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Anfahrt & Kontakt
Am 20.10.2022 findet ein weiteres Konzert der Abi-Band der Q2 "the red flags" in der Aula statt. Musikalisch können Sie und Ihr auf Cover sowie einige selbstgeschriebene Songs der Band, aber auch verschiedenen anderen Künstler*Innen, gespannt sein. Konzertbeginn ist 19 Uhr, es gibt eine Abendkasse und die gesamten Einnahmen kommen der Abifinanzierung zu Gute.Wir freuen uns, euch um 19 Uhr in der Aula begrüßen zu dürfen!
Ein Filmfestival auf die Beine zu stellen bedeutet einen Haufen Arbeit. Zu dieser Einsicht kamen auch die TMK Schüler*innen, die am Wochenende im Filmhaus zahlreiche Filme aus unterschiedlichen Genres sichteten. Am 17.12. lädt das Festkomitee um 11 Uhr ins Filmhaus Maybachstraße. Aber vorher müssen noch die Regisseur*innen angeschrieben werden, die Moderationen geprobt, das Werbematerial gestaltet und die Interviewfragen formuliert werden.
In der Industriehalle in der Mülheimer Hafenakademie brauchten die Teilnehmer*innen starke Nerven. Mit akrobatischen Einlagen und poetischen Texten begeisterten sie das Publikum am Sonntag nach nur drei Tagen Probenarbeit.
Die Streeartkünstler*innen mussten sich ein trockenes Plätzchen suchen, um Pappen und Stofftaschen zu besprayen. Das zugesprochene Stück Mauer hinter dem AMG an der Autobahn wartet nun auf die nächste Gruppe im März.
Liebe Schulgemeinde,
LET'S CELEBRATE! Zahlreiche junge Menschen haben seit 1952 kulturelle Austauschbegegnungen mit unserer englischen Partnerschule in Faversham genossen. Zum 70. Jubiläum laden das AMG-Kulturforum und die Fachschaft Englisch die gesamte Schulgemeinde am 28.9.22 um 19:00 zu einem bunten British Evening ein! Die Türen öffnen bereits um 18:45 Uhr und für Essen und Trinken sorgt unsere SV.
British_Evening_2022_Einladungsflyer
Für alle, die noch mehr über den Austausch erfahren wollen:
Im Jahr 1952, also 7 Jahre nach Ende des 2. Weltkriegs, haben engagierte Lehrer*innen auf deutscher sowie auf englischer Seite beschlossen, dass es dringend Zeit würde, die noch bestehenden Ressentiments junger Deutscher und Engländer abzubauen. Sie planten den ersten Austausch zwischen dem Albertus-Magnus-Gymnasium und der Queen Elizabeth II School in Faversham. Zunächst waren die englischen Familien noch reserviert und konnten sich die Beherbergung der Schüler*innengruppe nicht vorstellen, so dass die AMG-Schüler*innen ihre Zelten einpackten und in Faversham aufschlugen. Nachdem in der ersten Nacht die deutschen Schüler*innen wegen Dauerregens fast weggeschwommen worden wären, öffneten die englischen Familien ihre Türen für die durchnässten Jugendlichen. Das war der Beginn einer wunderbaren Freundschaft zwischen dem AMG und der Queen Elizabeth II School. Seitdem haben Generationen von Schüler*innen von bereichernden Austauschbegegnungen profitiert. Wir freuen uns sehr, das 70jährige Jubiläum dieses Jahr gebührend mit der Schulgemeinde und unseren englischen Freund*innen zu feiern.
Köln, den 30.09.22
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Schüler*innen,
es ist eindeutig Herbst geworden und die ersten Schulwochen sind blitzschnell verflogen! Die Schüler*innen der Q2 sind diese Woche auf Kursfahrt, einige Klassen 6 auf Klassenfahrt, wir haben fulminant gefeiert, dass unser Austausch mit der Queen Elisabeth‘s Grammar School in Faversham seit 70 Jahren besteht und nun stehen schon die Herbstferien vor der Tür!
Für die kommenden Monate haben wir aktuelle Anliegen an und Informationen für Sie und euch:
Schulbetrieb und Hygieneregeln
Corona existiert weiter und die Schulen müssen wöchentlich die Erkrankten melden. Nun ist der Krankenstand im Kollegium und in der Schülerschaft sehr hoch, aber es zeigt sich, dass kaum noch Coronaerkrankungen gemeldet werden. Das liegt sicher daran, dass dank Impfschutz und aktuell vorherrschender Virusvariante Corona und Influenza sich sehr ähnlich anfühlen. Da das Land die Schutzmaßnahmen an Schulen – auch mit Blick auf Ausstattung – aber auch gemäß der Anzahl an Infektionsfällen plant, bitten wir weiterhin um Meldung an Klassen- und Stufenleitung, falls eine Coronainfektion vorliegt.
