und das Beste ist: Dieses Jahr gibt es etwas zu gewinnen!
Der witzigste Vorschlag für unser Motto sowie für das Kostüm wird mit einer kostenlosen Zugteilnahme prämiert. Unsere Kamelle für Eure Ideen!
Eure Vorschläge sollten witzig, frech, verrückt oder um die Ecke gedacht sein. Sie sollten sich in einem Kostüm umsetzen lassen, dass nicht zu teuer und zu kompliziert zu basteln ist.
Das Motto kann z.B. an Schule, Digitalisierung, Klimawandel oder andere Themen, die Euch und die AMG Schulgemeinde bewegen, angelehnt sein.
Bitte reicht Eure Vorschläge für das Motto sowie die Skizzen, Entwürfe und Ideen für Kostüme bis zum 29.09.2021 unter folgender Mailadresse bei uns ein: karneval@amg-koeln.de.
Alternativ könnt ihr sie uns (Laura Freidank oder Imke Engelbrecht) per Teams-Chat schicken oder in unsere Fächer im Lehrerzimmer legen lassen.
Ihr habt Lust, beim Zug dabei zu sein?
Wunderbar! Wir suchen Schüler*innen, Lehrer*innen und Eltern die Lust haben, beim Zug als Teilnehmer, Wagenengel oder Ordner mitzulaufen.
Die Teilnahme am Zug erfolgt unter Einhaltung der 3G-Regel (genesen, geimpft, getestet), den Vorgaben des städtischen Veranstalters und der dann geltenden Bestimmungen der Corona-Schutzverordnung. Über die genauen Anmeldungsmodalitäten informieren wir euch nach den Herbstferien.
Dann erfahrt ihr auch das ausgewählte Motto und Kostüm sowie alles Wissenswerte rund um die Schull- und Veedelszöch 2022.
Zudem suchen wir noch tatkräftige Unterstützung bei der vielfältigen Vorbereitung und Planung der Umzüge. Bei Interesse meldet euch gerne bei uns!
Mit jecke Grüße
Euer Karnevalskomitee
Köln, 7.10.2021
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,
gestern erreichte uns eine Mail des Ministeriums zu Regelungen, die nach den Herbstferien an den Schulen in NRW gelten sollen. Die wichtigsten Punkte haben wir nachfolgend zusammengefasst, im Wortlaut können Sie die Mail unter https://www.schulministerium.nrw/06102021-informationen-zum-schulbetrieb-nach-den-herbstferien abrufen.
Testungen zum Schulbeginn
Das Wichtigste vorab: Am ersten Schultag nach den Herbstferien (25. Oktober 2021) werden Testungen für Schülerinnen und Schüler durchgeführt, die nicht immunisiert (geimpft oder genesen) sind oder die keinen negativen Bürgertest vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden ist.
Ab dem zweiten Schultag werden die schon bislang in den Schulen durchgeführten Tests für Schülerinnen und Schüler sowie für das in Präsenz tätige schulische Personal bis zum Beginn der Weihnachtsferien fortgeführt.
Testungen während der Herbstferien
In den Herbstferien gibt es naturgemäß keine schulischen Testnachweise. Solltet ihr oder sollten Sie Testnachweise benötigen, müssen Sie/müsst ihr andere Möglichkeiten nutzen, sich auf eine mögliche Corona-Infektion testen zu lassen. Die Bürgertests werden ab dem 11. Oktober 2021 grundsätzlich kostenpflichtig. Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre gilt dies jedoch nicht; die Tests bleiben kostenfrei.
Es besteht also auch in den Ferien ein umfängliches Testangebot, gerade auch für die Gruppe der noch nicht geimpften Kinder und Jugendlichen. Ich bitte Sie daher als Schuleiterrinnen und Schulleiter, an alle Eltern und Verantwortlichen den Appell weiterzugeben: Lassen Sie Ihre Kinder, wenn noch kein Impfschutz vorliegt, zumindest in den letzten Tagen vor Schulbeginn zur Sicherheit einmal testen. Dies ist ein zusätzlicher freiwilliger Beitrag zu einem möglichst sicheren Schulbeginn am 25. Oktober 2021.
Testungen insbesondere von Reiserückkehrern
Viele Schülerinnen, Schüler sowie Lehrkräfte und sonstige an Schulen Tätige werden in den Herbstferien im Ausland Urlaub machen. Hier gilt für alle Personen, die älter als 12 Jahre und nicht immunisiert sind, bei der Wiedereinreise nach Deutschland eine Testpflicht (§ 5 Coronavirus-Einreiseverordnung).
Insbesondere in bestimmten Regionen im Ausland besteht eine erhöhte Gefahr, sich mit dem Covid-19-Virus anzustecken (Hochinzidenzgebiete). Hier gilt für alle Betroffenen ab 12 Jahren – unabhängig von einer Impfung oder einer Genesung – in jedem Fall eine Testpflicht (§ 5 Coronavirus-Einreiseverordnung).
