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18.6.2021
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Schüler*innen,
ab kommenden Montag, 21.6., entfällt die Pflicht zum Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung auf dem Außengelände. Alle aktuellen Regelungen zur Maskenpflicht in Köln (Inzidenz < 35) finden Sie unter: https://www.land.nrw/corona.
Herzliche Grüße und ein schönes Wochenende wünschen
Antje Schmidt und Ludger Remus
Köln, den 28.05.21
die Inzidenz in Köln liegt heute bei 51,8, sodass die Schulen ab dem 31. Mai wieder in den vollen Präsenzunterricht zurückkehren.
Was nun für den Schulbetrieb zu beachten ist:
Nur zu Prüfungszwecken und bei widrigen Witterungsverhältnissen kann von dieser Regel abgewichen werden. Findet Sportunterricht in Ausnahmefällen in Sporthallen statt, besteht die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske; intensive ausdauernde Belastungen in Sporthallen sind unzulässig.
Zum Abschluss noch eine dringende Bitte:
Wir haben noch 5 Wochen Unterricht bis zu den Sommerferien. Die KVB hat große Sorge, dass der Präsenzunterricht in den Schulen zu überfüllten Bussen und Bahnen führt und die Inzidenzzahlen wieder steigen. In diesem Fall wären die Schulen gezwungen, ihre Unterrichtsbeginne zu entzerren und in unserem Fall würde das bedeuten, dass wir bereits um 7.30 Uhr beginnen müssten. Wohl wissend, dass das nicht im Sinne von Kindern und Jugendlichen ist, bitten wir, den Schulweg möglichst zu Fuß, mit dem Roller oder dem Fahrrad zu bewältigen und auf den Gebrauch von öffentlichen Verkehrsmitteln zu verzichten.
Wir zählen auf die Unterstützung aller, die morgens den Weg ins AMG finden!
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Schüler und Schülerinnen, wir freuen uns auf das große Wiedersehen am Montag und grüßen herzlich!
Köln, den 20.05.21
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen,
nachdem Armin Laschet bereits am Mittwoch in der Presse angekündigt hat, dass die NRW-Schulen ab dem 31. Mai wieder in den vollen Präsenzunterricht zurückkehren, hat Herr Richter am Abend die Konditionen dafür erläutert und um Verständnis geworben:
„Dabei verkenne ich nicht, dass die Rückkehr zu einem durchgängigen Präsenzbetrieb unter Pandemiebedingungen bei dem einen oder der anderen auch Besorgnis oder Kritik auslösen kann. Die Chance jedoch, unsere Schulen für die „Zielgerade“ des Schuljahres vor allem in Interesse der Schülerinnen und Schüler wieder öffnen zu können, kann und muss unter den gegebenen Umständen verantwortbar und gemeinsam genutzt werden. […]Wir sind voller Zuversicht, dass die deutlich gesunkenen Infektionszahlen, der erhebliche Impffortschritt, die Beibehaltung der zweimal pro Woche stattfindenden verpflichtenden Tests in den Schulen sowie die Beachtung der Hygieneregeln und Schutzmaßnahmen diese Planungssicherheit für fünf Wochen Präsenzunterricht bis zum Beginn der Schulferien Anfang Juli ermöglichen werden. Zu einer vollständigen Information gehört allerdings auch, Sie darüber zu unterrichten, dass aufgrund eines denkbaren Wiederanstiegs der Sieben-Tages-Inzidenz in einzelnen Kreisen oder kreisfreien Städten über 100 (oder gar über 165) eine erneute Rückkehr in den Wechsel- (oder gar Distanz-) Unterricht nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann.“
- an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen der Schwellenwert unterschritten wird.
- danach die Einschränkungen am übernächsten Tag außer Kraft treten.
WIR WERDEN SIE UND EUCH ÜBER DIE HOMEPAGE INFORMIEREN, WANN DER PRÄSENZUNTERRICHT FÜR ALLE DEFINITIV STARTEN WIRD.
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Schüler und Schülerinnen, wir hoffen, dass wir Ihre und eure offenen Fragen klären konnten und drücken nun die Daumen, dass wir bald zu mehr Normalität zurückkehren und dabei alle gesund bleiben!
Herzliche Grüße
Köln, 16.5.2021
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,
wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass die Entwicklung der Inzidenzwerte in Köln die Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts im Wechselmodell, wie wir in unserer Schulmail vom 12. Mai angekündigt haben, zulässt.
5.5.2021
auch in der kommenden Woche werden die Unterrichte der Jahrgangsstufen 5-EF in Distanz durchgeführt. Lediglich die Q1 hat in der kommenden Woche Präsenzunterricht in voller Kursstärke.
Erst wenn in einer Kommune an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen der Inzidenzwert von 165 unterschritten wird, erfolgt die Rückkehr zum Wechselunterricht am darauffolgenden Montag.
Wir hoffen, dass dies bald der Fall sein wird!
Köln, 30.4.2021
Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,
mit Freude nehmen wir zur Kenntnis, dass die Inzidenzzahlen in Köln seit Tagen sinken. Dennoch wird es vermutlich noch eine Zeit dauern, bis die Zahlen eine Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts – in welcher Form auch immer – ermöglichen. Daher wird es auch in der kommenden Woche bei der Organisation des Unterrichts bleiben, den wir auch in dieser Woche praktiziert haben. Weiterhin gilt, dass es sehr wichtig ist, dass Schüler*innen, Eltern und Lehrer*innen im Austausch bleiben, wenn sich technische Probleme ergeben (defekte Endgeräte, punktuelle Überlastung des Internets wegen zu hoher Anzahl gleichzeitig online arbeitender Familienmitglieder…). Auch bei allen anderen Anliegen und Bedarfen ist eine zeitnahe Mitteilung eine große Hilfe. Nutzen Sie deshalb bitte die bekannten Kommunikationswege weiterhin bei Bedarf.
Unterrichtsorganisation
Der Unterricht in der kommenden Woche in der S I und der EF findet im bewährten Distanzformat statt. Die Videokonferenztermine werden bis Sonntag, 15.00 Uhr, festgelegt und die ggf. zu bearbeitenden Aufgaben bis zu diesem Zeitpunkt in Teams eingestellt. Die Q1 erhält Unterricht in Präsenz in voller Kursstärke. Die Q2 nimmt an den Abiturklausuren teil. Die Teilnahme von Schülerinnen, Schülern und Lehrkräften an Präsenzangeboten setzt weiterhin wöchentlich zwei Tests voraus, die zu den bekannten Zeitpunkten durchgeführt werden.
Wie wünschen Ihnen und euch ein schönes Wochenende!
Köln, 23.4.2021
mit der heutigen Mail des Ministeriums haben wir nun Gewissheit bzgl. der Unterrichtsorganisation der nächsten Woche und zusätzlich noch bzgl. einiger weiterer Aspekte, über die wir Sie und euch hiermit informieren möchten. Den genauen Wortlaut der Mail finden Sie und ihr unter https://www.schulministerium.nrw/22042021-informationen-zum-schulbetrieb-ab-26-april-2021.