Mentale und psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen
Kinder und Jugendliche haben unter dem Lockdown, den Einschränkungen im Alltag und dem Homeschooling in den letzten Jahren besonders gelitten. Dies führte zu einer deutlichen Zunahme von Depressionen und psychischen Erkrankungen. Wenn auch die Pandemie nicht immer der direkte Auslöser dafür war, so wirkte sie doch als Brennglas und verstärkte bereits vor der Pandemie vorhandene Belastungsstörungen. Wir in Schule wissen, wie schwer es ist, zeitnah für Kinder und Jugendliche fachliche, fachärztliche und therapeutische Hilfe zu erhalten. Wir freuen uns deshalb, dass die Hilfe und Begleitung durch unser Beratungslehrer*innenteam (s. Homepage des AMG) gut von Schüler*innen angenommen wird, aber wir sehen auch die Grenzen unserer Möglichkeiten. Deshalb sind wir auf unterschiedlichen Ebenen aktiv:
Studien- und Berufsorientierung
Schule bereitet auf das Leben vor – auch auf die Berufswahl. In diesem Zusammenhang möchten wir nochmals darauf hinweisen, dass Gesprächstermine mit Herrn Hackmann von der Arbeitsagentur jederzeit vereinbart werden können: Koeln.171-Akademiker-Beratung@arbeitsagentur.de. Es gibt auch regelmäßig Präsenztermine in Raum F201 für die Jahrgangsstufen 8 – Q2, die über die Homepage gebucht werden können.
Weitere Informationen zur Studien- und Berufsorientierung am AMG sind ebenfalls auf der Homepage zu finden: https://www.amg-koeln.de/gestalten/beraten-foerdern-fordern/berufswahlorientierung).
Ausblick
An dieser Stelle möchten wir außerdem daran erinnern, dass wir am Dienstag nach den Ferien (18.10.22) – wie nach den Sommerferien – wieder unsere Schule aufräumen und die Klassenzimmer säubern. Die Schüler*innen mögen an diesem Tag bitte die Putzutensilien mitbringen, die die Lehrer*innen ihnen im Unterricht oder über Teams mitteilen.
Am 26.11.2022 findet der „Tag der offenen Tür“ statt, an dem die Schüler*innen Unterricht (gemäß dem Dienstagsstundenplans) haben. Da hierfür der Karnevalsdienstag der Ausgleichstag ist, besteht Anwesenheitspflicht für die Schüler*innen. Am 28.11.22 findet ein Pädagogischer Tag statt und die Schüler*innen erhalten Aufgaben, die sie zu Hause selbstständig bearbeiten.
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Schüler und Schülerinnen, wir wünschen erholsame Herbstferien!
Antje Schmidt, Ludger Remus und das gesamte Schulleitungsteam des AMG
30.8.2022
Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
aus gegebenem Anlass erinnern wir daran, dass der Unterricht am Freitag, 2.9., für alle Schülerinnen und Schüler ausfällt. Für diesen Tag erhalten die Klassen und Kurse von ihren Lehrer*innen Aufgaben zur selbstständigen Bearbeitung.
Herzliche Grüße
Antje Schmidt und Ludger Remus
Köln, den 22.08.2022
nachdem die Temperaturen bereits heute auf 31°C klettern werden und die Räume sich weiter aufheizen, setzen wir für Mittwoch (24.08.22) und Donnerstag (25.08.22) den Kurzstundenplan in Kraft:
1.Stunde
07.55 – 08.25 Uhr
2.Stunde
08.25 – 08.55 Uhr
3.Stunde
09.00 – 09.30 Uhr
4.Stunde
09.30 – 10.00 Uhr
Pause
10.00 – 10.30 Uhr
5.Stunde
10.30 - 11.00 Uhr
6.Stunde
11.00 – 11.30 Uhr DANACH HITZEFREI SEK I
7.Stunde
11.35 – 12.05 Uhr
8.Stunde
12.05 – 12.35 Uhr
12.35 – 13.00 Uhr
9.Stunde
13.00 – 13.30 Uhr
10.Stunde
13.30 Uhr – 14 Uhr DANACH HITZEFREI SEK II
Für Schüler*innen der Jahrgangsstufen 5 + 6 bieten wir eine Notbetreuung an. Melden Sie Ihr Kind ggf. unter A.Groll@amg-koeln.de an. Da für Freitag (26.08.22) niedrigere Temperaturen erwartet werden und es sich außerdem nicht um einen Langtag handelt, gehen wir – Stand heute – davon aus, dass Unterricht nach Plan mit 45-Minuten-Unterrichtsstunden stattfindet. Wir behalten uns vor, eventuell weitere Änderungen am Donnerstag mitzuteilen.
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte und liebe Schüler*innen der Klassen 7 und 8,
das neue Schuljahr hat heute nun begonnen und wir freuen uns ganz besonders, dass wir heute direkt mit einer guten Nachricht starten können:
Wir haben Verstärkung für unsere Fachschaft Erdkunde erhalten! Herr Fambas hat heute seinen Dienst aufgenommen und damit können wir die im Elternbrief zum Schuljahresbeginn (vgl. auch Homepage) angekündigten Kürzungen in den Jahrgangsstufen 7 und 8 zurück nehmen.