Maskenpflicht
Es ist die Absicht der Landesregierung, die Maskenpflicht im Unterricht auf den Sitzplätzen mit Beginn der zweiten Woche nach den Herbstferien (2. November 2021) abzuschaffen. Im Außenbereich der Schule besteht bereits heute keine Maskenpflicht mehr. Eine Maskenpflicht besteht dann nur noch im übrigen Schulgebäude insbesondere auf den Verkehrsflächen. Eine abschließende Information dazu sowie zu einer entsprechend geänderten Coronabetreuungsverordnung erhalten Sie und erhaltet ihr noch in der ersten Schulwoche nach den Herbstferien.
Ganztags- und sonstige schulische Betreuungsangebote
Offene und gebundene Ganztags- und Betreuungsangebote gemäß BASS 12-63 Nr. 2 finden weiterhin unter Beachtung des schulischen Hygienekonzeptes regulär und in der Regel im vollen Umfang statt. Die Regelungen zu den Ganztags- und Betreuungsangeboten gelten entsprechend der Schulmail vom 30. Juni 2021 fort.
Klassenfahrten
Für die Durchführung von Schul- bzw. Klassenfahrten gilt seit dem Beginn des Schuljahres, dass alle Schulen frei in der Planung und Durchführung solcher Fahrten sind. Im Unterschied zu den beiden vorangegangenen Schuljahren können wir davon ausgehen, dass hierbei in voller Kenntnis der Pandemiebedingungen geplant und entschieden wird. Daher muss die Schule, müssen die Eltern selbst Vorsorge für mögliche Risiken treffen. Dies gilt vor allem auch für den Abbruch von Fahrten wegen eines Infektionsfalls.
Wir wünschen euch und Ihnen erholsame Herbstferien!
Herzliche Grüße
Antje Schmidt und Ludger Remus
Unter dem Motto „Am AMG gemeinsam Corona auf Eis legen“ wurden alle Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer vom Förderverein mit frischem italienischem Eis überrascht.
Die Überraschung war gelungen! Der historische Eisverkaufswagen stand von 8 bis 18 Uhr an prominenter Stelle mitten auf dem Pausenhof und hat dann auch noch die 150 zukünftigen 5er an Ihrem Willkommensnachmittag mit 2 leckeren Kugeln Eis in der der Waffel versorgt.
„Zum Ende des außerordentlich belastenden Schuljahrs wollten wir für einen kurzen Moment der Unbeschwertheit sorgen und die Schülerinnen und Schüler mit guter Erinnerung an die funktionierende Schulgemeinde in die Ferien begleiten“, so Vorsitzende Hedi Pels beim Rückblick auf diesen sonnigen Tag zu Beginn der diesjährigen Projektwoche.
Könnte man sich dran gewöhnen……
Die TheaterMedienKlassen freuen sich über den Start der neuen Jahrgangsstufe 5.
45 neue TMK Schüler*innen trafen sich bereits einen Tag vor dem ersten Schultag zum TMK-Kennenlerntag. Gemeinsam mit den Theaterdozentinnen Regine Brée, Perpetua Keller und Nicola Klik wurde gespielt und ein wenig Theaterluft geschnuppert. Im Anschluss an den Praxisteil gab es für alle noch einen kleinen Snack auf dem Schulhof. Der Vorstand der TMK schlüpfte dafür gut gelaunt in die Rolle der Grillmeister. Danke für diesen grandiosen Einsatz!!!
Der gesamte Kennenlerntag war bestimmt von einer sehr angenehmen Atmosphäre, so dass die neuen Schüler*innen entspannt dem ersten Schultag an der neuen Schule entgegenblicken konnten.
Extra- Zeit am AMG
Erst Latein und dann Jonglage? Oder Mathe und dann Judo? Solche, eigentlich untypische Kombinationen waren in der letzten Ferienwoche am AMG möglich. 70 Schüler*innen verbrachten eine Woche Extra-Zeit am AMG.
Die einzelnen Tage starteten entspannt um 09.00 Uhr mit einem „Lernhäppchen“. Hier konnte jeder selbst entscheiden, was er oder sie gerne bearbeiten wollte, ob nun binomischen Formeln oder Französisch Vokabeln alles war möglich. Lehrer*innen und Studierende der Universität zu Köln standen beratend zur Seite, halfen und gaben Tipps. Auch der Bereich „Lernen lernen“ war abgedeckt und die Schüler*innen konnten sich ein paar Lerntipps für das nächste Schuljahr mitnehmen.
Nach den Lernhäppchen ging es in die Workshops, die vom Team des gebundenen Ganztags der Katholischen Jugendagentur Köln (KJA) und den Studierenden organisiert und durchgeführt wurden. Die Schüler*innen wurden zu Naturforschern, Schauspielern und Jongleuren – es wurden Traumfänger gebastelt, T-Shirts gebatikt, Musik gemacht, Sport getrieben und Feuer gespuckt.
Alle hatten viel Spaß und genossen die Extra Zeit in der Schule (was ja auch nicht immer der Fall ist J) und die Extra-Zeit war ein voller Erfolg!