Aufgrund der hohen Inzidenz findet der Unterricht in der kommenden Woche in der S I und der EF im bewährten Distanzformat statt. Die Videokonferenztermine werden bis Sonntag, 15.00 Uhr, festgelegt und die ggf. zu bearbeitenden Aufgaben bis zu diesem Zeitpunkt in Teams eingestellt. Die Q1 erhält Unterricht in Präsenz in voller Kursstärke. Die Q2 nimmt an den Abiturklausuren teil. Die Teilnahme von Schülerinnen, Schülern und Lehrkräften an Präsenzangeboten setzt weiterhin wöchentlich zwei Tests voraus, die zu den bekannten Zeitpunkten durchgeführt werden.
Unterrichte im Differenzierungsbereich PP/Religion, WP I und WP II
Da inzwischen regelmäßige Corona-Testungen erfolgen, es beim Fremdsprachenunterricht auf Präsenzunterricht in besonderen Maße ankommt und der Wahlpflichtbereich in einigen Schulformen Hauptfachcharakter hat, ist nunmehr auch die Bildung von Lerngruppen mit Schülerinnen und Schülern aus unterschiedlichen Klassen – nach Rückkehr in den Präsenzunterricht auch im Wechselmodell – möglich. Das gestern über den Kollegiums- und Elternverteiler kommunizierte AMG-spezifische Konzept ist damit hinfällig. Das heißt, sobald wir wieder in den Wechselunterricht gehen werden, finden die Differenzierungsfächer in den entsprechenden Kursen statt.
Klassenarbeiten und Klausuren
Solange an einer Schule ausschließlich Distanzunterricht erteilt wird, können in der Regel keine Klassenarbeiten geschrieben werden. Aus diesem Grund hat das Ministerium für Schule und Bildung die für die Sekundarstufe I festgelegte Zahl der Klassenarbeiten so geändert, dass im zweiten Halbjahr des laufenden Schuljahres in den Fächern mit Klassenarbeiten jeweils nur mindestens eine Leistung im Beurteilungsbereich „Schriftliche Arbeiten“ zu erbringen sein wird.
Die Möglichkeit, eine Klassenarbeit durch eine andere gleichwertige schriftliche oder mündliche Leistungsüberprüfung zu ersetzen, bleibt bestehen und gilt dementsprechend auch für den Fall, dass diese die einzige Klassenarbeit in diesem Halbjahr ist.
Die zentrale Klausur am Ende der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe in diesem Jahr entfällt, die Mindestzahl der Klausuren in diesem Halbjahr wird auf eine reduziert. Das heißt, dass die EF-Klausuren aufgrund des Distanzunterrichts in der kommenden Woche leider entfallen bzw. erneut verlegt werden müssen. Solange die EF aber im Distanzunterricht ist, wird dort keine Klausur geschrieben.
Nachprüfung für den schulischen Teil der Fachhochschulreife
Schülerinnen und Schüler, die keine Zulassung zur Abiturprüfung an allgemeinbildenden Schulen erhalten haben und denen bisher nicht der schulische Teil der Fachhochschulreife bescheinigt werden kann, sollen in diesem Jahr erneut – sowie im Vorjahr auch – die Gelegenheit erhalten, dies durch eine Nachprüfung zu erreichen. Über dieses Angebot informieren die Beratungslehrer.
Wiederaufnahme des Wechselunterrichtmodells nach gesunken Inzidenzwerten bzw. geänderten Vorgaben
Sobald wieder Unterricht im Wechselmodell in Präsenz stattfinden kann, beginnt er mit der Schüler*innengruppe, die in der Woche vom 19. – 23.04.21 NICHT im Präsenzunterricht war.
In der Hoffnung auf bessere Zeiten und in Vorfreude auf ein Wiedersehen grüßen wir herzlich!
Köln, 15.4.2021
nachdem die Landesregierung ihre Absichten bzgl. der Ausgestaltung des Unterrichts in der nächsten Woche bereits in den Medien kommuniziert hat, kam heute auch die offizielle Schulmail, über deren Inhalt wir Sie und euch heute informieren möchten. Ab 19.4. gelten folgende Regelungen:
Für die Q1: Montag 1./2. Stunde, Mittwoch 3./4. Stunde
Für die Q2: Montag 5. Stunde, Mittwoch 1./2. Stunde
Auf Bundesebene wurde beschlossen, dass bei Überschreitung eines Inzidenzwertes von 200 über einen Zeitraum von mindestens drei Tagen die Schulen regional (und nicht zwingend landesweit) wieder geschlossen werden müssten. Da die maßgeblichen Kennwerte sich in den letzten Tagen in Köln deutlich nach oben entwickelt haben, kann es sein, dass wir kurzfristig das Unterrichtsmodell anpassen müssen. Bitte achten Sie/achtet daher auf Mitteilungen von Schul-, Stufen- und Klassenleitungen bzw. Veröffentlichungen auf der Homepage.
Köln, den 09.04.2021
wir hoffen, dass Sie und ihr die Osterferien nutzen konnten/konntet, um Kraft für die vor uns liegenden Schulwochen zu sammeln. Die kommende Zeit wird uns wieder ein hohes Maß an Flexibilität und Selbstorganisation abverlangen!
Nachdem wir gestern Abend aus der Presse erfahren haben, dass der Unterricht in der Woche vom 12.04. – 16.04.21 - mit Ausnahme der Abiturvorbereitung der Abiturient*innen und des Unterrichts der Q1 – entgegen den Ankündigungen aus der letzten Unterrichtswoche vor den Ferien als Distanzunterricht zu organisieren ist, hat uns nun auch die Schulmail erreicht, so dass wir Sie und euch informieren können:
1. Organisation des Unterrichts in der Woche vom 12.4. – 16.04.2021: Distanzunterricht für die Klassen 5-EF und Präsenzlernen für die Q1 und Q2
2. Abiturprüfungen, Klausuren und Klassenarbeiten
3. Testung der Schüler*innen
4. Verlängerung der Leihfrist für die ausgegebenen I-Pads
Mit der Wiedereinführung des Distanzunterrichts wird automatisch die Leihfrist der vom AMG entliehenen I-Pads bis zum 31. Mai verlängert.
5. TMK-Unterricht
Für den TMK-Unterricht gelten weiterhin die Zoomlinks, die für die jeweiligen Dozenten immer die gleichen bleiben. Zu finden sind diese unter Teams à TMK à TMKurs (z.B. TMK6 C), Dateien.