Das heißt, dass Erdkunde im 7. Und 8. Jahrgang ganzjährig zweistündig unterrichtet werden kann. Die Planänderungen treten ab dem 15.08.2022 in Kraft.
Beste Grüße!
Ludger Remus und Antje Schmidt
Köln, den 05.08.2022
der Monat August beschert uns zuverlässig die heißesten Tage, die Ferien nähern sich ihrem Ende, am kommenden Mittwoch, dem 10.08.22, beginnt wieder der Unterricht. Wir hoffen sehr, dass Sie und ihr die Ferien zur Erholung nutzen konnten und freuen uns darauf, euch, liebe Schülerinnen und Schüler, am Mittwoch wieder am AMG begrüßen zu können!
Uns erwartet ein weiteres spannendes und herausforderndes Jahr, das wir sicher gemeinsam meistern werden!
Zu Beginn des Schuljahres deshalb einige wichtige Informationen für Sie und euch:
Corona existiert weiter. Die Sommerwelle wütet seit Wochen im Land. Frau Feller, unsere neue zuständige Ministerin, hat deshalb rechtzeitig ausgiebig über Regeln und Maßnahmen informiert (https://www.schulministerium.nrw/aktuelles-zum-schulbetrieb-und-corona) und sogar eine Hotline für Nachfragen eingerichtet (Corona-Telefon-Hotline des Schulministeriums: 0211 / 5867-3581 (MO - FR, 8 - 18 Uhr)).
An dieser Stelle möchten wir deshalb nur die wichtigsten Informationen zusammenfassen:
Es gilt die Empfehlung, auch eigenverantwortlich weiterhin auf bewährte Infektionsschutzmaßnahmen zurückzugreifen und auf diese Weise dazu beizutragen, dass die gesundheitlichen Risiken durch die Corona-Pandemie in den Schulen weiterhin möglichst gering bleiben: Abstände sollten da eingehalten werden, wo dies sinnvoll möglich ist. Regelmäßiges Händewaschen sowie das freiwillige Tragen einer Maske werden empfohlen. Das regelmäßige Lüften der Klassenräume wird beibehalten.
Teststrategie:
„Bei der neuen Teststrategie wird das Ziel einer anlassbezogenen Testung im häuslichen Umfeld verfolgt. Dies bedeutet, dass ich Sie als Eltern darum bitte, Ihr Kind im Verdachtsfall - d.h. bei Vorliegen der typischen COVID-19- Symptome wie beispielsweise Husten, Schnupfen, Halsschmerzen, Geruchs-/Geschmacksverlust, erhöhte Temperatur - vor Antritt des Schulweges selbst zu testen und gegebenenfalls zuhause zu behalten.
Die hierfür benötigten Antigenselbsttests werden vom Land zur Verfügung gestellt (am AMG: und von der ersten Schulwoche an den Schüler*innen anteilig) mitgegeben. Das Verfahren sieht vor, dass die Schülerinnen und Schüler das Testmaterial über die Schule erhalten und dies bei Bedarf im häuslichen Umfeld im Zuge einer freiwilligen Testung anwenden. Am ersten Unterrichtstag besteht die Möglichkeit, sich in der Schule selbst zu testen.
Sollte sich bei einem Kind in der Schule aufgrund offenkundiger Symptome einer Atemwegsinfektion ein begründeter Verdacht auf eine mögliche Corona- Infektion ergeben, wird die zuständige Lehrkraft oder Betreuungsperson die Schülerin bzw. den Schüler darum bitten, eine anlassbezogene Testung mit einem Antigenselbsttest vorzunehmen. (am AMG: Die unterrichtende Lehrkraft wird die/den Schüler*in zur Schulleitung bzw. Jahrgangsstufenleitung schicken, welche die Notwendigkeit erläutern und den Test anbieten wird.). Auf den Test kann in der Regel dann verzichtet werden, wenn eine Bestätigung der Erziehungsberechtigten vorliegt, dass ein Test mit negativem Ergebnis am selben Tag vor dem Schulbesuch zuhause bereits durchgeführt wurde.