Wir möchten uns bei allem Organisatoren und Akteure*innen der ExtraZeit bedanken – die KJA-Köln, die TMK, alle Kollegen*innen, die uns unterstützt haben und das ZfL Köln mit den Studierenden.
Wer die Extra-Zeit in bewegten Bildern sehen möchte, kann sich in der ARD Mediathek den Bericht von Frau Peters anschauen, die zwei Schüler*innen für die Lokalzeit einen Tag begleitet hat…
https://youtu.be/63EyA9h3wpw
Alissa Groll & Marcel Brunsfeld
10.9.2021
die Neuregelung der Quarantäne in schulischen Gemeinschaftseinrichtungen, die das Land NRW und das Gesundheitsamt Köln gestern veröffentlicht haben, nehmen wir zum Anlass, Sie und euch auch noch über vier weitere Aspekte unseres Schullebens zu informieren. Im Einzelnen erhalten Sie und erhaltet ihr heute Informationen
Neuregelung der Quarantäne in schulischen Gemeinschaftseinrichtungen – Quarantäne nur für unmittelbar infizierte Personen
Die Quarantäne von Schülerinnen und Schülern ist ab sofort grundsätzlich auf die nachweislich infizierte Person zu beschränken, da das Gesundheitsamt davon ausgeht, dass die Schule die allgemein empfohlenen Hygienemaßnahmen – einschließlich der Einhaltung der Maskenpflicht, des korrekten Lüftens der Klassenräume (AHA+L) – beachtet und regelmäßige Testungen durchführt.
Erhält die zuständige Behörde also von der Schule keine gegenteiligen Hinweise auf besondere Umstände, ist keine individuelle Kontaktpersonennachverfolgung aufzunehmen. Dies gilt auch für die Betreuung von Kindern in Rahmen des Offenen Ganztags und weiterer schulischer Betreuungsangebote.
Wichtig ist darüber hinaus, dass in den Fällen, in denen in der Schule Ausnahmen insbesondere von der Pflicht zur Maskentragung bestehen (zum Beispiel im Sportunterricht), diese Ausnahmen klar dokumentiert sind und die sonstigen Regeln (z.B. Abstand) so weit wie möglich eingehalten werden. Erhalten die zuständigen Behörden keine gegenteiligen Hinweise durch die Schule, ist auch in diesen Fällen keine individuelle Kontaktpersonennachverfolgung aufzunehmen.
Vollständig geimpfte oder genesene Personen ohne Symptome sind von der Quarantäneanordnung ohnehin ausgenommen.
An weiterführenden Schulen muss flankierend zu den neuen Vorgaben eine zusätzliche wöchentliche Testung stattfinden. Eine dritte regelhafte Testung gibt zusätzliche Sicherheit bei der Kontrolle des Infektionsgeschehens und trägt darüber hinaus dem Umstand Rechnung, dass Schülerinnen und Schüler ab 16 Jahren nach der aktuellen Coronaschutzverordnung außerhalb der Schule mit einem schulischen Testnachweis von sonstigen Testpflichten befreit sind.
Um den weiterführenden Schulen eine angemessene Vorbereitungszeit auf den neuen Testrhythmus einzuräumen, wird die neue Vorgabe zur dritten Testung erst ab Montag, 20. September 2021, gelten. Darüber hinaus ist zu beachten, dass bei einer dreimaligen Testung pro Woche die Testungen grundsätzlich am Montag, Mittwoch und Freitag durchzuführen sind.
Sollte ausnahmsweise doch eine Quarantäne – etwa wenn, wie oben beschrieben, im Unterricht besondere Umstände bestanden, die ein Tragen von Masken unmöglich gemacht haben - von Kontaktpersonen angeordnet werden, ist diese auf so wenige Schülerinnen und Schüler wie möglich zu beschränken. Auch dazu kann es erforderlich sein, die Sitzordnung einer Lerngruppe kurzfristig zu rekonstruieren.
Die Quarantäne der Schülerinnen und Schüler kann dann in diesem Fall durch einen negativen PCR-Test vorzeitig beendet werden. Der PCR-Test erfolgt beim Arzt oder im Rahmen der Kapazitäten in den Testzentren. Eine Abwicklung über die Schule ist nicht vorgesehen. Der Test darf frühestens nach dem fünften Tag der Quarantäne vorgenommen werden. Bei einem negativen Testergebnis nehmen die Schülerinnen und Schüler sofort wieder am Unterricht teil. Schülerinnen und Schüler, die sich gegenwärtig in einer angeordneten Quarantäne befinden, können ab sofort von der Möglichkeit Gebrauch machen, sich frühestens nach fünf Tagen durch einen PCR-Test freizutesten.