Herzliche Grüße und einen guten Start in den letzten Abschnitt des Schuljahres wünschen
Köln, 26.3.20212
wie Sie und ihr möglicherweise schon über die Presse erfahren haben/habt, erreichte uns gestern eine Schulmail mit Informationen zur Unterrichtsorganisation nach den Osterferien (https://www.schulministerium.nrw/ministerium/schulverwaltung/schulmail-archiv/25032021-informationen-zum-schulbetrieb-nrw). Es heißt dort wörtlich: „Aufgrund des derzeit absehbaren Infektionsgeschehens wird es nach den Osterferien keinen Regelbetrieb mit vollständigem Präsenzunterricht in den Schulen geben. Sofern es die Lage zulässt, soll der Schulbetrieb bis einschließlich zum 23. April 2021 daher unter den bisherigen Beschränkungen stattfinden (siehe die in der Schulmail vom 5. März 2021 übermittelten Vorgaben und Regelungen https://www.schulministerium.nrw/ministerium/schulverwaltung/schulmail-archiv/05032021-informationen-zum-schulbetrieb-nrw)“. Für das AMG bedeutet das, falls das Ministerium in den Osterferien nicht von der Vorgabe abweicht:
In Bezug auf die Q1 wollen wir die Organisation des Unterrichts noch nicht planen und weitere Vorgaben des Ministeriums abwarten, mit denen am Ende der Osterferien zu rechnen ist. Allerdings hat sich aus unserer Sicht das Zuschalten der jeweils anderen Kurshälfte nicht bewährt, sodass als Alternativen zurzeit Unterricht in voller Stärke oder Wechselunterricht nach dem Muster der SI/EF anbieten. Lehrerrat und Schulleitung werden am letzten Freitag in den Osterferien konferieren und Sie dann zeitnah informieren.
Testungen Schülerinnen und Schüler
Nach den Osterferien soll die Anzahl der Selbsttests, die wir in dieser Woche zum ersten Mal durchgeführt haben, auf zwei erhöht werden, möglichst schon in der ersten Woche nach den Osterferien. Der Testtermin am Mittwoch, der von einem auswärtigen Labor durchgeführt wurde, fällt weg.
Alle weiteren Informationen, die sich aus dem Infektionsgeschehen und hieraus folgenden Entscheidungen ergeben und die uns rechtzeitig für den Schulstart nach den Osterferien zur Verfügung stehen, werden Ihnen und euch frühestmöglich übermittelt.
Wir wünschen Ihnen und euch erholsame Ferien mit der Familie!
15.3.2021
heute hat der eingeschränkte Präsenzunterricht begonnen. Wir freuen uns sehr, dass wir wieder persönlichen Kontakt zu unseren Schülerinnen und Schülern haben!
Leider sind die vom Land angekündigten Selbsttests noch nicht eingetroffen.
Wir haben aber das große Glück, dass wir am kommenden Mittwoch, dem 17.03.21, den an diesem Tag anwesenden Schüler*innen (die zweite Gruppe erhält das gleiche Angebot in der nächsten Woche) einen Schnelltest anbieten können.
Von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr wird das geschulte medizinische Fachpersonal der Praxis Dr. M. Reith und der Einrichtung „Mein Corona Schnelltest“ diese Tests fachkundig durchführen. Diese Testungen sind kostenlos und werden im Rahmen der Bürgertests abgerechnet.
Im Anhang finden Sie die Einwilligungs- und Datenschutzerklärung, die Sie, liebe Eltern, oder die volljährigen Schüler*innen bitte ausfüllen und unterschrieben zum Test mitbringen. Ohne die unterschriebene Einwilligungserklärung ist keine Testung möglich.
Einwilligung.pdf
Der Test ist selbstverständlich freiwillig. Er findet in Form eines Nasen- und/oder Rachen-Abstriches statt. Sollte der Test positiv sein, wird zur Absicherung direkt auch in der Schule ein Abstrich für einen kostenlosen PCR-Test gemacht. Bei einem positiven Testergebnis werden Sie umgehend benachrichtigt, weil das Kind dann in der Schule abgeholt werden muss. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Anhang.
Da die Testung ein wichtiger Bestandteil des Infektionsschutzes ist, hilft sie dabei, „das Recht auf Bildung und den Gesundheitsschutz umzusetzen“, wie unsere Schulministerin betont. Großflächige Tests helfen bei der Bekämpfung von Covid-19, weil wir so erfahren, ob wir das Virus haben. Mit diesem Wissen können wir Infektionen erkennen und geeignete Schutzmaßnahmen einleiten. Auch ein Großteil der Lehrer*innen und Mitarbeiter*innen unserer Schule nutzt die mittlerweile umgesetzten Testmöglichkeiten regelmäßig.
Es gibt uns allen mehr Sicherheit, dass wir zeitgleich mit dem Wiederbeginn des Unterrichts diese Testmöglichkeit hier in der Schule anbieten können. Wir hoffen, dass wir gemeinsam alles tun, um den Schulbetrieb zu ermöglichen und den Abiturjahrgang sicher durch die kommenden Wochen zu begleiten.
Mit freundlichen Grüßen
Köln, 08.03.2021
das Schulleitungsteam hat heute mit Beteiligung des Lehrerrats die Organisation der zwei Wochen vor den Osterferien diskutiert und festgelegt. Das Modell, das wir im Folgenden erläutern, beruht auf den Vorgaben des Landes, dem durch die Beschulung aller Klassen und Kurse unter Corona-Bedingungen erhöhten Raumbedarf und den technischen Möglichkeiten der Schülerschaft und am AMG.
Hier nun die Regelungen im Einzelnen:
Jahrgangsstufe 5-9:
Die einzelnen Klassen der Jahrgangsstufen 5-9 werden nach pädagogischen Gesichtspunkten aufgeteilt. Die Verantwortung für die Teilung obliegt den Klassenleitungen, die die Klassenteile den Eltern kommunizieren. Die eine Hälfte der Klasse hat in der Woche vom 15.3., die andere Hälfte vom 22.3. an Präsenzunterricht und in der entsprechenden anderen Woche Distanzunterricht. Die differenzierten Kurse finden nicht statt, die unterrichtenden Kolleg*innen geben den Schüler*innen Aufgaben zur Bearbeitung im Klassenverband.
Regelungen für TMK-Schüler*innen:
Die Klassen 8c + 9c werden unter Berücksichtigung der einzelnen TMK-Kurse digital oder vor Ort unterrichtet. Die Art des Unterrichts wird von den Kursleitungen kommuniziert. Die Klassen 5-7 erhalten ihren TMK-Unterricht weiter digital. Die jeweils vorher im Stundenplan verankerten Mittagspausen bzw. Ziff-Zeiten erlauben vor dem TMK-Unterricht eine problemlose Rückkehr nach Hause.
EF:
Die EF wird nach dem Kriterium der alphabetischen Reihenfolge der Nachnamen geteilt. Die Schüler*innen, deren Nachnamen mit A-Ko beginnen, haben in der ersten Woche Präsenz- und in der zweiten Woche Distanzunterricht, die Schüler*innen, deren Nachnamen mit Kr-Z beginnen, umgekehrt. Die Schüler*innen im Distanzunterricht werden nicht über Teams per Videokonferenz zugeschaltet.