Eltern wird somit die Möglichkeit eröffnet, grundsätzlich eine Testung ihrer Kinder in der Schule auch bei Symptomen zu vermeiden, wenn sie die Schule über die vor dem Schulbeginn zuhause durchgeführte Testung und das negative Testerqebnis formlos unterrichten. In diesen Fällen erfolgt nur bei einer offenkundigen deutlichen Verstärkung der Symptome im Tagesverlauf eine erneute Testung in der Schule.“ (https://www.schulministerium.nrw/aktuelles-zum-schulbetrieb-und-corona)
Umgang mit positiven Testergebnissen
In der aktuellen Pandemiesituation besteht für infizierte Personen mit positivem Testergebnis nach wie vor die Verpflichtung, sich zu isolieren. Entfallen sind aber die vorbeugenden Quarantänepflichten für Kontaktpersonen, die selbst noch keinen positiven Testbefund haben. Diese Grundregelungen gelten auch in der Schule, sodass positiv getestete Schülerinnen und Schüler sowie Lehr- und Betreuungskräfte sich nach den Regelungen der Corona-Test-und-Quarantäneverordnung isolieren müssen, während Kontaktpersonen (Sitznachbarinnen/-nachbarn etc.) weiterhin regulär die Schule besuchen können. Hier gilt aber die Empfehlung zum Selbsttest nach dem Kontakt (s. o. Kapitel 2.).
Entwickelt eine Person selbst Symptome und beruht das erste positive Testergebnis auf einem Antigenselbsttest, besteht immer die Verpflichtung, sich einem Coronaschnelltest („Bürgertest“) oder einem PCR-Test zu unterziehen (vgl. § 2 Abs. 1 Corona-Test-und-Quarantäneverordnung). Bis ein negatives Testergebnis des Kontrolltestes vorliegt, muss sich die getestete Person bestmöglich isolieren, unmittelbare Kontakte mit Dritten vermeiden (Ausnahme: Kontakt ist zwingend erforderlich) und Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen einhalten (vgl. § 2 Abs. 3 Corona-Test-und-Quarantäneverordnung). Ein Schulbesuch ist somit nicht zulässig.
Bei positivem Coronaschnelltest („Bürgertest“) oder PCR-Test besteht die Verpflichtung, sich unverzüglich auf direktem Wege in die Isolierung zu begeben (vgl. § 8 Abs. 2 Satz 1 Corona-Test-und-Quarantäneverordnung). Die Isolierung kann durch eine „Freitestung“ nach fünf Tagen gemäß § 8 Abs. 4 Corona-Test-und-Quarantäneverordnung beendet werden. Wichtig: Hierfür ist ein negativer „Bürgertest“ verpflichtend, ein Selbsttest reicht nicht aus. Ohne erfolgreiche „Freitestung“ dauert die Isolierung grundsätzlich zehn Tage ➜ ab dem Tag des erstmaligen Symptomauftritts, wenn zwischen erstem Symptombeginn und der Durchführung des ersten positiven Tests maximal 48 Stunden liegen ➜ oder ab der Durchführung des ersten positiven Tests – PCR-Test oder vorheriger Schnelltest – (vgl. § 8 Abs. 3 Corona-Test-und Quarantäneverordnung).
Masken
„Nach aktueller Rechtslage auf Bundesebene ist keine Pflicht zum Tragen einer Maske in den Schulen vorgesehen. Aufgrund der weiterhin bestehenden Corona-Lage wird allen Schülerinnen und Schülern sowie allen an den Schulen in Nordrhein-Westfalen Beschäftigten empfohlen, in eigener Verantwortung zu ihrem eigenen Schutz und zum Schutz Dritter innerhalb von Schulgebäuden eine medizinische Maske oder eine FFP2-Maske zu tragen. Für Kinder und Jugendliche beschränkt sich diese Empfehlung auf das Tragen einer medizinischen Maske. Sofern bei bestimmten Aktivitäten – z. B. im sportlichen oder musikalischen Bereich – aus praktischen Gründen das Tragen einer Maske nicht möglich ist, sollen vor Ort die bereits aus den vergangenen Schuljahren bekannten, eingeübten Verfahren zur Reduktion von Infektionsrisiken zur Anwendung kommen. Aus dieser Empfehlung kann jedoch keine Verpflichtung zum Tragen einer Maske abgeleitet werden. Eine solche Verpflichtung kann zudem weder durch einen Beschluss der Schulkonferenz herbeigeführt werden noch ist das Hausrecht der Schulträger hierzu eine geeignete Rechtsgrundlage. Generell ist im Sinne eines guten Miteinanders in den Schulen darauf hinzuwirken, dass die eigenverantwortliche Entscheidung für oder gegen das Tragen einer Maske von den anderen Mitgliedern der Klassen-, Kurs- oder Schulgemeinschaft respektiert wird.“
Unterricht und Stundenpläne
Die Klassen und Stufen erhalten am Mittwoch in den ersten Stunden ihre Stundenpläne. In den ersten beiden Stunden finden Ordinariatsstunden statt, danach Unterricht nach Plan bis zur 6. Stunde. Auch, weil am Mittwoch die neuen fünften Klassen begrüßt werden, endet der Unterricht an diesem Tag für alle Schülerinnen und Schüler nach der 6. Stunde. Ab Donnerstag, 11.08., gelten dann die regulären Stundenpläne mit Nachmittagsunterricht an den langen Tagen Montag, Mittwoch und Donnerstag.