Wer sich weigert, eine Maske zu tragen oder an den vorgeschriebenen Testungen teilzunehmen, muss zum Schutz der Schulgemeinde vom Unterricht und dem Aufenthalt im Schulgebäude ausgeschlossen bleiben. Rechtlich bleibt es bei der Feststellung, dass die Abwesenheit im Unterricht wegen eines Unterrichtsauschlusses/Betretungsverbots zunächst kein unentschuldigtes Fehlen darstellt. Die fortdauernde, nicht medizinisch begründete Verweigerung von Schutzmaßnahmen (Maske, Testung) kann jedoch den Verdacht einer Schulpflichtverletzung begründen, mit entsprechenden Folgen auch für die Bewertung nichterbrachter Leistungsnachweise.
Absage des AMG-Tags und Aufrechterhaltung des Ehemaligentreffens
Nach Rücksprache mit dem Lehrerrat und den für die Organisation einzelner Programmpunkte des AMG-Tages zuständigen Kolleg*innen haben wir beschlossen, den AMG-Tag in der bekannten Form in diesem Jahr nicht stattfinden zu lassen. Die Wahrscheinlichkeit, dass aufwändig geplante und vorbereitete Programmpunkte (Besuch im Seniorenheim, Museumsexkursionen o.ä.) aufgrund einer verschärften Corona-Situation im November dann doch nicht stattfinden könnten, erschien uns zu hoch.
Das Ehemaligentreffen am Abend des 19. November soll unter Einhaltung von 2K- oder 3K-Regeln unter Einbeziehung des Außengeländes stattfinden.
Fotos
Bei der Zusammenarbeit mit unserem neuen Fotografen ist es leider zu einigen Missverständnissen gekommen. Die fotografierten Schüler*innen haben am Tag, an dem die Aufnahmen gemacht wurden, eine Informationskarte erhalten, auf der auch der Code zur persönlichen Bestellung der Bilder abgedruckt wurde. Beim Fototermin haben die Schüler*innen auch die Information erhalten, dass es eine Frist gebe, bis zu der die Bilder im Internet abrufbar sein würden. Leider konnten wir auf Nachfrage beim Fotografen diesen Termin nicht in Erfahrung bringen. Wir raten dazu, die Bilder schnell im Internet einzusehen und zügig zu bestellen, wenn Sie dies wünschen. Bei Verlust der Karte mit dem Bestellcode oder sonstigen Fragen wenden Sie sich/wendet euch bitte an das Unternehmen: telefonisch unter 0209 – 7070890 oder per Mail unter info@meine-bilderbestellung.de.
Erinnerung an „Bewegliche Ferientage“ und „Pädagogische Tage“
Wir erinnern daran, dass es im Schuljahr 21/22 keinen Ferientag am Pfingstdienstag gibt. Außerdem behandelt die Stadt Köln den Rosenmontag nicht mehr als „Brauchtumstag“. Das heißt, dass regulär am Rosenmontag Unterricht stattzufinden hätte.
Deshalb sind unsere „Beweglichen Ferientage“ der Karnevalsfreitag, der Rosenmontag und der Freitag nach Christi Himmelfahrt. Am Karnevalsdienstag liegt unser Ausgleichstag für den „Tag der offenen Tür“, sodass auch dieser Tag für alle unterrichtsfrei ist. Am 23.12.2021 haben wir hier einen „Pädagogischen Tag“ angesetzt, der für die Schülerinnen und Schüler unterrichtsfrei ist.
Abmeldung von Kindern im Falle einer Krankheit
Wir bitten Sie und euch im Falle einer Krankheit, sich bzw. Ihr Kind per Mail an amg@amg-koeln.de UND an Klassen- oder Stufenleitung abzumelden. Das erspart den Anruf im Sekretariat, das auch nicht immer besetzt ist.
Und nun wünschen wir euch und Ihnen ein schönes Wochenende – bleibt und bleiben Sie gesund!
Köln, 17.8.2021
Liebe AMG-Schulgemeinde,
wir hoffen sehr, dass Sie und Ihre Familien in den letzten Wochen nicht persönlich vom Hochwasser und anderen Katastrophen bedrohlich betroffen waren und sich von den Folgen der Pandemie der vergangenen 18 Monate erholen konnten. Viele Schüler*innen haben wir bereits in der letzten Ferienwoche begrüßen dürfen, denn wir haben gemeinsam mit Studierenden des ZfL Köln und der Dozent*innen von KJA und TMK fünf Tage „Extrazeit“ verbracht.
Pünktlich zum Ferienende hat sich Ministerin Yvonne Gebauer nochmals zum kommenden Schuljahr geäußert und folgende Mitteilungen gemacht:
Die Landesregierung hat ein Maßnahmenpaket geschnürt, um die Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie auf die Schülerinnen und Schüler abzumildern und Lernrückstände zu kompensieren. Für die Umsetzung des Programms „Ankommen und Aufholen“ erhält Nordrhein-Westfalen vom Bund 215 Millionen Euro. Die Landesregierung hat entschieden, diese Mittel in gleicher Höhe aufzustocken, sodass insgesamt 430 Millionen Euro zur Verfügung stehen, um
Alle weiteren Informationen zum Programm finden Sie hier.