Q1:
Die Q1 wird nach dem Kriterium der alphabetischen Reihenfolge der Nachnamen geteilt. Die Schüler*innen, deren Nachnamen mit A-Le beginnen, haben in der ersten Woche Präsenz- und in der zweiten Woche Distanzunterricht, die Schüler*innen, deren Nachnamen mit Lo-Z beginnen, umgekehrt. Die Schüler*innen im Distanzunterricht werden über Teams per Videokonferenz zugeschaltet.
Q2:
Die Q2 hat in beiden Wochen in voller Kursstärke Präsenzunterricht.
Ob und in welchem Rahmen die Mensa Essen anbieten kann, entscheidet sich bis Mittwoch.
Liebe Schülerinnen und Schüler, bitte achtet vor Beginn des Unterrichts am 15.3. auf möglicherweise notwendige Raumänderungen. Außerdem möchten wir noch einmal ausdrücklich darauf hinweisen, dass in der Schule und in einem Abstand zum Schulgelände von 150 m die Maskenpflicht gilt. Wir bitten euch, medizinische Masken oder FFP2-Masken zu tragen, um die Ansteckungsgefahr so gering wie möglich zu halten. Sollte es euch und euren Eltern aus finanziellen Gründen nicht möglich sein, solche Masken zu beschaffen, halten wir von der Schule einige im Sekretariat bereit.
Wir freuen uns, alle Schülerinnen und Schüler wieder in Präsenz am AMG unterrichten zu können! Bis dahin wünschen wir Ihnen und euch alles Gute. Bleibt und bleiben Sie gesund!
Köln, 05.03.2021
Lieber Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,
heute erreichte uns eine Mail des Ministeriums mit Informationen zur Unterrichts- und Prüfungsgestaltung in den drei Wochen bis zu den Osterferien. Den genauen Wortlaut der Ministeriumsmail finden Sie unter:
https://www.schulministerium.nrw.de/ministerium/schulverwaltung/schulmail-archiv/05032021-informationen-zum-schulbetrieb-nrw
Wir fassen hier die wesentlichen Aspekte zusammen und informieren Sie und euch zusätzlich über die maßgeblichen Auswirkungen auf den Schulbetrieb am AMG:
Regelungen für die weiterführenden allgemeinbildenden Schulen
Außerdem erhielten wir aus dem Ministerium neue Informationen bezüglich der Klassenarbeiten (zur Info: Die Regelungen stehen allerdings noch unter dem Vorbehalt, dass der Landtag einem entsprechenden Gesetzzustimmen wird, wovon aber auszugehen ist):
Für die Sekundarstufe I gilt:
Für die EF gilt:
dass uns bereits jetzt Möglichkeiten eröffnet wurden, den Zeit- und Leistungsdruck zu verringern:
Außerdem haben alle unsere Fachkonferenzen der anderen Klausurfächer, in denen 1-2 Klausuren geschrieben werden müssten, die Möglichkeit genutzt zu beschließen, für dieses Halbjahr jeweils nur eine Klausur bis zu den Sommerferien zu schreiben.
Wir freuen uns, bald alle unsere Schülerinnen und Schüler wieder in Präsenz am AMG unterrichten zu können! Wir bleiben optimistisch, dass der einziehende Frühling, zahlreichere Testungsmöglichkeiten und sogar Impfungen dazu beitragen, die Lage zu verbessern und eine Rückkehr zu mehr Normalität ermöglichen. Bis dahin wünschen wir Ihnen und euch alles Gute. Bleibt und bleiben Sie gesund!
Köln, 12.2.2021
gestern erreichte uns eine Mail des Ministeriums mit Informationen zur Unterrichts- und Prüfungsgestaltung nach dem 22.2.2021. Den genauen Wortlaut der Ministeriumsmail finden Sie unter:
https://www.schulministerium.nrw.de/themen/schulsystem/regelungen-fuer-schulen-ab-dem-22-februar-2021
Wir fassen hier die wesentlichen Aspekte zusammen und informieren Sie und euch zusätzlich über die maßgeblichen Auswirkungen auf den Schulbetrieb am AMG.
Ab dem 22.2. werden alle Kurse der Q1 und der Q2 wieder am AMG Präsenzunterricht erhalten. Alle anderen Stufen werden weiterhin nach dem bewährten Konzept des Distanzlernens unterrichtlich versorgt. Die Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts für alle Klassen und Stufen des AMG ist für die Zeit angekündigt, in der der Inzidenzwert in Nordrhein-Westfalen dauerhaft unter 50 gefallen sein wird. Das AMG hält das bekannte Notbetreuungsangebot für Schüler*innen der 5. und 6. Klassen aufrecht.
Anmeldung_zur_Betreuung_eines_Kindes_während_des_Distanzunterrichts.pdf
Zusätzlich können, wie bereits ab dem 1. Februar praktiziert, Schüler*innen aller Jahrgangsstufen auf Vorschlag der Klassen- und Schulleitung an einem gesonderten Betreuungsangebot teilnehmen.
Zu den Klausuren in der Qualifikationsphase: Q2: Es gibt keine Veränderungen der Termine der Vorabiturklausuren und der Abiturklausuren. Q1: Alle bis einschließlich 23. Februar geplanten Klausuren werden nach hinten verschoben. Damit finden die Klausuren am Freitag, den 26. Februar regulär statt. Der Klausurplan wird aktualisiert.
In der Sekundarstufe I und in der EF werden bis auf Weiteres keine Klausuren oder Klassenarbeiten geschrieben. Nähere Bestimmungen dazu, auch rechtlicher Natur, etwa in Bezug auf die Anzahl der Klassenarbeiten, sind vom Ministerium angekündigt.
Liebe Schülerinnen und Schüler der Q1 und Q2, bitte achtet vor Beginn des Unterrichts am 22.2. auf möglicherweise notwendige Raumänderungen. Außerdem möchten wir noch einmal ausdrücklich darauf hinweisen, dass in der Schule und in einem Abstand zum Schulgelände von 150 m die Maskenpflicht gilt. Wir bitten euch, FFP2-Masken zu tragen, um die Ansteckungsgefahr so gering wie möglich zu halten. Sollte es euch und euren Eltern aus finanziellen Gründen nicht möglich sein, eine FFP2-Maske zu beschaffen, halten wir von der Schule solche Masken im Sekretariat bereit.
Wir freuen uns, wenigstens Teile der Schülerschaft wieder in Präsenz am AMG unterrichten zu können! Bis dahin wünschen wir Ihnen und euch alles Gute. Bleibt und bleiben Sie gesund!