Unterrichtsversorgung
Der allgemeine Mangel an Lehrkräften ist Ihnen und euch durch die Presse bekannt. Auch die Anzahl der Referendar*innen, die bei uns ausgebildet werden und auch selbstständig Fachunterricht erteilen, ist stark gesunken. Vor allem die Grundschulen und Sek I-Schulen werden deshalb zur Zeit und in Zukunft vorrangig in der Versorgung mit Lehrkräften bedient, Gymnasien, die eine deutlich über 100% - Stellenausstattung verfügen, zurückgefahren auf ca. 100 % - so auch das AMG, das 2018 bei 108% lag und nun endgültig bei 100% liegt, denn es haben sich in den letzten Monaten noch entscheidende Änderungen ergeben. Zu unserem großen Kummer betreffen sie vor allem die Fachschaft Erdkunde: Drei Fachlehrer*innen verlassen uns aus persönlichen Gründen und werden nicht ersetzt. Diese Entscheidungen wurden zum Teil von den zuständigen Stellen der Verwaltung erst vor 14 Tagen kommuniziert. Trotz Beantragung wegen fachspezifischen Mangels wurde uns bis heute kein Ersatz genehmigt. Das heißt, dass wir trotz unglaublicher Hilfsbereitschaft im Kollegium (Mehrarbeit, fachfremder Unterricht, Flexibilität bei umgestalteten Stundenplänen, Klassenwechsel etc.), den Erdkundeunterricht in der Sek I leider kürzen müssen, so dass in einigen Klassen der Jahrgangsstufen 7 und 8 der Unterricht an manchen Tagen erst zur 3. Stunde beginnt bzw. an Langtagen schon nach der 6. Stunde endet. An diesen Tagen können die Kinder aber weiterhin in der Mensa ihr Mittagessen in der 7. Stunde einnehmen.
Wir arbeiten an einer Lösung für den Fachkräftemangel im Fach Erdkunde und hoffen darauf, im laufenden Schuljahr die Stundenkürzungen zurücknehmen zu können. Eine Garantie dafür können wir leider nicht geben.
Sekretariat
Seit dem 25. Juli hat Frau Pingel eine neue Stelle in der Kölner Stadtverwaltung angetreten. Das für Frau Pingel höchst attraktive Stellenangebot hat sich erst in den Sommerferien konkretisiert, so dass sie sich nicht von der gesamten Schulgemeinde verabschieden konnte, was sie sehr bedauert. Besonders euch Schüler*innen, für die Frau Pingel immer ein großes Herz hatte und hat, sollen wir herzlich grüßen. Wir haben aber das große Glück, dass Natascha Klötsch, die Frau Pingel bereits im vergangenen Winter einmal vertreten hat, ab jetzt dauerhaft zu uns versetzt wurde und bereits ihren Dienst angetreten hat. Frau Klötsch wurde bereits seit dem 1. August von Frau Hassel eingearbeitet und freut sich sehr, Sie und euch kennenzulernen.
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Schüler und Schülerinnen, wir freuen uns auf den Wiederbeginn des Unterrichts am kommenden Mittwoch und grüßen herzlich!
Information zur Einschulung der neuen 5er
Liebe neue 5er, liebe Eltern,
am Mittwoch, den 10.08.2022, geht es endlich los! Wir freuen uns auf euch und möchten euch und eure Eltern ganz herzlich
um 9:00 Uhr
in unsere Aula
einladen. Nach einer kurzen Begrüßung geht es dann für euch in eure Klassen, und ihr startet mit euren KlassenlehrerInnen in unser Kennlernprojekt. Der erste Tag endet für euch um ca. 11:30h.
Eure Eltern erhalten vorher noch ein paar wichtige Informationen von uns und können natürlich auch alle ihre und eure Fragen beantworten lassen. Ihr braucht für euren ersten Tag nur etwas zu schreiben…also Stifte und einen Collegeblock. Alle Bücher und alles Weitere erhaltet ihr dann an diesem Mittwoch von uns.
Auf Grund der aktuellen Lage würden wir es begrüßen, wenn sich alle unsere neuen SchülerInnen und alle Gäste an diesem Tag vor dem Besuch unserer Schule testen.
Bis zum Start wünschen wir euch noch schöne Restferien.
Antje Schmidt, Björn Schwerdfeger und das gesamte Team vom AMG
Bei der diesjährigen Landesrunde NRW der Mathematik-Olympiade in Bielefeld erreichte unser Schüler Georg Becker (7a) den eindrucksvollen 3. Preis. Wir gratulieren ganz herzlich zu dem tollen Erfolg!