Sicherung des Präsenzunterrichts
Die Landesregierung sichert bereits jetzt mit vielen Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen, wie der Maskenpflicht, dem Testen etc. den Schulbetrieb ab. Wir als Schulleitungsteam möchten in diesem Zusammenhang nochmals auf die Maskenpflicht im Gebäude hinweisen. Auf dem Außengelände müssen keine Masken getragen werden, sofern es nicht zu Situationen kommt, in denen der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann (z.B. beim Anstehen am Kiosk). Wir bitten außerdem um häufiges Händewaschen (bei Ankunft im Schulgebäude, nach den großen Pausen …) und Handdesinfektion.
Die Maßnahmen gelten zunächst bis Ende August, werden danach – mit Blick auf die pandemische Lage – weiterhin stets kurzfristig aktualisiert, bestätigt oder modifiziert. Erst heute haben wir folgende Mitteilung erhalten:
1. Inzidenzunabhängiger Schulbetrieb in Präsenz
Mit einer Neufassung der Coronabetreuungsverordnung wurde geregelt, dass der Präsenzunterricht inzidenzunabhängig gewährleistet wird. Damit ist der Schulbetrieb in Präsenz nicht mehr an bestimmte Inzidenzwerte gebunden.
Auch die Schulmitwirkungsgremien können grundsätzlich uneingeschränkt tagen. Selbstverständlich gelten hier ebenfalls die besonderen Hygieneregeln. So ist der Zutritt zum Schulgebäude nur für immunisierte, also für geimpfte und genesene oder getestete Personen gestattet (§ 3 Absatz 1 Coronabetreuungsverordnung). Für die Schulmitwirkungsgremien ist eine Erleichterung bei der Maskenpflicht vorgesehen (§ 2 Absatz 1 Satz 2 Nummer 10 Coronabetreuungsverordnung), wenn nur immunisierte Personen zusammenkommen oder der Mindestabstand von 1,50 Metern gewahrt wird (vgl. § 3 Absatz 2 Coronaschutzverordnung). (vgl.:https://www.schulministerium.nrw/themen/schulsystem/angepasster-schulbetrieb-corona-zeiten). Die aktuelle Coronabetreuungsverordnung aktualisiert die Verhaltensregeln und –vorgaben: https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/210813_coronabetrvo_vom_13.08.2021.pdf
2. Ausbau des Impfangebots
Seit heute hat die Ständige Impfkommission (STIKO) auch eine Impfempfehlung für Menschen ab 12 Jahren ausgesprochen.
Um die Impfquote in der Bevölkerung weiter zu erhöhen, wird ein weiteres niedrigschwelliges Impfangebot für die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II und die Beschäftigten der Schulen eingerichtet. Auf Grundlage des beigefügten Erlasses des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales werden Impfangebote durch die Kreise und kreisfreien Städte innerhalb der Impfzentren und/ oder an Schulen geschaffen.
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales und das Ministerium für Schule und Bildung stimmen hierzu kurzfristig einen weiteren Erlass ab. Selbstverständlich muss die Einwilligung der Erziehungsberechtigten vorliegen und eine ärztliche Beratung, die den Empfehlungen und Vorgaben der STIKO folgt, vor Ort sichergestellt werden.
Die Möglichkeit zum Schulbesuch wird weiterhin natürlich nicht vom Impfstatus der Schülerinnen und Schüler abhängen. Allerdings ist für vollständig geimpfte oder genesene Schülerinnen und Schüler die Teilnahme an den Corona-Tests in den Schulen nicht mehr erforderlich.
3. Vorgehen bei Risikokontakten innerhalb der Schule (Quarantäne)
Insbesondere die Zeit unmittelbar nach den Sommerferien kann wegen der Urlaubsrückkehr zu einem vermehrten Infektionsgeschehen und damit zu Quarantäneverpflichtungen führen. Dabei trägt die Quarantäne von Personen, die einen engen Kontakt zu einer nachweislich infizierten Person hatten, wesentlich zum Infektionsschutz bei. Bei einer geringeren Wahrscheinlichkeit eines engen Kontakts rücken jedoch die möglichen negativen Auswirkungen vor allem für die Schülerinnen und Schüler zunehmend in den Vordergrund. Daher ist es wichtig, dass in der aktuellen Lage gerade innerhalb von Schulen eine differenzierte Betrachtung der maßgeblichen Kontakte einer nachweislich infizierten Person erfolgt.
Aus diesem Grund hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und über das Vorgehen bei Risikokontakten innerhalb der Schule informiert. Hierdurch sollen in der Regel nur einzelne Schülerinnen und Schüler, nicht jedoch ganze Bezugsgruppen wie die Klasse, ein Kurs oder eine Betreuungsgruppe vom Unterricht, sonstigen verbindlichen Schulveranstaltungen oder Betreuungsangeboten ausgeschlossen werden. Folgende Regelungen gelten beim Umgang mit Risikokontakten in Schulen:
ACHTUNG: Letztendlich liegt die Entscheidung über Quarantäneverfügungen aber immer beim örtlichen Gesundheitsamt!