Informationen zu den Karnevalstagen und zum Unterricht ab dem 17.2.
sicherlich haben Sie und habt ihr in den vergangenen Tagen die Diskussion über die Ferienregelung an den Karnevalstagen in den Medien und die mögliche Öffnung der Schulen ab dem 17.2. verfolgt. Wir möchten Sie und euch heute daher über die zentralen Punkte für unsere Schule informieren, für die uns verlässliche Informationen vorliegen.
Die beweglichen Ferientage und der Ausgleichstag für den Tag der offenen Tür, die im letzten Schuljahr von der Schulkonferenz beschlossen wurden, werden nicht verlegt und der Unterricht ruht vom 12.02.2021 bis zum 16.02.2021. Wir beginnen – wie gewohnt – am Aschermittwoch mit Unterricht in Distanz. Eine kurzfristige Verlegung hätte für alle Mitglieder der Schulgemeinschaft erhebliche Konsequenzen gehabt. Zudem funktioniert der Distanzunterricht gut und wir haben alle intensiv gelernt und gearbeitet. Vor allem für unsere Schülerinnen und Schüler ist dies nicht weniger anstrengend und fordernd als Unterricht in Präsenz. Die freien Tage sollen daher primär dazu genutzt werden, zur Ruhe zu kommen und sich zu erholen und nur in besonderen Fällen – etwa bei der Abitur- oder Prüfungsvorbereitung - zur Nacharbeit und Vertiefung von Unterrichtsgegenständen. Deshalb werden auch keine verpflichtenden Aufgaben zur Bearbeitung während der unterrichtsfreien Zeit erteilt.
Da es sich bei den Tagen um bewegliche Ferientage handelt, werden keine Notbetreuung und kein betreutes Lernen angeboten.
Der Unterricht wird ab Mittwoch, 17.2., nach unserem bewährten Fernunterrichtskonzept fortgeführt. Bitte haben Sie dafür Verständnis, wenn angesichts der beweglichen Ferientage die Aufgaben und Termine für die Videokonferenzen erst am Dienstag, 12.00 Uhr, in Teams eingestellt sein werden.
In der Presse wurde die Auffassung des Ministeriums kolportiert, dass die Schulen ab dem 22.2. wieder behutsam geöffnet würden. Wir werden Sie und euch über die Konsequenzen für das AMG informieren, sobald verlässliche Informationen vorliegen, etwa zu möglichen Modellen des Präsenzunterrichts, den angesetzten Klausuren in der Sekundarstufe II oder den Klassenarbeiten in der Sekundarstufe I.
Herzliche Grüße und geruhsame Tage, bleiben Sie und bleibt über die Karnevalstage gesund!
Bereits im vergangenen Sommer hat die KJA mit ihrem Soccer Cup ein Highlight gesetzt. Diese Erfolgsgeschichte möchte die KJA im kommenden Frühjahr wieder aufgreifen und noch besser und größer machen. Wir können mit unserer neuen Organisation bis 512 Spieler*innen teilnehmen lassen, gehen folglich von ca. 8000 tausend Einzelspielen aus und nutzen bewusst das Spiel PS4/Fifa 20. Alle Teilnehmer brauchen lediglich eine entsprechende Konsole und eine rechtzeitige Anmeldung bei der Turnierleitung, sonst nichts. Zum Ablauf des Turniers und der Anmeldekriterien wird es zu Beginn des neuen Jahres Flyer und Infoschreiben geben, die an alle Interessierten weitergegeben werden.
Sollte der/die ein oder andere Lehrer*in ebenfalls Lust verspüren anzutreten, würden gewiss nicht nur wir uns freuen, sondern ebenfalls die eigenen Schüler*innen, auf die man im Laufe des Turniers durchaus treffen könnte. Auch aus den Reihen der KJA Köln wird es die/den ein oder andere/n Spieler*in geben, die gleichsam freudiges Interesse an einer Teilnahme bekundet hat.
Brief_an_die_Schülerinnen_KJA-Soccer-Cup.pdf
KJA-Soccer-Club Matches
BÜCHERAUSLEIHE FÜR DIE OSTERFERIEN !!!
Liebe Schülerinnen und Schüler,
am Montag könnt ihr endlich wieder zur Schule kommen und etwas läuft wieder etwas normaler! Doch in zwei Wochen sind Osterferien - und was macht ihr? Wir hoffen, ihr lest ein gutes Buch!!!
Damit sich alle mit Lesestoff versorgen können, findet am Mittwoch, 17.März, von 13.30 - 14.30 Uhr eine Ausleihe in der Schülerbibliothek statt. Also kommt vorbei, ihr werdet sicherlich fündig!!!
Wir freuen uns auf euch!
Liebe Grüße
H. Müller
Liebe Eltern,
bitte beachten Sie, dass für den Zeitraum für das diesjährige Anmeldeverfahren für die neuen 5. Klassen gilt:
Eine vorzeitige Anmeldung ist nicht möglich! Eine verspätete Anmeldung kann nicht berücksichtigt werden!
Diese Jahr ergeben sich auf Grund der aktuellen Corona-Pandemie drei Möglichkeiten, Ihre Anmeldung bei uns einzureichen:
Per E-Mail unter: anmeldung@amg-koeln.de
Postalisch an das Albertus-Magnus-Gymnasium Köln, Ottostr. 87, 50823 Köln
Wenn 1. und 2. nicht möglich sind: persönlich im Sekretariat unter den angegebenen Öffnungszeiten
Alle weiteren, wichtigen Informationen finden Sie unter der Rubrik Anmeldung!
auf dieser Seite finden Sie ein Video zur Unterstützung bei der Einrichtung und der Benutzung von Microsoft Teams.
(Achtung: Durch das Anklicken dieses Links verlassen Sie unser Angebot und werden auf Youtube weitergeleitet. Zur Datenschutzerklärung)
BITTE recht freundlich
...heißt das neue Video des Kulturkanals...
... und hier gehts direkt zum Kanal!
Liebe Eltern, liebe Schüler*innen,
am 26.1. hat sich die Landesregierung in der Presse zur Fortführung des Distanzunterrichts bis zum 12. Februar geäußert. Die Erklärung der Landesregierung findet sich im Wortlaut auf dem Bildungsportal: (https://www.schulministerium.nrw.de/presse/pressemitteilungen/ministerin-gebauer-distanzunterricht-bis-zum-12-februar-fuer-alle-schulen)
Darüber hinaus hat die Landesregierung am 28.1. in einer Schulmail eine Ausweitung des Betreuungsangebots für Schüler*innen aller Stufen angekündigt, das bei uns am AMG über die Klassen- und Jahrgangsstufenleitungen kommuniziert wird. Klassenarbeiten in der Sekundarstufe I und Klausuren in der Sekundarstufe II werden auf die Zeit nach dem 12. Februar verlegt. Die Schulmail findet sich im Wortlaut unter:
Der 12. Februar ist Weiberfastnacht, und da wir am Tag der Offenen Tür den Karnevalsdienstag – wie in jedem Jahr – bereits vorgearbeitet haben und auch der Karnevalsfreitag traditionell ein beweglicher Ferientag am AMG ist, hoffen wir darauf, dass bis Aschermittwoch unterrichtsfrei sein wird. Verbindliche Regelungen des Ministeriums dazu stehen allerdings noch aus. Sollten sich diesbezüglich Änderungen ergeben, werden wir Sie schnellstmöglich informieren. Wir hoffen auf den Aschermittwoch als Tag des Unterrichtsbeginns. Möge dieses Mal nicht alles vorbei sein, sondern neu beginnen!