Seit Mitte Mai haben sich die Schülerinnen und Schüler der Klassen 5a und 6c mit den Themen Krieg und Frieden in der Kunst beschäftigt. In diesem Zusammenhang lernten sie Picassos Guernica und den Hintergrund der Entstehung des bekannten Werks kennen. Die ganz und gar nicht einfache Aufgabe, die typische, kubistisch-abstrakte Ausdrucksform des Künstlers aufzunehmen und dabei gleichzeitig in für die Kinder positive Peace Poster umzuwandeln, wurde von allen auf eindrucksvolle Art und Weise gemeistert. Dabei sind überaus kreative und fröhlich-bunte Friedensbilder entstanden. Die besten drei Plakate jeder Klasse wurden nun im Rahmen des Plakatwettbewerbs des Lion´s Club prämiert, das jeweils beste Plakat der beiden Klassen kann außerdem zur Teilnahme an der 2. Runde des Wettbewerbs eingesandt werden.
Wir gratulieren den Preisträgerinnen!
Liebe AMG-Schulgemeinde,
hinter uns liegen herausfordernde Wochen, die vom Krieg in der Ukraine und den letzten Vorbereitungen auf das bevorstehende Abitur ebenso geprägt waren wie durch einen extrem hohen Krankenstand in der gesamten Schulgemeinde, wobei die Anzahl der aufgetretenen Coviderkrankungen nach Karneval besonders hoch war.
Mit dem Beginn der Osterferien endet die regelmäßige Testung auf Covid 19 in den Schulen.
Da wir noch einen Restbestand an Tests besitzen, werden wir unseren Schüler*innen am 1. Schultag nach den Ferien anbieten, sich vor Unterrichtsbeginn zu testen. Dieses Angebot hat keinen verpflichtenden Charakter, es dient vielmehr dem allgemeinen Sicherheitsgefühl, das zum entspannten gemeinsamen Lernen so notwendig ist. Ebenso werden wir – solange die Bestände reichen – Schüler*innen, die sich mit Erkältungssymptomen im Laufe eines Schultags krankmelden, einen Selbsttest anbieten, bevor sie sich mit Elternerlaubnis auf den Heimweg machen.
Wir hoffen sehr, dass der beginnende Frühling uns in Sachen Gesundheit mehr Ruhe beschert und die anstehenden Vorhaben – Abiturprüfungen, Klassenfahrten, Austausche, … - nicht gefährdet werden, denn wir müssen viel bewältigen und möchten einiges nachholen. Dabei haben wir Prioritäten gesetzt und uns gleichzeitig bemüht, so vielen Bedürfnissen wie möglich gerecht zu werden.
Dem Bedürfnis zu helfen sind Lehrer*innen und Schüler*innen auch im Rahmen des Benefizkonzertes für die Ukraine nachgekommen, das diese Woche stattgefunden und alle Anwesenden begeistert hat. Neben den künstlerischen Leistungen begeistert auch das Spendenergebnis – rund 2000 Euro sind zusammengekommen! Außerdem war es auch ein gutes Gefühl, einander wieder „live“ zu treffen.
Deshalb möchten wir an dieser Stelle bereits auf ein „Sommertreffen“ am 18.06.22 von 13 – 17 Uhr hinweisen, das auf dem Schulhof des AMG stattfinden wird und zu dem wir ganz herzlich einladen. Wir grillen, hören Musik und für die Schüler*innen organisieren Mitschüler*innen ein Sportturnier – ganz ungezwungen und entspannt. Wir wissen, dass kurz vor den Sommerferien und den anstehenden Klassenaktivitäten in vielen Jahrgangsstufen in den Familien der Schulgemeinde viel zu erledigen ist. Deshalb gibt es kein Programm, keine Verpflichtungen, aber eine nette Gelegenheit – gerade für Eltern – sich auszutauschen und vielleicht auch für künftige 5er-Familien, sich mit dem Schulgelände vertraut zu machen. An dieser Stelle sei den organisierenden Eltern der Schulpflegschaft und den beteiligten Schüler*innen besonders gedankt, die als Organisatoren und Gastgeber fungieren.
Bis dahin herzliche Grüße und erholsame Osterferien!
Antje Schmidt, Ludger Remus und das ganze Schulleitungsteam
Liebe Eltern, liebe Schüler*innen,
diese beiden Dateien sollen unterstützend bei der Wahl der 2. Fremdsprache helfen.
Vorstellung_Zweite_Fremdsprache_Latein_2021.pdf
Vorstellung_Zweite_Fremdsprache_Französisch_2021.pdf
Das Video zum Wetterballon-Projekt ist fertig! Viel Spaß beim Anschauen.
Hier gehts zum Video >>>>>>>>>>>> AMG-Wetterballon
Am Freitag, den 28.01.2022 hat der Forscherclub des AMG eines der größten Projekte vollendet – der lange vorbereitete Wetterballon wurde endlich gestartet und hat das AMG damit an den Rand des Weltalls gebracht. Auf dieser eisigen Höhe wurden verschiedene Experimente durchgeführt und viele Daten zu unserer Atmosphäre gesammelt. Zudem hat eine Kamera „an Bord“ den ganzen Flug dokumentiert.