Wir sind zuversichtlich, dass wir gemeinsam alle Anstrengungen fortsetzen und hoffen auf ein Schuljahr ohne weitere Unterbrechungen.
Einen guten Start wünschen
Antje Schmidt, Ludger Remus und das ganze Schulleitungsteam
Köln, den 11.08.21
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Schüler*innen,
die Ferien nähern sich ihrem Ende und am kommenden Mittwoch, den 18.08, beginnt wieder der Unterricht. Wir hoffen sehr, dass Sie und ihr die Ferien zur Erholung nutzen konnten und konntet und freuen uns darauf, euch, liebe Schülerinnen und Schüler, am Mittwoch wieder am AMG begrüßen zu können!
Zu Beginn des Schuljahres einige wichtige Informationen für Sie und euch:
Unterricht und Stundenpläne
Die Klassen und Stufen erhalten am Mittwoch in den ersten Stunden ihre Stundenpläne. Auch, weil am Mittwoch die neuen fünften Klassen begrüßt werden, endet der Unterricht an diesem Tag für alle Schülerinnen und Schüler nach der 6. Stunde. Ab Donnerstag, 19.08., gelten dann die regulären Stundenpläne mit Nachmittagsunterricht an den langen Tagen Montag, Mittwoch und Donnerstag.
Schulbetrieb und Hygieneregeln
Nur zu Prüfungszwecken und bei widrigen Witterungsverhältnissen kann von dieser Regel abgewichen werden. Findet Sportunterricht in Sporthallen statt, besteht die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske; intensive ausdauernde Belastungen in Sporthallen sind unzulässig.
Anfahrt
Die KVB hat große Sorge, dass der Präsenzunterricht in den Schulen zu überfüllten Bussen und Bahnen führt und die Inzidenzzahlen wieder steigen. In diesem Fall wären die Schulen gezwungen, ihre Unterrichtsbeginne zu entzerren und in unserem Fall würde das bedeuten, dass wir bereits um 7.30 Uhr beginnen müssten. Wohl wissend, dass das nicht im Sinne von Kindern und Jugendlichen ist, bitten wir, den Schulweg möglichst zu Fuß, mit dem Roller oder dem Fahrrad zu bewältigen und auf den Gebrauch von öffentlichen Verkehrsmitteln zu verzichten.
Wir zählen auf die Unterstützung aller, die am kommenden Mittwoch den Weg ins AMG finden!
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Schüler und Schülerinnen, wir freuen uns auf den Wiederbeginn des Unterrichts am Mittwoch und grüßen herzlich!
Antje Schmidt, Ludger Remus und das gesamte Schulleitungsteam des AMG
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Schüler*innen, liebe Kolleg*innen,
ein besonderes Schuljahr geht zu Ende – wir haben es gemeinsam gemeistert und uns erholsame Ferien mit viel Spaß, Unternehmungen, fröhlichem Beisammensein und schönen Momenten mehr als verdient.
Pünktlich zu den Sommerferien hat uns auch eine Informations- und Grußbotschaft des Ministeriums erreicht, die grundsätzlich optimistisch ist:
„Wir starten in das neue Schuljahr grundsätzlich so, wie wir das laufende Schuljahr am kommenden Freitag beenden werden.“
Gleichzeitig lautet – so das Ministerium - die Devise:
„Achtsam bleiben!“
Konkret bedeutet dies für uns als Schule:
Als rechtliches Fundament für diese grundsätzlichen Regelungen wird die Corona-Betreuungsverordnung rechtzeitig zum Schuljahresbeginn die erforderlichen Vorgaben enthalten.
Das Ministerium betont, dass den Schülerinnen und Schülern ermöglicht werden soll, schon bald wieder an die schulische Normalität der Zeit vor Corona anknüpfen zu können. Man sei sich bewusst, dass es dafür der emotionalen und psychosozialen Unterstützung der einzelnen Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, der Förderung des sozialen Miteinanders sowie der Entwicklung der Lernfreude bedarf
Dies deckt sich mit unserer Haltung im AMG, Schule als Lebensraum zu gestalten und als Schulgemeinschaft wieder zusammenzuwachsen. Es ist uns ein Anliegen, unseren Schüler*innen zu helfen, sich in einen geregelten Schul- und Lernalltag einzufinden und die vertrauten Lern- und Arbeitsformen – auch mit ganzheitlich ausgerichteten Zugängen – zu aktivieren.
So sinnvoll und wichtig es ist, Lernausgangslagen zu ermitteln, um daran anknüpfend Schülerinnen und Schüler noch gezielter fördern zu können, so haben wir mit unserem Programm EXTRAZEIT in der Woche vom 9. – 13. August neben dem Aufholen von Lernlücken vorrangig Zeit für die zuvor genannten Zwecke genutzt. Das Angebot, das sich an die Schüler*innen der Jahrgangsstufen 5-9 richtet, wird von mehr als der Hälfte der Schüler*innen der Klassen 5 und 6 genutzt und auch in der Jahrgangsstufe 7 gut angenommen. An dieser Stelle möchten wir uns vor allem bei den beteiligten Kolleg*innen, Mitarbeitern der KJA, der TMK und den Lehramtsstudierenden der Universität Köln, d.h. dem ZfL, von Herzen danken, die das Angebot erst möglich machen.