Bis dahin arbeiten wir auf bewährte Art und Weise weiter und werden uns auch in Zukunft an unserem bekannten Konzept sowie den aktuellen Vorgaben des Ministeriums orientieren:
Am kommenden Freitag (29.01.21) freuen wir uns, die Zeugnisse dank der baulichen Voraussetzungen im AMG dem Infektionsgeschehen angemessen, aber dennoch persönlich übergeben zu können.
Die Zeugnisausgabe erfolgt derart, dass die Klassen- und Stufenleitungen die Zeugnisse aus dem Verwaltungsbau heraus aus fünf Fenstern in einem definierten Zeitraum vornehmen. Die Ausgabestellen im Verwaltungsbau entnehmen Sie/entnehmt ihr bitte dem beigefügten Bild, die Ausgabezeiten der beigefügten Tabelle. Am Tag der Ausgabe werden die entsprechenden Fenster mit den dazugehörigen Zahlen beschriftet sein. Damit sich nicht ganze Klassen und Stufen auf einmal auf dem Gelände des AMG aufhalten, werden den Schüler*innen von der Klassen- bzw. Stufenleitung persönliche Zeitfenster innerhalb des Zeitfensters genannt werden, die ihr/Ihre Kinder auch bitte unbedingt einhaltet/einhalten. Gemeinsam mit den Zeugnissen erhalten die Schüler*innen auch den Stundenplan für das kommende Schuljahr, wenn die Klassenleitungen diesen nicht schon vorher kommuniziert haben.
Ausgabeorte:
Ausgabezeiten:
Ausgabestelle
1
2
3
4
5
8 -9 Uhr
7a
8a
9a
5a
6a
9 – 10 Uhr
7b
8b
9b
5b
6b
10 – 11 Uhr
7c
8c
9c
5c
6c
11 – 12 Uhr
7d
8d
9d
5d
6d
12 – 13 Uhr
6e
12 – 14 Uhr
EF
Q1
Liebe Eltern, liebe Schüler*innen, wir danken für die zahlreichen positiven Rückmeldungen, die wir in den letzten Wochen mit Blick auf den Distanzunterricht erhalten haben sowie für das konstruktive Feedback, das uns immer wieder erlaubt, im Sinne von „Feintuning“ den Unterricht zu optimieren.
Wir möchten uns aber vor allem bei Ihnen als Eltern für die Unterstützung und Geduld bedanken und euch, liebe Schüler*innen und Schüler, unsere Anerkennung aussprechen und ausdrücklich loben.
Ihr seid in den vergangenen Monaten der Pandemie aus der anfänglichen Schockstarre herausgetreten und habt euch noch mehr zu selbstständigen und eigenverantwortlichen Lerner*innen entwickelt. Es gelingt euch immer besser, den persönlichen Lernprozess zu steuern und eure Lehrer*innen aktiv als Begleiter*innen und Motivator*innen zu sehen und ihre Hilfe zu nutzen. Wie alles im Leben hat auch diese Pandemie zwei Seiten. Und eine davon ist, dass vor allem eure methodischen und personalen Kompetenzen so deutlich gewachsen sind, dass - wie von der Universität zu Köln zu vernehmen ist - man sich freut, Studierende erwarten zu dürfen, die aus den oben genannten Gründen eine deutlich ausgeprägtere Selbstständigkeit, Reife und Studierfähigkeit mit sich bringen werden.
Im AMG bleiben wir optimistisch:
In den kommenden Frühlingsmonaten werden wir uns sicher wieder regelmäßig sehen und darauf freuen wir uns sehr! Schule lebt vom Miteinander, und das wird in der Schulgemeinde des AMG ausgiebig und gerne zelebriert. Bis das wieder unbeschwert stattfinden kann, nutzen wir alle zur Verfügung stehenden Mittel und Wege, uns infektionsschutzkonform auszutauschen, beizustehen und zu unterstützen!
In diesem Sinne senden wir herzliche Grüße und wünschen einen guten Start in den Februar und damit ins zweite Halbjahr!
DISTANZUNTERRICHT NACH DEN FERIEN - BETREUUNGSANGEBOTE FÜR SCHÜLER*INNEN DER KLASSEN 5 UND 6
Information für die Eltern und Erziehungsberechtigten und Schüler*innen des AMG
wir hoffen sehr, dass Sie die Ferien genießen konnten und gesund und hoffnungsfroh in das neue Jahr gekommen sind, von dem wir uns wünschen, dass es besser verlaufen möge als das alte.
Wie der heutigen Schulmail des Ministeriums zu entnehmen ist, wird es zwischen dem 11.1. und dem 29.1. keinen Präsenzunterricht an den Schulen des Landes Nordrhein-Westfalen geben. Für Schüler*innen der Stufen 5 und 6 wird eine Notbetreuung (Regelungen dazu siehe unten) angeboten.
Hier die Regelungen zwischen dem 11.1. und dem 29.1.2021 im Einzelnen:
In allen Jahrgangstufen wird Unterricht grundsätzlich nur als Distanzunterricht erteilt. Für Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung, der eine besondere Betreuung erfordert, muss diese in Absprache mit den Eltern oder Erziehungsberechtigten sichergestellt werden. Das Ministerium für Schule und Bildung geht davon aus, dass der Einsatz von Schulbegleiter*innen auch im häuslichen Umfeld beim Distanzunterricht gewährleistet wird. Die Schulpflicht ist selbstverständlich nicht ausgesetzt. Mit der Teilnahme am Distanzunterricht erfüllen die Schüler*innen ihre Schulpflicht. Dazu gehören die Erledigung der Arbeitsaufträge, die Abgabe der Ergebnisse bei Aufforderung und die Teilnahme an Videokonferenzen. Die Aufgaben werden in Teams für die Woche vom 11. bis 15.1.21 bis Sonntag, 15.00 Uhr und in den beiden folgenden Wochen bis Samstag, 15.00 Uhr eingestellt.
Das Lernen und Arbeiten zu Hause, wie es von vielen Schülerinnen und Schülern im Frühjahr erstmals praktiziert wurde und für das es von den Schulen fortgeschriebene Konzepte gibt, gilt somit ab Montag, dem 11.1.2021. Es gelten darüber hinaus die rechtlichen Vorgaben für Distanzunterricht und die zweite Verordnung zur befristeten Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnungen gemäß § 52 Schulgesetz (bis zum Ende des Schuljahres 2020/2021 befristet).