Neuregelungen bei Quarantäne
Das Ministerium hat Informationen im Zusammenhang mit Isolierung und Quarantäne veröffentlicht, die wir hier wörtlich wiedergeben:
"Informationen für Eltern von Schulkindern im Zusammenhang mit Isolierung und Quarantäne
1. Regelungen für Kinder, bei denen eine Infektion mit dem Coronavirus nachgewiesen wurde
Wenn Ihr Kind im Rahmen der Schultestungen einen positiven Coronatest hatte, hängen die weiteren Schritte davon ob, um welche Art von Coronatest es sich handelte:
Hinweise zur Isolierungspflicht:
Wenn Ihr Kind nach einer Schultestung oder auch nach einer privat veranlassten Testung ein positives Ergebnis eines individuellen PCR-Tests oder eines zertifizierten Schnelltests (Arzt oder Bürgerteststelle) hat, greift automatisch die gesetzliche Isolierungspflicht. Ihr Kind muss sich sofort und auch ohne behördliche Anordnung „absondern“, d.h. die Wohnung aufsuchen und den Kontakt mit Personen außerhalb der Häuslichkeit vollständig vermeiden. Man spricht in diesem Fall (Person selbst infiziert) von „Isolierung“. Die Isolierungspflicht ist unabhängig davon zu beachten, ob Ihr Kind geimpft ist oder nicht. Es erfolgt keine offizielle Aufforderung zur Absonderung durch eine Behörde. Die Isolierung ist eigenständig aufgrund der Corona-Test-und-Quarantäne-Verordnung vorzunehmen. Es ist auch nicht erforderlich, sich an das Gesundheitsamt zu wenden. Wer mit dem Coronavirus infiziert ist, ist zudem dazu verpflichtet, alle engen Kontaktpersonen, zu denen in den letzten zwei Tage vor der Durchführung des Tests und bis zum Erhalt des Testergebnisses ein enger persönlicher Kontakt bestand, unmittelbar zu informieren. Für Ihr Kind müssen Sie diese Aufgabe übernehmen. Die Isolierung dauert zehn volle Tage ab dem Tag des erstmaligen Auftretens von Symptomen oder der Vornahme des ersten positiven Tests (PCR-Test oder vorheriger Schnelltest). Die Zählung beginnt dabei am Tag nach der Testung oder Symptombeginn um 0 Uhr und endet nach 10 vollen Tagen um 24 Uhr
Beispiel: Test erfolgte am 31. Januar 2022, dann laufen die zehn Tage vom 1. Februar 2022 um 0.00 Uhr bis zum 10. Februar 2022, 24.00 Uhr. Die Isolierung kann also am 11. Februar 2022 verlassen werden. Die Isolierung kann nach dem Zeitablauf ohne einen weiteren Test beendet werden. Sie ist aber fortzusetzen, solange noch Symptome vorliegen. Die Isolierung kann vorzeitig nach sieben Tagen mit einem zertifizierten Schnelltest oder einem negativen PCR-Test (oder einem PCR-Test mit einem CT-Wert größer 30) beendet werden, wenn zuvor für 48 Stunden durchgehend keine Symptome aufgetreten sind. Der Test kann frühestens am siebten Tag der Isolierung erfolgen. Es wird dringend empfohlen, die „Freitestung“ durch einen zertifizierten Schnelltest bei den Bürgerteststellen vorzunehmen, damit das Testergebnis kurzfristig vorliegt.
2. Regelungen für Kinder, die Kontakt mit einer infizierten Person hatten
a) Die infizierte Person ist ein Familien- oder Haushaltsmitglied
Wer nicht selbst infiziert ist, aber mit einer infizierten Person in einem Haushalt lebt (Haushaltsangehörige), muss sich ebenfalls bei Bekanntwerden des positiven Testergebnisses unverzüglich selbst absondern. Man spricht in diesem Fall von „Quarantäne“, da sie der Vorbeugung dient. Es erfolgt auch hier keine offizielle Aufforderung zur Absonderung durch eine Behörde. Die Quarantäne ist aber ebenfalls verpflichtend eigenständig aufgrund der Corona-Test-Quarantäne-Verordnung vorzunehmen. Es ist auch hier nicht erforderlich, sich an das Gesundheitsamt wenden.
Ausnahmen von der Quarantänepflicht:
Die Quarantänepflicht gilt nicht für Personen, die dreifach geimpft sind („geboostert“) oder bei denen die zweite Impfung oder eine Genesung noch keine 90 Tage zurückliegen. Weitere Ausnahmen finden Sie unter: www.rki.de/covid-19-absonderung. Auch wenn eine Quarantäneausnahme besteht, sollte man nach dem Kontakt mit einer infizierten Person aber bei Kontakten in den nächsten Tagen die AHA+L-Regeln besonders beachten.