Im kommenden Schuljahr werden wir diesen Ansatz weiterverfolgen und Maßnahmen, die bereits im letzten Schuljahr erfolgreich stattfanden, fortsetzen (z.B. Rechtschreibförderung, Buddy-Projekt). Der Bedarf der Oberstufe an Unterstützung wird sicher in den ersten Schulwochen bis zu den Herbstferien ebenfalls diagnostiziert werden. Auf dieser Grundlage soll den Schülerinnen und Schülern sowie deren Eltern ein ggf. vorliegender individueller Förderbedarf noch vor den Herbstferien transparent gemacht und konkrete schulische und außerschulische Fördermöglichkeiten aufgezeigt werden. Wir versuchen, diese Unterstützungsangebote, so gut es geht, in den Unterrichtsalltag zu integrieren, denn wir sind der Überzeugung, dass ein ständiges zeitliches „Mehr“ an Lern- und Arbeitszeit nicht zielführend ist. Auch wenn das Ministerium betont, dass in den ersten Tagen nach Unterrichtsbeginn die gewohnten Formen einer Leistungsüberprüfung und -bewertung nicht im Mittelpunkt stehen sollten, bedeutet dies bei einem hoffentlich weitgehend regulären Verlauf des kommenden Schuljahres hingegen nicht, dass bereits zu Beginn erneut die nach den Ausbildungs- und Prüfungsordnungen vorgeschriebenen Mindestzahlen von Klassenarbeiten und Klausuren reduziert werden. Falls dies zu einem späteren Zeitpunkt aufgrund einer Veränderung der Pandemielage erforderlich sein wird, werde – so das Ministerium - hierüber gesondert zu entscheiden sein.
Was den Sportunterricht inklusive Schwimmunterricht betrifft, so soll er bei stabil niedrigen Inzidenzen unter Beachtung des schulischen Hygienekonzeptes wieder regulär und im vollen Umfang durchgeführt werden. Dies gilt auch für Kontaktsportarten, die – in den Tagen der Vorsicht zunächst nur im Freien – wieder ausgeübt werden können. Insgesamt gilt für den Sportunterricht zu Beginn des neuen Schuljahres: Sport im Freien kann ohne Maske wieder uneingeschränkt stattfinden. Für Sport in der Halle gilt die Maskenpflicht zunächst fort, sofern Abstände nicht eingehalten werden können.
Für besondere Aktivitäten des Musikunterrichts wie das Singen sowie das Musizieren mit Blasinstrumenten ist analog zu verfahren. Diese Teile des Musikunterrichts werden voraussichtlich im Freien wieder möglich sein. Für das Singen und das Musizieren mit Blasinstrumenten im Schulgebäude sind die für Bildungsangebote geltenden Regelungen der jeweils gültigen Corona-Schutzverordnung in der Schule anzuwenden.
Im Schuljahr 2021/2022 können Schulfahrten durchgeführt werden, wenn die infektiologische Entwicklung und Verhältnisse am Standort der Schule und im Zielgebiet dies zulassen. Auch bei einer mehrtägigen Schulfahrt gelten die Vorgaben der Corona-Betreuungsverordnung und der CoronaTestQuarantäneVerordnung grundsätzlich weiter. Ebenso können Schulen persönliche Begegnungen mit ihren internationalen Austauschpartnern planen und realisieren. Auch Besuche außerschulischer Lernorte sind wieder möglich. Mit Blick auf alle Schulfahrten und Austauschprogramme gilt, dass das Land keine Stornierungskosten übernimmt. Dies gilt auch, wenn während einer Schulfahrt ein positives Testergebnis vorliegt und die betroffene Schülerin oder der/ die betroffene Schüler*in deswegen die Schulfahrt nicht mehr fortsetzen kann und von ihren Eltern auf eigene Kosten abzuholen ist.
Deshalb weisen wir bereits an dieser Stelle darauf hin, dass bei der Planung aller Fahrten vor Vertragsabschluss von allen Eltern eine schriftliche, rechtsverbindliche Erklärung über die Teilnahme an der Veranstaltung und die verpflichtende Kostentragung einholt werden wird. Wir weisen hier auch auf die Möglichkeit hin, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen, die auch das Risiko eines Abbruchs der Schulfahrt ihres Kindes aufgrund einer positiven Testung auf das SARS-Cov-2-Virus abdeckt (siehe Nr. 5.2 der Richtlinien für Schulfahrten).
Der Ganztagsbetrieb startet ebenfalls regulär. Offene und gebundene Ganztagsangebote und Betreuungsangebote werden im neuen Schuljahr bei Schulbetrieb in vollständiger
Dies ist der Status Quo Anfang Juli 2021. Sollten sich im Laufe der Sommerferien Änderungen oder Neuigkeiten ergeben, so werden Sie wie gewohnt über die Homepage von uns zeitnah informiert. Bitte schauen Sie besonders in der letzten Ferienwoche, ob aktuelle Eintragungen vorliegen.