Wichtige Eckpunkte:
Distanzunterricht ist dem Präsenzunterricht im Hinblick auf die Zahl der wöchentlichen Unterrichtsstunden der Schüler*innen wie der Unterrichtsverpflichtung der Lehrkräfte gleichwertig. Somit orientiert sich die Schüler*innenwochenarbeitszeit am Stundenplan. In der Praxis kann das z.B. so aussehen, dass dreistündig erteilter Deutschunterricht im Distanzlernen aus einer Videokonferenzstunde und Aufgaben, zu deren gründlicher Bearbeitung man 90 min benötigt, besteht.
Sinnvolles Distanzlernen bedeutet nicht, dass jede Unterrichtsstunde in einer Videokonferenz abgebildet wird.
Die Leistungsbewertung erstreckt sich auch auf die im Distanzunterricht vermittelten Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten der Schüler*innen, d.h., dass auch Lernprodukte und Aufgaben aus dem Distanzunterricht der Abgabepflicht unterliegen und zur Notenfindung dienen.
Regelungen des AMG für Videokonferenzen
Für Schüler*innen aller Jahrgangsstufen ist die erste Stunde im Stundenplan von 7.55 Uhr bis 8.40 Uhr eine Videokonferenzstunde. Sollte Ihr Kind erkrankt sein, melden Sie dies bitte der Klassen- oder Jahrgangsstufenleitung bis 7.30 Uhr per Mail.
Zusätzlich gilt:
Stufen EF, Q1 und Q2: Im Grundkurs wird mindestens eine, im Leistungskurs werden mindestens zwei der Stunden als Videokonferenzstunde abgehalten. Der Kurslehrer/die Kurslehrerin legt die Stunde als Konferenzstunde in Teams im zeitlichen Rahmen der Lage des Unterrichts im Stundenplan an.
Klassen 5 - 9: Mindestens eine der Stunden wird als Videokonferenzstunde gehalten. Der Fachlehrer/die Fachlehrerin legt diesen Termin in Teams als Konferenzstunde im zeitlichen Rahmen der Lage des Unterrichts im Stundenplan an.
In den Jahrgangsstufen 1 bis 6 können Eltern bzw. Erziehungsberechtigte für ihre Kinder eine Notbetreuung beantragen
Das Ministerium bittet darum, dass, soweit möglich, alle Eltern ihre Kinder zuhause betreuen, um so einen Beitrag zur Kontaktreduzierung zu leisten. Um die damit verbundene zusätzliche Belastung der Eltern zumindest in wirtschaftlicher Hinsicht abzufedern, soll bundesgesetzlich geregelt werden, dass das Kinderkrankengeld im Jahr 2021 für 10 zusätzliche Tage pro Elternteil (20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende) gewährt wird. Der Anspruch soll auch für die Fälle gelten, in denen eine Betreuung des Kindes zu Hause erfolgt, weil dem Appell des Ministeriums für Schule gefolgt wird.
Falls Sie dennoch eine Betreuung Ihres Kindes benötigen, füllen Sie bitte das angehängte Formular aus und senden es bis Sonntag, 10.1., 12.00 Uhr an l.remus@amg-koeln.de. In der Notbetreuung werden keine Unterrichtsangebote gemacht. Ihr Kind muss die Aufgaben, die in Teams eingestellt sind, selbstständig bearbeiten und ggf. an den für diesen Tag anberaumten Videokonferenzen teilnehmen. Bitte geben Sie Ihrem Kind daher, wenn möglich, ein digitales Endgerät mit (siehe dazu auch Verleih von I-Pads im unteren Abschnitt).
Anlage_Anmeldung_Betreuung_bis_zum_31._Januar_2021.pdf
Für Klassenarbeiten und Klausuren bis zum Ende des Halbjahres gilt:
Die Klausuren der Q1 und Q2 finden planmäßig statt.
Für Klassenarbeiten der Sekundarstufe I und Klausuren der EF gilt: Grundsätzlich werden in den Schulen bis zum 31. Januar 2021 keine Klassenarbeiten und Klausuren geschrieben, da der Unterricht im 1. Schulhalbjahr eine ausreichende Basis für die Leistungsbewertung auf dem Halbjahreszeugnis geschaffen hat.
Möglichkeit der befristeten Leihe eines I-Pads
Schüler*innen, die nicht über ein digitales Endgerät verfügen, können ein solches ausleihen. Bedingung: Das anhängende Formular muss von Erziehungsberechtigten UND Schüler*in ausgefüllt und unterschrieben werden. Wer ein I-Pad ausleihen möchte, muss über l.remus@amg-koeln.de einen Termin zur Übergabe des Gerätes vereinbaren und den ausgefüllten Leihvertrag mitbringen. Als Zeitfenster stehen dafür Freitag, 8.1.2021, 13.00 – 16.30 Uhr und Montag, 11.1., 7.30 – 10.00 Uhr zur Verfügung. Bitte nennen Sie in der Mail Ihren Namen und das bevorzugte Zeitfenster. Wir senden Ihnen dann einen individuellen Übergabetermin zu. Bitte beachten Sie, dass nur eine begrenzte Anzahl an Geräten zur Verfügung steht und wir angesichts der Umstände keine umfangreiche Bedürfnisprüfung durchführen können. Beantragen Sie also bitte nur dann ein Gerät für Ihr Kind, wenn keine anderen Möglichkeiten zur Nutzung eines digitalen Endgerätes bestehen.
Leihvertrag_ipad.pdf
Die Klassen- und Jahrgangsstufenleitungen sind Ihre und eure ersten Ansprechpartner für Sorgen und Schwierigkeiten. Das Schulleitungsteam unterstützt nach besten Kräften. Bleibt und bleiben Sie gesund!
Es grüßen herzlich
wir haben heute Mittag aus der Presse erfahren, dass die Präsenzpflicht an Schulen ab kommenden Montag aufgehoben wird. Da die Ausführungen aber viele Fragen offen gelassen haben und natürlich auch keine ministeriellen Anweisungen waren, haben wir diese abgewartet, um Sie umfassend zu informieren.
Sicherlich haben Sie alle in den zurückliegenden Tagen die Entwicklung der Infektionszahlen verfolgt. Bislang ist es nicht nachhaltig gelungen, die zweite Welle der Corona-Infektionen zu brechen. Daher hat sich das MSB heute dazu entschieden, weitergehende Maßnahmen zu treffen, die auch Auswirkungen auf den Schulbetrieb haben.
Als Beitrag zur allgemeinen Kontaktreduzierung gelten daher ab Montag, 14. Dezember 2020, folgende Regelungen:
In den Jahrgangsstufen 1 bis 7 können Eltern bzw. Erziehungsberechtigte ihre Kinder vom Präsenzunterricht befreien lassen.