Hinweise zur Quarantänepflicht:
Die Quarantäne dauert wie die Isolierung grundsätzlich ebenfalls zehn volle Tage. Maßgeblich für den Beginn ist hier der Tag des erstmaligen Auftretens von Symptomen oder der Vornahme des ersten positiven Tests des infizierten Haushaltsmitglieds. Treten innerhalb eines Haushalts hintereinander mehrere Infektionsfälle auf, die sich zeitlich überschneiden, verlängert das die Quarantänedauer nicht. Es bleibt vielmehr bei einmal zehn Tagen. Nur wenn Ihr Kind innerhalb dieser zehn Tage selbst positiv getestet wird, beginnt die Zeit der Isolierung (s.o.) neu. Zur Berechnung der Zeitdauer gelten die Ausführungen zur Isolation entsprechend (s.o.). Auch die Quarantäne kann vorzeitig mit einem zertifizierten negativen Schnelltest oder negativen PCR-Test beendet werden. Bei Schülerinnen und Schülern kann der Test bereits am 5. Tag der Quarantäne erfolgen. Wenn die Schule einen Nachweis über die Quarantäne braucht, kann der positive Testnachweis des infizierten Haushaltsangehörigen sowie ein Nachweis des (gemeinsamen) Wohnsitzes vorgelegt werden.
b) Ihr Kind hatte engen Kontakt mit einer infizierten Person außerhalb des eigenen Haushaltes
Wenn Sie oder Ihr Kind erfahren haben, dass eine Person, mit der Ihr Kind in den letzten Tagen einen engen Kontakt hatte, infiziert ist, führt das nicht automatisch zu einer gesetzlich geforderten Quarantäne. Eine gesetzliche Quarantäne tritt vielmehr in diesen Fällen nur ein, wenn die Behörde eine ausdrückliche Quarantäneanordnung für Ihr Kind schickt. Das ist aktuell aber in der Regel nicht mehr vorgesehen, weil die Gesundheitsämter bei der Vielzahl der aktuellen Infektionsfälle aufgefordert sind, die Kontaktpersonennachverfolgung auf Bereiche zum Schutz von Personen mit einem erhöhten Risiko für schwere Verläufe zu konzentrieren (z.B. Altenpflegeinrichtungen, Krankenhäuser). Auch wenn Ihr Kind keine offizielle Quarantäneanordnung erhält, sind Sie aber durch die entsprechende Landesverordnung aufgefordert, Ihr Kind – ebenfalls für 10 Tage oder bis zu einem negativen Test nach 5 Tagen – bestmöglich abzusondern, d.h. alle vermeidbaren Kontakte zu unterlassen und bei Kontakt mit anderen Personen die Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen strikt einhalten. Durch dieses eigenverantwortliche Verhalten gemäß der allgemein Infektionsschutz- und Hygieneregeln wird weiterhin eine Reduktion der Infektionsübertragungen erreicht. Treten Symptome innerhalb der ersten 10 Tage nach dem Kontakt zur infizierten Person auf, sollte Ihr Kind sich umgehend absondern und einen Test vornehmen lassen.
Die Aufforderung zur Absonderung per Landesverordnung gilt in den Fällen nicht, in denen eine Quarantäneausnahme vorliegt (Booster-Impfung etc., s.o.). Auch in diesen Fällen, sollten aber nach dem Kontakt mit einer infizierten Person die AHA+L-Regeln besonders beachtet werden.
Pflicht zum Schulbesuch:
Da es sich ohne eine behördliche Anordnung aber nicht um eine gesetzliche Quarantäne handelt, besteht in diesen Fällen für Ihr Kind weiterhin die Pflicht zum Schulbesuch. Auch dabei sollte aber ganz besonders auf die Einhaltung der sogenannten AHA+L-Regeln geachtet werden."
AMG-Winterkonzert 2022
In der Woche vor den Halbjahreszeugnissen fand nach einjähriger Pause in einer ausverkauften Aula - selbstverständlich coronakonform – das diesjährige Winterkonzert im Rahmen des AMG-Kulturforums statt. Mit Witz und Charme führte der Moderator Julius durch einen vielfältigen Abend, in dem talentierte SolistInnen (Gesang, Klavier, Gitarre, Klarinette) das Publikum überzeugten und das Schulorchester Albertus Players mit der Unterstützung der Dellbrücker Symphoniker ein vielfältiges Programm an Filmmusik (z. B. Harry Potter, James Bond, Inception) präsentierte. Im zweiten Teil des Abends sang der A-capella-Chor der Q1-Schülerinnen und verzauberte alle Zuhörerenden, die ganz still und aufmerksam den Bellas Finals lauschen durften, bevor es dann wieder richtig laut wurde. Die Q1-Mädchenband beeindruckte mit Stücken von Alanis Morissette, The Cure und Nirvana und ließ das Publikum mitrocken. Ein ganz besonderer Dank geht an Herrn Gaede, unter dessen Leitung das Orchester gespielt hat und der keine Kraft und Mühen gescheut hat, um ein solch buntes Programm auf die Bühne zu bringen.
Anne Marie Kneip für das Team Kulturforum
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