Nachdem wir die letzte Schulwoche mit einer gelungenen Projektwoche abgeschlossen haben und unsere sehr erfolgreichen Abiturient*innen geehrt haben, verabschieden wir uns zuversichtlich in die Ferien. Wir bedanken uns in diesem Zusammenhang ausdrücklich bei den Klassenleitungen und den Workshoporganisator*innen, die alle in dieser letzten Woche so gut mitgezogen haben, Projekte übernommen und sich gegenseitig unterstützt haben, sowie dem Organisationsteam der Projektwoche um Julia Empt, Christian Goerings, Nina Mackenthun und Marcel Brunsfeld.
Unser besonderer Dank gilt all jenen, die bei der feierlichen Übergabe der Abiturzeugnisse im Hinter- oder Vordergrund aktiv waren. Das sind an erster Stelle die Eltern, die die Feier minutiös geplant und für den festlichen Rahmen gesorgt haben, das Jahrgangsstufenleitungsteam mit Frau Goltz und Herrn Lucks, der Oberstufenkoordinator Herr Plein sowie Herr Quäsching, der für Bühne und Technik verantwortlich war.
Jetzt geht es in die Ferien - genießen Sie den Sommer und die unbeschwerte Zeit!
Antje Schmidt und Ludger Remus für das Schulleitungsteam des AMG
Sommerferienbrief_20_21.docx
Es war wohl die bewegteste und bewegendste Lesung seit langem. Endlich stand, bzw. saß der Theaterkurs der Oberstufe (Q1) wieder auf der Bühne!
Ich hab Hamlet! ist eine Eigenproduktion von Regisseur Rainer Conrad. Neun Frauen treffen in einem Raum aufeinander, der sich bald als Warteraum zu einem Theatervorsprechen entpuppt.
Mit riesengroßer Energie, sehr viel Humor, Bewegungsfreude und Spiellust agieren die neun Spieler*innen auf ihren Stühlen. Die Energie strömt bis in den Publikumssaal und provoziert das Gefühl, die Gruppe könnte jederzeit aufspringen und wirklich an den Bühnenrand rennen. Aber die Tätigkeiten werden „nur“ von der Figur „Ich bin die Regie“ vorgetragen. Alles andere bleibt zunächst der Phantasie überlassen (es wird geplant, das Stück im März vor dem Abitur als Theaterstück ohne Stühle auf die Bühne des COMEDIA Theaters zu bringen). Am Ende gab es tosenden Applaus und erleichterte Spieler*innen.
Die Welt der Jugendlichen, ihre Suche nach Liebe, aber auch ihre Konflikte und die Suche nach ihrem Selbst standen im Zentrum der beiden Theaterstücke der Jahrgangsstufe 9 der Theater-Medien-Klassen. Dass beide Gruppen während der Pandemie die meiste Zeit nur per Zoom und mit viel Distanz proben konnten, prägte zwar die Inszenierungen, Szenen mit direktem Kontakt unter den Spieler+innen waren nur eingeschränkt möglich, aber angesichts der Intensität der Darstellung der verschiedenen Figuren war deutlich zu spüren, wie gut den Spieler*innen gerade in dieser Zeit das Hineinschlüpfen in verschiedene Rollen getan hat.
Bei der Bearbeitung des Romans "Jinx" von Margaret Wild durch die Spielleiterin Claudia Holzapfel führt uns ein Erzähler durch die Geschichte des Mädchens Jen, die vollkommen verzweifelt ist: Ihr Liebster hat sich das Leben genommen. und dazu stirbt kurz danach noch ein sehr naher Freund. Für Jen ist klar: Sie ist verhext! Deshalb nennt sie sich ab jetzt "Jinx". Immer wieder wechseln die Perspektiven: ihre behinderte Schwester Grace, ihre Freunde, Freundinnen, ihre Eltern beschreiben vielstimmig das Geschehen und die Probleme der Akteure, ihre Seelenqualen, aber auch die Banalitäten des Alltags, die uns allen nur allzu bekannt sind.
Ebenso vertraut waren dem Publikum die Themen des 2. Stücks des Abends: Um Mobbing, gefährliche Mutproben, Cliquenverhalten und Ausbruchsversuche aus dem enge Familienkreis ging es in der Inszenierung von "Concord floral" von Jordan Tannahill unter der Leitung von Nina Mackenthun, in der die unheimliche Geschichte einer Leiche erzählte wurde, die augenscheinlich plötzlich wieder telefonieren konnte, Geheimnisse aufdeckte und Unheimliches zu Tage förderte.
Beide Stücke berührten die Zuschauer, die sichtlich erfreut waren, von den Spieler*innen auf fantastische Reisen mitgenommen zu werden und der lange Beifall bei beiden Aufführungen war sicherlich auch Ausdruck der Erleichterung, wieder Theater wirklich erleben zu können!
(Roland Eschner)
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