Um das Verfahren angesichts der Kürze der Zeit zu vereinfachen, zeigen die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten den Klassenlehrer*innen der Klassen 5,6, und 7gegenüber schriftlich an, wenn sie von dieser Befreiung Gebrauch machen wollen. Sie geben dabei an, ab wann die Schülerin bzw. der Schüler ins Distanzlernen wechselt. Frühester Termin ist der 14. Dezember 2020. Ein Hin- und Her-Wechseln zwischen Präsenzunterricht und Distanzlernen ist nicht möglich. Dies ist mit Blick auf die Infektionsprävention nicht sinnvoll. Eine weitergehende Information dazu erhalten Sie zeitnah vom Klassenleitungsteam.
In den Jahrgangstufen 8 bis 12 wird Unterricht grundsätzlich nur als Distanzunterricht erteilt. Für Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung, der eine besondere Betreuung erfordert, muss diese in Absprache mit den Eltern oder Erziehungsberechtigten sichergestellt werden.
Die Befreiung vom Präsenzunterricht in den Klassen 1 bis 7 und der obligatorische Distanzunterricht sind nicht mit einem Aussetzen der Schulpflicht gleichzusetzen. Das Lernen und Arbeiten zu Hause, wie es von vielen Schülerinnen und Schülern im Frühjahr erstmals praktiziert wurde und für das es von den Schulen fortgeschriebene Konzepte gibt, gilt auch für diese besondere Woche zwischen dem 14. und dem 18. Dezember 2020.
Die Regeln der sog. Verordnung zum Distanzlernen sind in dieser Woche sinngemäß anzuwenden:
Rechtliche Vorgaben für Distanzunterricht Grundlage:
Zweite Verordnung zur befristeten Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnungen gemäß § 52 Schulgesetz (bis zum Ende des Schuljahres 2020/2021 befristet)
Regelung für Videokonferenzen für die Stufen 8 bis 12
Klassen 8 und 9: Mindestens eine der Stunden wird als Videokonferenzstunde gehalten. Der Fachlehrer/die Fachlehrerin legt diesen Termin in Teams als Konferenzstunde im zeitlichen Rahmen der Lage des Unterrichts im Stundenplan an.
Regelung für die Zuschaltung der Schüler*innen der Jahrgangsstufe 5-7
Schüler*innen, die zu Hause sind, werden per Laptop oder Handy von den am AMG unterrichtenden Kolleg*innen zugeschaltet. Schüler*innen, die nicht über ein digitales Endgerät verfügen, können ein solches ausleihen. Bedingung: Das anhängende Formular muss von Erziehungsberechtigten UND Schüler*in ausgefüllt und unterschrieben werden. Wer ein I-Pad ausleihen möchte, muss über l.remus@amg-koeln.de einen Termin zur Übergabe des Gerätes am Montag vereinbaren und den ausgefüllten Leihvertrag mitbringen.
Schülerinnen und Schüler erfüllen ihre Schulpflicht durch Teilnahme am Distanzunterricht (Erledigung der Arbeitsaufträge, Abgabe der Ergebnisse bei Aufforderung und Teilnahme an Videokonferenzen). Die Aufgaben werden in Teams für die Woche vom 14. bis 18.12.20 eingestellt, nicht aber für den 21. und 22. Dezember und den 7. und 8. Januar.
Zur Vertiefung: https://www.schulministerium.nrw.de/themen/schulsystem/angepasster-schulbetriebcorona-zeiten
https://xn--broschren-v9a.nrw/distanzunterricht/home/#!/Home
Für Klassenarbeiten und Klausuren in der kommenden Woche gilt:
Die Klausuren der EF, Q1 und Q2 finden planmäßig statt.
Auch die Nachschreibetermine am 21.12. und 22.12.20 finden wie geplant statt.
Für die Klassen 5-9 gilt, dass die 3. Klassenarbeit (egal ob im Dezember 20 oder Januar 21 terminiert) ersatzlos gestrichen wird. Die Zeugnisnote wird durch die zwei geschriebenen Klassenarbeiten und die SoMi-Note ermittelt.
Die 2. Klassenarbeiten im WPII-Bereich, die noch nicht geschrieben wurden, werden in den Januar geschoben. Im Ausnahmefall können in einer Woche auch drei Klassenarbeiten geschrieben werden.
In Klasse 9 wird die 2. Klassenarbeit in der 2. Fremdsprache (F/L) gestrichen. Schüler*innen, die nach Notenermittlung (1. Klassenarbeit und SoMi-Note) eine mangelhafte Bewertung erfahren, bekommen die Möglichkeit zur Leistungsverbesserung durch eine Zusatzleistung nach Rücksprache mit dem/ der Fachlehrer*in.
An den beiden Werktagen unmittelbar im Anschluss an das Ende der Weihnachtsferien (7. und 8. Januar 2021) findet kein Unterricht statt.
Es gelten die gleichen Regeln wie für die unterrichtsfreien Tage am 21. und 22. Dezember 2020: Die Schüler*innen der Klassen/ Stufen 5-Q2 haben keinen Fachunterricht. Es findet kein Lernen in Distanz statt und es werden keine Aufgaben erteilt.
Die Eltern der Schüler*innen der Klassen 5 + 6 teilen bitte bis zum 03.01.2021 den Betreuungsbedarf im Rahmen der Unterrichtszeiten [Do, 07.01.21: 7.55 – 15.05 Uhr; Freitag, 08.01.21: 7.55 – 13.20 Uhr] mit.
Betreuungsantrag_2021_Januar_7_und_8.pdf
Schicken Sie bitte das ausgefüllte Anmeldeformular als Fotodatei an folgende Adresse:
a.schmidt@amg-koeln.de
Das MSB bittet Sie und euch um Verständnis für diese kurzfristige Entscheidung, die der anhaltend problematischen Infektionslage geschuldet ist. Wir bitten Sie und euch um die notwendige Flexibilität im Umgang mit der aktuellen Situation.
Wir sind viel besser als im Frühjahr auf die Situation vorbereitet; alle notwendigen Tools für einen gelungenen Hybridunterricht und das Lernen in Distanz sind vorhanden und wurden am AMG-Tag und am Tag der offenen Tür erprobt und eingeübt. Gemeinsam schaffen wir das!
Die Klassen- und Jahrgangsstufenleitungen sind Ihre und eure ersten Ansprechpartner für Sorgen und Schwierigkeiten. Das Schulleitungsteam unterstützt nach besten Kräften.
Wir wünschen trotz der Herausforderung, dass es uns allen dennoch gelingt, im engsten Familienkreis auch die schönen Momente zu genießen, die die Adventszeit zu bieten hat.
Die Kunst des AMG zeigt sich jetzt auf Instagram.
Auf einer Galerieseite stellen wir die schönsten und interessantesten Arbeiten und Projekte unserer Schüler*innen aus.
Eine stetig wachsende Zahl an Bildergalerien soll das kreative Leben an unserer Schule abbilden und die Werke der Schüler*innen einer größeren Öffentlichkeit präsentieren.
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